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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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auf, welches sie an der Zurückzahlung oder an dem Institute haben, und meiner Ueberzeugung widerspricht es, das Rittergut Struppen zu einem andern als dem ursprünglichen Zwecke zu verwenden. Ich bemerke, daß man bei dem Anträge der De putation besonders in Berücksichtigung ziehen muß, daß Struppen gar nicht so viel werth ist, als man dafür bezahlt hat. Es bringt das nicht ein, was es nach dem Kaufpreise einbringen sollte. Wollte man die Militairerziehungsanstalt lediglich darauf beschränken, was der reine Ertrag von Strup pen ist, so würde man die Anstalt unbedingt gar nicht erhalten können. Ich habe in den früher« Bericht über das Militair- budjet, den ich damals als Referent erstattete, ausgenommen, daß der Durchschnitt der letzten Jahre 1600 Lhlr. sei. Mithin ist die Rente von Struppen, nach Abzug von 600 Lhlr. Conv. Capitalszinsen , praotsr prvptvr 1000 Lhlr., vielleicht noch geringer. Wenn die Deputation einmal einen solchen Antrag stellen zu müssen glaubte, so mußte sie auch bei ihrem Vor schläge berücksichtigen, daß bei einer Theilung der Anstalt zwi schen Militair und Civil dem Militair ein solcher Antheil voraus zu vindiciren sein werde, welcher die volle Verzinsung des Er- kaufscapitals in sich schließt, und dann konnte sie erst zu einer Kheilung zwischen Civil und Militair zu gleichen Lheilen schreiten. Endlich weiß ich auch nicht, ob es gut gethan sein würde, diese Position von dem Militairbudjet wegzunehmen. Daß die Anstalt jetzt in gutem Zustande sei, ist mir von mehren Seiten versichert worden, und ich glaube nicht, daß es unbe dingt nothwendig sei, daß alle Institute, so zu sagen, über einen Kamm geschoren werden. Im Gegentheil möchte es sek>r zweckmäßig sein, auch Institute auf eine andere Art verwalten zu lassen. Wer weiß, ob nicht die eine Administration besser ist als die andere. Ich glaube daher, daß es zweckmäßig sein möchte, auf den Antrag der Deputation einzugehen, und nicht auf den Antrag des Abgeordneten, so wenig ich dessen Absicht verkenne. Hatte er seinen Antrag darauf gerichtet, die ge forderte Zuschußsumme ganz gleich zu theilen, so würde ich ihm beigestimmt haben; wie er aber gestellt ist,- kann ich ihm nicht beistimmen. Abg. Sachße: Ich bitte um Auskunft, auf welchem Grunde dieses Drittel beruht. Referent v. d. Planitz: Die Deputation hat im Berichte gesagt, daß sie in Zweifel gewesen ist, ob sie eine Bewilligung beantragen solle oder nicht, weil sie keine Verpflichtung des Staates finden konnte, für die Erziehung der Soldatenkinder zu sorgen. Da sie aber eine Bewilligung empfiehlt, so wollte sie dieselbe dadurch motiviren, daß sie das Institut gemeinnützi ger machte, und beantragte, es möchten die Vortheile der An stalt auch andern Kindern als Soldatenkindern zugehcn. Abg. Sachße: Der Grund einer Quantisicirung ist mir dadurch noch nicht geworden. Dem Anführen des geehrten Re ferenten, daß man eine Verpflichtung nichr absehen könne, warum der Staat die Soldatenknaben erziehen sollte, kann ich nicht bei stimmen, va die Erziehung derselben sich auf diejenigen be schränkt, welche gezwungen worden sind, wider ihren Willen in den Soldatenstand zu treten, und sich deshalb außer Stand befinden, ihre Kinder gehörig zu erziehen. Dieses gilt von An dern in bürgerlichen Verhältnissen keineswegs. Das Princip des Armenwesens ist, daß jeder Ort feine Armen zu versorgen hat. Nimmt man nun einige Waisen aus dem Lande in das Institut auf, so wird man allerdings diesem und jenem Orte eine Erleichterung zukomMen lassen; aber diese wird so ungleich sein, daß manche Landestheile gar keinen Gewinn davon haben werden, sondern nur diejenigen, welchen es bekannt ist, beson ders aber werden die entfernteren Landestheile factisch davon ganz ausgelassen werden. Aus diesem Grunde könnte ich dem Anträge, daß mindestens ein Drittel Waisenkinder ausgenommen werden sollen, nicht beistimmen, um so weniger, wenn ich mir den Fall des Krieges denke, wo das Institut wshl in Verlegen heit kommen könnte, wenn es diese Bedingung erfüllen sollte. Es würde dann an Platz und Räumlichkeit für die Soldaten knaben und für das Drittel Waisenknaben fehlen. Die Folge würde sein, daß sich die Position noch bedeutend höher stellen müßte. Referent v. d. Planitz: Ich glaube, daß gerade die jetzige Debatte klar beweist, daß die Ansicht, welche die Deputation aufgestellt hat, die richtige ist. Einigen der ehrenwerthen Geg ner hat die Deputation nicht genug, andern wieder zu viel ge- than. Ich glaube, daß diese beiden Ehrenmänner, welche als Opponenten gegen die Deputation aufgetreten sind, bewiesen haben, daß die Deputation recht hat. Ich habe nicht geglaubt, daß die Meinung des Abg. Sachße noch in der Kammer aus-» gesprochen werden könnte, da im Deputationsbericht angeführt, und von mir auch berührt worden ist, daß wir eine besondere Verpflichtung des Staates, für die Erziehung der Soldatenkinder zu sorgen, nicht anerkennen, und habe geglaubt, die Kammer theile die Ansicht der Deputation. Der Abg. Sachße hat in dessen dem Einiges entgegengehalten, und ich mußdarauf zurück kommen. Die Deputation hat'die Ansicht, daß bei der 6jäh rigen Dienstzeit, wo der Solhatim 20. Jahre zu den Fahnen ge rufen wird, und sie im 26. wieder verläßt, in der Friedenspe riode, in welcher wir uns befinden, unmöglich der Staat die Ver pflichtung haben könnte, für die Erziehung der Kinder, die in dieser ZeitdemSoldaten geboren werden,noch besondereOpfer zu bringen. Was wird denn eigentlich gegenwärtig von dem Militairpflich- tigen geleistet? Sehr wenig. Nicht allein, daß die Zahl der Jahre, welche er zu dienen verpflichtet ist, sehr gering ist, soikann man auch annehmen, daß der größte Lhcil der Militairs, na mentlich bei der Infanterie, die kurze Zeit, welche er zu dienen verpflichtet ist, gar nicht unter den Waffen verbringt, sondern meistens auf Urlaub seinen frühern Beruf fortlebt. Denn rech net man namentlich, bei den außerhalb Dresden garnisom'renden Jnfanterieregimentern, die Urlaubzeit von Dienstzeit ab, so redu- ciren sich die 6 Jahre gewiß an 2. Diese Leistungen geben also wohl keinen Anspruch darauf, daß der Staat für die Erzie hung der Kinder, außer der Unterstützung der Garnisonschulen, und der Überlassung der Revenüen von Struppen besondere
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