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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungeir über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. Dresden, den 19. December. 1839. Dreizehnte öffentliche Sitzung am 17. December 1839. Eingänge auf der Registrande. — Berathung über den Bericht der ersten Deputation, die Verordnung wegen der Be setzung der Gerichtsbank in Unlersuchungssachen bei Patrimonialgerichten auf dem Lande betref fend. — Berathung des an der weiten Berichts der er sten Deputation über den Gesetzentwurf, die Erläuterun gen einiger Bestimmungendes Heimathsgesetzes vom 26. November 1834' betreffend. (Schlußab stimmung über den Gesetzentwurf. — Ein Separatvotum wird von Seiten der städtischen Abgeordneten unterstützt. —) Die heutige Sitzung beginnt ^11 Uhr. Der Staatsmini- .ster v. Könneritz und 69 Mitglieder sind anwesend. Das über die letzte Sitzung aufgenommene Protokoll wird verlesen , ge nehmigt und von den Abgg. Wehle und v. Hartmann mit vollzogen. Hierauf erfolgt der Vortrag aus der Registrande: 1) Den 14. Decbr. Petition der Commun Herrnhut, Cornelius van der Jagt, den Beitritt zu den, von der ober- lausitzer Eisenbahncomitv bereits eingegangenen Petitionen, die Errichtungen von Eisenbahnen betreffend. (An die betreffende Deputation). —2) den 14. Decbr. Petition des Pfarrer Carl zu Wellerswalda und des Pfarrer Müller zu Prausitz, um Aufrechthaltung des oschatz-döbelnschen Predigerwittwen-und Waisenfiscus. Hierzu 6 Beilagen. (An die 4. Deputation.) — 3) den 16. Decbr. Das hohe Gesammtministerium uber- giebt einen anderweiten Nachtrag zu dem Verzeichnisse der für gegenwärtigen Landtag legitimirten Mitglieder und Stellver treter für die zweite Kammer. (Zu den Acten.) — 4) den 16. Decbr. Mittheilung des hohen Gesammtministeriums zu dem allerhöchsten Decrete, die von Mitgliedern einer ständi schen Kammer anzubringenden Petitionen betreffend. Das allerhöchste Decret wird vorgetragen, wie folgt: Sr. Königlichen Majestät ist vorgetragen worden, wie die zweiteKammcr der Ständeversammlung in der zehnten Sitzung eine von einem Mitglieds der ersten Kammer einge reichte Petition angenommen und an eine aus ihrer Mitte be stellte Deputation verwiesen hat, während diese Petition doch nicht auf dem §. 109 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Wege an die zweite Kammer gelangt war. Allerhöchstdieselben vermögen nicht, dieses Verfah- II. 13. ren mit den Bestimmungen der Verfassungsurkunde in Ueber- einstimmung zu finden. - - Nach tz. 109 der Verfassungsurkunde haben die Mit glieder der Stände ihre etwaigen Petitionen in ihrer Kammer vorzubringen und nur durch diese können sie an die andere Kammer gelangen. In gleicher Maße ist nach §. 126 das Befugniß der ein zelnen Stände, den in einer Kammer bereits niedergesetzten Deputationen ihre Ansicht über den zu berathenden Gegenstand schriftlich mitzutheilen, nur aus die Mitglieder der Kammer beschränkt. Dem mag auch nicht mit Grund entgegengesetzt werden, daß den Mitgliedern der Ständeversammlung hiernach eine größere Beschränkung auferlegt sein würde, als jedem andern Unterthan. Denn abgesehen davon, daß der tz. 111 nur von wirklichen Beschwerden der Unterthanen handelt und Anliegen anderer Art nach 81 nur durch ein Mitglied der Ständever sammlung an die Stände gelangen können, so mußte den Unter thanen, an welche Kammer sie ihre Beschwerden bringen wollen, schon um deshalb überlassen bleiben, weil einer vor der andern ein Vorzug nicht eingeräumt werden konnte, ein Grund, welcher bei Mitgliedern der Ständeversammlung, die einer Kammer wirklich angehören, nicht eintritt. Je gewissenhafter S e. Königliche Majestät Ihrer seits die Bestimmungender Versassungsmkunde erfüllen und forthin erfüllen werden, um so mehr fühlen Sich Aller höchstdieselben, wenn Sie auch von dem vorliegenden Falle absehen wollen, zu der Erwartung berechtigt, daß auch die Stände den oben angegebenen Dispositionen Z. 109 der Ver fassungsurkunde künftig genau nachgehen werden. Se. Königliche Majestät verbleiben den getreuen Ständen in Huld und Gnaden wohl beigethan. Gegeben zu Dresden den 13. December 1839. Friedrich August. Hans Georg von Carlowitz. Präsident v, Haase: Das Decret enthält eine Verfas sungsfrage und ist insofern an die erste Deputation zu ver weisen. Abg. 0. v. Mayer: Es scheint mir gar nicht, als wenn das allerhöchste Decrer irgend eine Beantwortung verlangte. Es ist keine Zustimmung, keine Erklärung, nichts verlangt, cs ist blos ein Notisicatorium an die Kammer und in dieserBe- ziehung dürfte es wohl blos zu den Acten zu nehmen sein. Präsident l). Haase: Allerdings wird darinnen aus drücklich eine Erklärung der Kammer darauf nicht gefordert; inzwischen dürfte doch das allerhöchste Decret auf die Abgabe einer ständischen Erklärung darüber Hinweisen, indem darin die Erwartung ausgesprochen worden ist, daß man mit felbi- 1
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