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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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in der Schrift relütorisch zu erwähnen, so wäre die Folge am Ende die gewesen, daß gar keine Schrift hätte abgelassen werden können, und das schien aus den in der Schrift enthaltenen Grün den noch viel bedenklicher. Die geehrte Kammer scheint kaum «ine andre Wahl zu haben als sich zu entschließen, ob die Schrift in der gegenwärtigen Gestalt, oder gar nicht, abgehen soll. Secretair v. Schröder: Ich lege zwar keinen befondcrn Werth darauf, da ich überzeugt bin, daß die hohe Staatsregie rung aus den Verhandlungen und den Protokollen der zweiten Kammer mit dem Anträge derselben hinlänglich bekannt ge- worden ist; indeß hätte ich geglaubt, daß die Sache doch wenig stens eines Versuches werth gewesen wäre, um zu sehen, ob nicht vielleicht die erste Kammer mit dieser an und für sich ganz unschuldigen historischen Darstellung zufrieden gewesen wäre. Abg. Eisenstuck: Es ist die erste Deputation der ersten Kammer, mit der ich, ich kann wohl sagen, nur erst vor wenig Stunden gesprochen habe, nicht gemeint, ihrer Kammer anzura- then, diese relatorische Erwähnung in die Schrift mit aufzuneh men und zwar aus dem Grunde, weil man glaubt, es komme ein solches Verfahren in Widerspruch mit der Landtagsordnung und der Verfaffungsurkunde. Eben so ist aber auch unsere Depu tation der Meinung, daß ein wesentlicher Vortheil in der Lhat nicht daraus hervorgehen könne, denn es heißt, daß Anträge nur von beiden Kammern genehmigt an die hohe Staatsregierung gebracht werden können. Man hätte sich also blos auf eine relatorische Erwähnung beschränken können; hierbei aber ist anzunehmen, daß dieMeinung der zweiten Kammer Jedermann hinlänglich bekannt sein dürfte, indem der Gegenstand mehr als einmal gedruckt vorliegt. Ferner fürchtete aber auch unsere Deputation einen Zwiespalt zu veranlassen, wenn sie bei dieser relatorischen Erwähnung stehen geblieben wäre, ein Zwiespalt, Ler am Ende dahin geführt haben würde, daß gar keine Schrift hätte abgelassen werden können. Sie hat also geglaubt, daß «s vorzuziehen sei, die Schrift in der Maße abzulaffen, wie eben verlesen wurde. Präsident v. Haase: Die Kammer hat sich jetzt zu ent scheiden, ob sie der Ansicht der Deputation oderderjenigen, welche Seer. v. Schröder ausgesprochen hat, beistimmen wolle. Ver fassungsmäßig werde ich zuerst die Frage auf das Gutachten der Deputation stellen. Ich frage also die Kammer: ob sie da mit einverstanden sei, daß die eben verlesene Schrift, wie sie ab gefaßt ist, abgehen soll? — Wird einstimmig bejaht. — Präsident V. Haase: Ich ersuche den betreffenden Herrn Referenten die zweite Schrift uns vorzutragen. Referent Schäffer trägt die Schrift, den Gesetzentwurf über die Belastung und Radfelgenbreite des Frachtfuhrwerks auf den Chausseen betreffend, vor, und äußert noch: Es ist zu dieser Schrift annoch eine Beilage gefertigt worden, welche die einzelnen Modifikationen und Anträge enthalt. Ich glaube, die geehrte Kammer wird mir wohl erlassen, diese Beilage vor zutragen. Präsident v. Ha ä se: Die Deputation hat diese Beilage genau geprüft und durchgesehen, daher es wohl nicht nöthig sein möchte.... Abg. 0. v. Mayer: Ich glaube, die Zeit drangt noch nicht so sehr, daß man schon jetzt von der bisherigen Form ab- zuweichen genöthigt sei. Es dürfte mindestens vielleicht zweck? mäßig sein, wenn frühem Vorgängen gemäß beschlossen würde, die Beilage zur Einsicht der Kammermitglieder in der Kanzlei auszulegen. Wenn die Kammer Etwas genehmigen soll, so muß ihr doch auch auf irgend eine Art Gelegenheit gegeben werden, sich zu unterrichten, was sie genehmigt. Ich bin selbst Mitglied der ersten Deputation und kann versichern, daß die Beilage mit den gefaßten Beschlüssen allenthalben überein stimmt ; allein nichts destoweniger wünsche ich sehr, daß von der Form nicht zu weit abgewichen werde. Präsident V. Haase: Ich bin ganz mit dem Abgeordne ten einverstanden; ich hielt dafür, daß das Vorlesen der Bei lage in der Kammer nicht nöthig sei, vielmehr erspart werden könne durch Befolgung der in dergleichen Fallen von den vori gen Ständeversammlungen beobachteten MaßnahsNe, die Beilagen in der Kanzlei zur Einsicht der Kammermitglieder auszulegen. Ich schlage hier dasselbe vor und werde diese Bei lage bis künftige Mittwoch in der Kanzlei auslegen lassen. Nach Ablauf dieser Zeit würde dann die Beilage als richtig und genehmigt anzusehen sein. Ist die Kammer damit einverstan den? — Die Kammer giebt dazu ihre Einwilligung. — Präsident 0. Haase: Es wird demnach diese Auslegung statt finden, und wenn keine Bemerkung weiter über den Inhalt bis künftigen Donnerstag gemacht wird, die Schrift selbst mit einer Beilage abgehen. — Es würde nunmehr die von dem Vorstande der zweiten Deputation angekündigte Schrift vorzu tragen sein. Referent v.d. Planitz: In der Sitzung am 5. März hatte ich die Ehre, den Bericht der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret, die mit dem Staatsgute vorgenomme nen Veränderungen betreffend, vorzutragen. Die Deputation empfahl der geehrten Kammer, dem Beschlüsse der ersten Kam mer beizutreten; die Kammer nahm das Gutachten der Depu tation einstimmig an. Es ist nunmehr von der jenseitigen De putation die vorliegende Schrift gefertigt und in der ersten Kammer genehmigt worden. (Referent trägt nun diese Schrift vor.) Präsident l). Haase: Genehmigt die Kammer die so eben vorgetragene Schrift in ihrer Fassung? — Einstimmig Ja. — Präsident 0. Haase: Sie würde nunmehr abgehen kön nen. Wir gehen nunmehr über zur Tagesordnung, nämlich .zur Fortsetzung der Berathung über diejenige Abteilung des 'Ausgabebudjets, welche den Militairetat betrifft. Ich er suche den Herrn Referenten, in dem Vortrage da, wo dieser in der letzten Sitzung abgebrochen wurde, fortzufahren.
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