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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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hat, eine Verletzung des allgemeinen Grundsatzes liegt, welcher in der tz. 81 der Verfassungsurkunde ohne Beschränkung ausge sprochen ist. Denn wo das Gesetz nicht unterscheidet, da darf auch die Auslegung nicht unterscheiden. Das Gesetz ist allge mein, es läßt zu, daß jeder Antrag, er komme von wem er wolle, von einem Kammermitgliede weiter befördert und nach Befin den bevorwortet werden kann; demnach können auch solche An träge nicht ausgeschlossen sein, die von Mitgliedern der andern Kammer ausgchen. Wenn also der Herr Staatsminister auf dieser Auslegung beharrt, so muß ich von dem Deputationsan- trage zurücktreten- indem es mir dann besser erscheint, Alles in Frage gestellt sein zu lassen. Staatsminister v. Könneritz: tz. 81 hat den Satz als Gegensatz von dem Verbot ausgesprochen, daß kein Abgeordne ter Instruction anzunehmen hat. Abg. Klinger: Der Abg. 0. v. Mayer hat sich in mei nem Sinne ausgesprochen und ich glaube, daß von der Mehr zahl der Kammer die Schlußworte der Deputation nur so ver standen worden seien: es solle ganz unerörtert bleiben, werRechthabe,es solle kein Confl ict zwischen Re gierung und Standen herbeigeführt werden. Ich will absehen von der Frage, welche Auslegung richtig sei, ob die der Regierung oder die der Stände; damit aber späterkein Zwei fel auftauche, ob man unter diesen Schlußworten des Deputa tionsgutachtens noch etwas anderes verstehen könne, habe ich meinen Antrag gestellt, der dahin lautet: „die Kammer wolle noch den Zusatz belieben, den Gegenstand, ohne auf die Erörte rung der Frage, ob die Auslegung der Regierung oder die der Kammer die richtkgeresek, einzugehen, aufsich beruhen zu lassen." Ich glaube jedoch, daß selbst nach der ganz unvermutheten Er klärung des Herrn Staatsministers der Schlußantrag der De putation von der Kammer nicht anders verstanden wird, als ich solchen erläutert, wohl aber nun die ganze Sachlage eine andere werden wird. Ich bin überzeugt, daß die Mehrzahl der Kam mer der Meinung gewesen und noch jetzt ist, welche ich ausge sprochen habe, nämlich, die Kammer wolle sich nicht präjudici- ren, aber auch der Regierung nicht zumuthen, daß sie sich prä- judiciren solle. Staatsminister v. Könneritz: Ich habe das Amende ment des geehrten Abg. Klinger auch nicht anders verstanden, als daß er die Ansicht habe, man möge die Auslegung der Re gierung annehmen und sich folglich darnach richten. Aus was für Gründen die Kammer dies thut, das kann der Regierung gleichgültig sein, ob deshalb, weil sie sich von der Richtigkeit der Ansicht der Regierung überzeugt, oder nur um einen Con- siict mit derselben zu vermeiden, oder aus irgend einem andern Grunde, das ist einerlei. Abg. Braun: Ich schließe mich dem Abg. Klinger an. Ich ging bei meiner frühem Erklärung, daß ich der Deputation in ihrer Majorität beitrete, von der Ansicht aus, als ob blos eine interimistische Entscheidung erzielt werden solle, ich glaubte dies in den Worten des Antrags: „auf sich beruhenzu lassen/ erkennen zu müssen. Da ich nun hinsichtlich dieser Ansicht darauf die Erklärung des Hrn. Staatsministers enttäuscht wor den bin, mir aber wenigstens das Princip, auf das es hier an kommt, hierdurch gefährdet scheint, so bemerke ich hiermit, um mich bei meiner Abstimmung nicht der Beschuldigung einer In konsequenz auszusetzen, daß ich meine frühere Erklärung, der Majorität der Deputation beizutreten, zurücknehme und dage gen stimmen werde. Staatsminister v. Zeschau: Ich muß daraufzurückkom men , was zuerst geäußert worden ist, daß nämlich die Absicht der Ständeversammlung dahin gehe, durch Annahme dieses Gut achtens einen Conflict mit der Regierung zu vermeiden. Es liegt aber auf der Hand, daß, wenn ein solcher Conflict ver mieden werden soll, man durch Annahme dieses Gutachtens ausspreche, daß man künftig bei der von der Staatsregierung in dem vorliegenden Decrete der §. 109 der Verfassungsur kunde gegebenen Auslegung verbleiben wolle, denn sonst würde bei dem ersten ähnlichen Falle, der wieder vorkommt, auch ein ähnlicher Conflict entstehen. Dabei kann es der Negierung ganz gleich sein-, aus welchem Grunde die geehrte Kammer sich dafür erklärt, ob nämlich aus dem Grunde wahrer Ueberzeu- gung — und ich setze dies voraus — oder aus den von dem Abg. v. v. Mayer so richtig entwickelten Gründen, wie nicht zu leugnen sei, daß, wenn die vorliegende Frage zu Differenzen zwischen Regierung und der Kammer Veranlassung gäbe, bei einem Gegenstände, der als nicht wichtig bezeichnet worden ist, die Regierung natürlicherweise dazu geführt werde, auch andere Fragen zur Sprache zu bringen. Die heutige Discussion hat bewiesen, in welchem engen Zusammenhänge diese Angelegen heit mit dem Petitionsrechte überhaupt gebracht werden kann. Die Regierung hat gezeigt, daß sie diese Frage sehr schonend und rücksichtsvoll behandelt hat, ich gebe aber auch anheim,' ob nicht zu besorgen ist, daß, wenn der vorliegende Gegenstand unentschieden bleibt, auch jene Verhältnisse zur Erörterung ge zogen werden müssen, und theile deshalb die Besorgnisse des Abg. v. v. Mayer. Secretair 0. Schröder: Mit der Aeußerung des Herrn Iuftizministers in Bezug auf meine frühere Behauptung bin, ich auch nicht einverstanden. Ich glaube nicht, daß es dem bei der Kanzlei eingestellten Registrator, oder dem Secretair, wel cher der Kanzlei vorsteht, oder dem Directorio zur Entscheidung anheim gegeben werden könnte, ob eine Eingabe an die Kam mer auf die Registrande gebracht werden soll oder nicht. Diese Entscheidung steht nur der Kammer zu. Wenn eine Eingabe an die zweite Kammer gelangt, sie mag nun mit Post oder mir einem Boten kommen, so wird sie in der Registrande eingetra gen werden, und die Kammer hat erst beim Vortrage aus der Registrande zu entscheiden, was damit geschehen soll. Der Re gistrator kann darüber nichts verfügen, ebenso wenig wie der Secretair oder das Direktorium selbst. Staatsminister v Könneritz: Wenn §. 109 der Ver-
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