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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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den Landgemeinden das Stimmrecht, uad es würde für diese Männer eine sehr kränkende und nicht zu billigende Folge sein. Königl. Commissar Merbach: Nm nicht zu dem Verdacht Veranlassung zu geben, als wäre mir als Negierungs-Commis- sar gleichgültig, was überdies, beschlossen wird, erlaube ich mir den reichhaltigen Gründen, welche für die Beibehaltung dieser §. von vielen Seiten an die Hand gegeben worden sind, noch eine Bemerkung anzuknüpfen. Ich provocire in Bezug auf die Gesetzesvorlage auf ein allgemeines Princip der Gesetzge bung, an dessen Nichtigkeit wohl Niemand zweifeln wird. Es ist der Grundsatz: die Gesetzgebung darf nicht selbst den Mey- schen in Collisionsfälle setzen; denn cs giebt ohnedies im Leben Collisionsfalle genug, die nicht zu umgehen sind. Die Gesetz gebung muß sich aber hüten, solche herbeizuführen. Ich kann mir aber einen drückenderen Collisionsfall nicht denken, als die Lage eines Vaters, der eine zahlreiche Familie hat und nicht mehr zu verdienen im Stande ist, als er zu dem täglichen Mundbe darf, zu Wohnung, Kleidung, Heizung u. s. w. nach dem ge- ' nauesten Bedürfniß berechnet, bedarf; aber schlechterdings nicht zu der Erziehung seiner Kinder etwas noch erübrigen kann. Dieser steht unvermeidlich nach der Bestimmung,wclchedieDeputation beantragt, in der Collision zwischen der Pflicht, welche das Ge setz ihm auflegt, die Kinder in die Schule zu schicken, und auf der andern Seite der drohenden Gefahr, daß, wenn er um freien Schulunterricht bittet, er aus dem Otte gewiesen und dadurch einem gewissen Nothsiande Preiß gegeben werde. Er wird mit hin in einem solchen Collisionsfalle das, was für ihn überwie gend sein muß, die Erhaltung seiner Familie vorziehen, und die Kinder dem Schulunterrichte entziehen. Wollen wir durch das Gesetz einen Menschen in diese Lage bringen? Das stelle ich der geehrten Kammer anheim. Abg. Georgi: Ich hatte allerdings die Absicht mich für das Deputationsgutachten ausznsprechen und zwar aus dem einfachen, aber praktischen Grunde, daß es kaum eine Abgabe giebt, über welche mehr laxe Ansichten unterden Zahlungspflich tigen herrschen, als über die Schulgeldabgabe. — Wer Gele genheit gehabt hat, die betreffenden Verhältnisse kennen zu ler nen, wird mir hierin und in der Besorgniß, der Gesetzentwurf könne da nur Verschlimmerung nach sich ziehen, beipflichtcn. Ich war der Meinung die Schulgcldcrscala sei durch die Schul vorstände überall eingeführt und den niedrigsten Satz könne Je der bezahlen. In dem Orte, dem ich angehore, ist eine Schul gelderscala eingeführt worden und der niedrigste Satz ist, wenn ich nicht irre, /2 Groschen jährlich. Nunglaubeich, diesen Bei trag müßte Jeder erschwingen können. Wenn aber freilich, wie der Geheimerath so eben angeführt hat, die Einführung der Schulgelderscala im Lande noch so wenig vorgeschritten ist, und so bedeutende Schwierigkeiten findet, dann fürchte auch ich, der Antrag der Deputation möchte in einzelnen Fällen große Härte rnvolviren und schließe mich daher dem Gesetzentwürfe an. Abg. Scholze: Ich erlaube mir nur einige wenige Worte zur Erwiederung. Vorerst glaube ich, in der Kammer dafür bekannt zu sein, daß ich nie meine Individualität bei meinen Anträgen und Abstimmungen, sowie bei den Berathungen be rücksichtigt, sondern immer auf das Ganze hingeschen und bei dem Anträge, den ich in der Deputation gestellt, habe ich auch meine Ansicht in dieser Hinsicht zu erkennen gegeben. Ich muß aber bemerken, daß die Anstalten und Armenschulen, welche in den Städten vorhanden sind, sich auf dem Lande nicht befinden, und daß die Stadtrathe es recht wohl vermögen können, daß die Kinder in solche Anstalten ausgenommen werden. Ich muß dagegen fragen, was auf den Dörfern werden soll? Ich habe jedoch das Verhältniß im Auge, wo es an Freischulen fehlt, da müssen Anlagen stattfinden, und zu diesen Anlagen müssen dann oft Aermere zugezogen werden als die sind, welche diese Unterstützung genießen; denn es giebt zu viel unverschämte Arme. Sollen sie nun nicht ausgewiesen werden, so wird die Unverschämtheit immer schlimmer. Bei uns, in meiner Gegend, ist dieses übrigens praktisch ausgeführt, und ich kenne keine Ge gend auf dem Lande, welche nicht den freien Schulunterricht unter die Kategorie des Almosens gestellt hatte. Abg. Zenker: Wenn ich blos das Interesse der Stadt berücksichtigen wollte, welche mich in Ihre Mitte gesendet hat, so müßte ich zufrieden sein, wenn das Deputationsgutachten angenommen würde, wodurch jedoch leicht Tausende von Individuen aus den Städten aufs Land gewiesen werden könn ten. Die Stadt Leipzig wird jedoch stets nur den Grund sätzen der Humanität huldigen und darum werde ich für den Gesetzentwurf und gegen das Deputationsgutachten stimmen. Abg. Rahlen deck: Ich kann nicht umhin, aus der Er fahrung meines Lebens denjenigen Eltern, die zum Behuf des Schulbesuches für ihre Kinder die öffentliche Mildthatigkeit in Anspruch nehmen, das beste Zeugniß in Hinsicht ihrer Mora lität zu geben, und kann nur mit Schrecken darauf Hinblicken, wenn durch die Befürchtung der Ausweisung Bitten der Art künftig hinweg fallen sollten. Dem Deputationsgutachten kann ich mich daher nicht anschließcn, sondern halte mich an den Grundsatz, welchen die Regierung aufgestellt hat. Abg. Schmidt: Ich erlaube mir einige Bemerkungen über die Befürchtungen des Abg. Scholze. Ich kann auch nicht mit dem Deputationsgutachten übereinstimmen, und muß mich besonders aus dem vorgetragenen sehr schlagenden Grunde für die Fassung des vorliegenden Gesetzes und der §. aussprechen. Die Befürchtungen deS Abg. Scholze beruhen darauf, es würden die Leute in der Entrichtung des Schulgeldes säumiger werden. Diese Befürchtung beruht, glaube ich, auf einem Irrthum. Wenn solche Leute sich vorfinden, so muß zu dem gesetzlichen Mittel der Auspfändung und der Zwangsbeitreibung des Gel des, welches sie schuldig sind, vorgeschritten werden. Dies wird namentlich der Fall sein, wo solche Leute wirklich so arm sind, daß sie das Schulgeld nicht geben können, oder wo sie es blos aus Bosheit und Widersetzlichkeit nicht geben. Ist Letzte res der Fall, so erledigt sich die Sache von selbst; es wird bei der Auspfändung so viel entnommen, als die Schuld beträgt. Ist aber das andere der Fall, so ist leicht zu unterscheiden, ob
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