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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ZU ittherlungen über die Verhandlungen des Landtags. M. Kammer. Dresden, am 20. December.- 1838. Dreizehnte öffentliche Sitzung am 17. December 1839. (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berctthung des andern) eiten Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, dieErläute - rungen einiger Bestimmungen des Heimathsge- setzes vom 26. November 1834 betreffend. (Schluß abstimmung über den Gesetzentwurf. — Ein Separatvotum wird von Seiten der städtischen Abgeordneten unterstützt. —) (Schluß der Rede des Abgeordneten Georgi): Meine Herren, es ist schon angedeutet worden, daß hauptsächlich die kleinen Städte leiden werden, wenn der Gesetzentwurf nicht an genommen wird, und ich kann dem nur beistimmen. Einmal sind es die kleinen Städte, aus denen zunächst und vornehmlich die Handwerker auf das platte Land übergehen werden, dann sind sic es auch, in die am Meisten von außen Gewerbtreibende sich wenden, weil die Erlangung des Bürger- und Heimaths- rechtes da am leichtesten ist; es kostet nicht 50, sondern nur 5 bis 10 Thlr. Also ist für sie die Ungleichheit am hervortre- tendsten und zugleich am schmerzlichsten, weil für die Armen- cafse eines kleinen Orts nur eine hülfsbedürftige Familie mehr schon eine wichtige Sache ist. In den eng bevölkerten Gegen den unseres Vaterlandes, wo große Dörfer dicht neben kleinen Städten liegen, ist der Unterschied zwischen Stadt und Land am meisten ausgeglichen und wird es immer mehr durch die uns vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen, da würde auch der ' Mangel einergesetzlichen Bestimmung, wie sie die hohe Staats regierung vorgeschlagen hat, am allerschmerzlichsten empfunden und kaum gerechtfertigt werden können. Ich kann mich des halb nur für Abhülfe erklären und zwar für die, welche in der Extension der §. 8 des Heimathsgesetzes von der hohen Staats regierung vorgeschlagen worden ist, weil nur die Abhülfe in die ser Weise mit den wenigsten Jnconvenienzen verbunden zu sein scheint. Ich stimme gegen das Deputationsgutachten. Abg. Schwabe: So wenig ich auch die große Schwierig keit verkenne, einer so starken Reihe ausgezeichneter Sprecher, die vor 14 Tagen bereits und auch heute schon diesen Gegenstand von allen Seiten beleuchtet haben, noch folgen und derselben Sache etwas Frische geben, etwas Neues abgewinnen zu wollen, so wenig kann ich doch auch mein Erstaunen zurückhalten, über den von der geehrten Deputation in vorliegendem Bericht gege- II. 14. denen guten Rath, dem Vorschläge ihrer Majorität beizutreteni Denn weiter ist es, wie schon von mehren'Sprechern erwähnt worden ist, nichts, da jenes wie dieses und dieses wie jenes an der Hauptsache wie im Erfolge sich gleich bleiben, und doch nur darum dürfte es sich hier vorzüglich handeln. Eben so wenig mag ich aber auch bergen, daß es mich schryerzlkch berührt, hier anstatt nur Recht und Gerechtigkeit abwägen zu sehen, dennoch, man mag auch darüber schon gesagt haben, was man will, dennoch nur eine Parteifrage erblicken und befürchten zu müssen; kleinlicher Eigennutz können auch hier an diesem Orte triumphiren, und den Ruf dieser hohen Kammer erschüttern. Diese Besorgniß allein treibt mich zum Wort, nicht Furcht vor zu arger Benachtheiligung der Städte, denn dies setze ich nur in geringer Maße voraus, und die Gründe dafür sind besonders früher schon in diesem Saale genug wiederhallt, als daß ich noch der Wiederholung nöthig hätte. Allein Vortheil'oder Nach theil mag für wen und so gering sein wie er nur immer wolle, so darf nicht dieser, sondern nur die Gerechtigkeit leiten, und um mich des gelindesten Ausdrucks nur zu bedienen, müßte es doch als eine merkwürdige Erscheinung hervortreten, wenn die 'Nebensache, das Bürgerrecht zur Hauptsache gemacht würde und die Hauptsache jedes Staatsbürgers unbeachtet bliebe, die doch unstreitig die Tüchtigkeit eines Mannes ist, einen Handel oder ein Gewerbe zu begründen, damit sich und die Seinigen ernähren und einen eignen Hausstand begründen zu können. Eben diese Tüchtigkeit aber wünscht ja das Land aus den Städten zu sich hinüber zu ziehen, und kann da weniger ge schehen, als daß cs auch gleiche Verpflichtungen ebenfalls mit hinüber nimmt. Denn der Grundsatz, Seite8 in den Majo ritäts-Motiven, welcher' in dem vorletzten Satze angeführt worden ist, „daß Wohnsitz für sich allein die Heimath begründe," bleibt für die Zukunft eben so völlig verlassen, wie zeither, denn wer seine Hände in den Schooß legt, wer Tagelöhnerei betreibt, oder in Diensten steht, gewinnt dadurch kein Heimathsrecht, weder in der Stadt noch auf dem Lande; Handel und Gewerbe aber mit 5 jährigem Aufenthalte verbunden, begründet in der Stadt wie auf dem Lande die Heimath. Das Gegentheil scheint mir die größte Ungerechtigkeit zu sein, nicht allein gegen die Städte, sondern auch gegen unsere eigenen Landeskinder. Wenn zwei sächsische Staatsbürger, der eine in einer Stadt, der andere'in einer Landgemeinde ihres gemeinsamen Vaterlan des, sich niederlassen, um Handel und Gewerbe zu treiben, um darin in ihrer Jugend kraftvollen Jahren, mit ihrer gan zen Thätigkeit und ihren Kenntnissen, für ihre und der Gemeinde 1
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