Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Verfassungsurkunde mancherlei Anhalten dazu giebt, daß man sogar sagen könnte, der Buchstabe wäre der Staatsregierung diesfalls günstig; allein, meine Herren, betrachten Sie den fac- tischen Umstand, daß sie es bis jetzt nicht gethan hat, ungeachtet sie die Verfassungsurkunde eben so gut kennt, als wir; daß sie über sechs Jahre bereits eine Praxis hat bestehen lassen, welche den Unterthanen das allgemeine Petitionsrecht unumschränkt gesichert hat; daß sie gegenwärtig gewesen ist bei den Beschlüs sen auf solche Petitionen, daß sie dazu mitgewirkt hat, und daß diese Beschlüsse in die andere Kammer und an die Regierung gekommen sind. Selbst noch nach dem Decrete, welches vor liegt, ist mindestens eine reine Petition eines Staatsbürgers in diesem Saale zur Berathung gekommen; die Organe der Staatsregierung haben dabei gesessen,über den betreffenden Ge genstand mit debattirt, jene Streitfrage aber unberührt gelas sen. Hier, meine Herren, liegen andere Gründe vor. Ich werde auf sie zurückkommen, muß aber zuvor noch eines Grund satzes gedenken, welcher der Auslegung der Staatsregierung zu statten kommt. Es ist gar nicht zu leugnen, daß Schriftsteller, die Staatsregierung, Staatsrechtslehrer, deutsche Regierungen und der hohe Bundestag selbst, den Grundsatz aufgestellt, und hin und wieder auch zur Anwendung gebracht haben: daß man bei Auslegung der deutschen konstitutionellen Verfassungen auf dieAnalogie anderer konstitutionellen Staaten überhaupt und der deutschen Verfassungen insbesondere, ja selbst auf die Grund sätze des allgemeinen Constitutionsrechts nicht zurückkommen könne, und daß da, wo die Verfaffungsurkunden schweigen, durch keinerlei Conjecturen, Entwickelungen und Ableitungen aus dem allgemeinen konstitutionellen Princip irgend eine Fol gerung gewonnen, und dem Buchstaben etwas hinzugefügt werden dürfe. Das ist ein Grund, den jede deutsche Regierung unter dem Schirm vielfacher Autoritäten für sich geltend ma chen kann. Es fragt sich nur, ob sie es thun will. Ich aber bin überzeugt, daß eine Staatsregierung, welche erstens das allgemeine Petitionsrecht der Unterthanen beschränkt und zwei tens diesen Grundsatz beharrlich und rücksichtslos zur Anwen dung bringt, von diesem Augenblicke an ihre Popularität ver loren, und aufgehört hat, das Vertrauen der Stände und des Volks zu genießen. Dann tritt das unglückliche Mißverhältniß zwischen Regierung und Ständen ein, welches noch überall sichtbar geworden ist, wo eine Regierung jene Tendenz in kon stanter Äeise verfolgt hat, und es in Folge dessen zu wiederholten Staatsprocessen und andern Unzuträglichkeiten gekommen ist. Diese Rücksicht aber ist es, welche unsere Staatsregierung ab hält, von einer blos buchstäblichen Auslegung der Verfassungs urkunde und jenem Grundsätze Gebrauch zu machen. Die Staatsregierung hat es bis jetzt nicht gethan; sie ist mit sol chen Grundsätzen nicht hervorgetreten. Wollen wir sie denn durch einen Staatsproceß dazu verleiten? wollen nstr die Ge legenheit vom Zaune brechen, und der Staatsregierung den Weg selbst bahnen, um jene Grundsätze in vie Praxis zu brin gen ? das ist ein hohes Bedenken. Käme die Sache zur recht- eine solche, welche zugleich das allgemeine Peritkonsrecht der Unterthanen mittelbar verneinte, wer wollte dann der Ne gierung einen Vorwurf daraus machen, wenn sie sodann dieses Recht beschränkte ? Könnte sie dann nicht sagen: die Minister beschränken es nicht, aber die Auslegung ist ohne unser Ansu chen so erfolgt, nun dürfen die Minister den Rechten der Krone nichts vergeben ? — Also nicht auf die ehrenwerthe Persönlich keit der jetzigen Staatsminister allein, sondernaufdie Verschling ung des ganzen konstitutionellen Systems und aufdie Unmöglich keit, in einem konstitutionellen, mit ständischen Kammern ver sehenen Lande, auf die Dauer erfolgreich zu regieren, und das- Vertrauen des Volks zu genießen, wenn die Regierung auf der einen Seite das Petitionsrecht des Volkes schmälert und auf der andern Seite der Verfassungsurkunde überall nach dem Buchstaben Beschränkungen anlegt, — auf diese Combi nation gründet sich das Vertrauen, daß die Regierung über haupt nichts thun wird, was das so nothwendige Vertrauen in seinen Grundfesten erschüttern würde. Da nun auch heute die Staatsregierung durch' eines ihrer Organe ausdrücklich erklärt hat, sie beabsichtige nicht, wenn der heutige Kammerbeschluß dem Deputatkonsgutachten gemäß ausfalle, daraus eine Conse quenz auf die Auslegung der tz. 111 herzuleiten, welche Zu sicherung ich bestens hierdurch acceptire, sollten wir da nicht Si cherheit genug haben, um den Gegenstand eines zwecklosen Streites fallen lassen zu können? Kann da noch ein Zweifel darüber sein, daß wir am besten thun, die' Sache auf sich be ruhen zu lassen? Dadurch gewinnen wir mehr, als durch einen Staatsproceß, durch welchen wir mindestens eben so viel verlie ren können. Ohne einen Staatsproceß erhalten wir das Ver trauen zwischen Ständen, Volk und Regierung unversehrt, und wir wollen erwarten, ob die Regierung künftig die Gelegenheit selbst ergreifen wird, hervorzutreten mit Schmälerung des all gemeinen Petitionsrechts oder mit Aenderung ihrer bisherigen Grundsätze. Sind wir dann vielleicht auch nicht im.juridischen Vortheile, so sind wir 'es doch offenbar im moralischen. Des halb bleibe ich bei dem Deputationsantrage stehen, daß die Kam mer die Sache auf sich beruhen lasse, ohne zu einem. Staats- processe und weitern Erörterungen mit der Regierung Veran lassung zu geben. Abg. Braun: Als ich vorhin um das Wort bat, wollte ich die Aeußerung des Abg. v. Thielau widerlegen, als ob die Regierung darauf umgehe, das Petitionstecht zu beschränken. Da mich nun dessen der vorige Sprecher überhvben hat, so be schränke ich mich nur auf Weniges. Alle Tage kommen Peti- lichen Entscheidung, und erfolgte von einer dritten Behörde tionen von Unterthanen in den Kammern vor; die Regierung nimmt Antheil an der Diskussion, ja es lassen sich Falle vorfin- dcn, wo die Regierung die aus dieser Diskussion hervyrgegan- genen Anträge in Berücksichtigung gezogen hat. Alles dies entfernt eine jede Befürchtung vor dem möglichen Verluste je nes Rechtes, ich spreche vielmehr die volle Ueberzeugung aus, daß ich glaube, es werde auch dieses Petitionsrecht in der Folge niemals angegriffen und verletzt werden. Jede Negierung,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder