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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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wenn sie künftig erst angestellt werden, der Agiozuschlag recht paffend gewährt werden könnte, und ich würde nicht der Meinung sein, daß bei diesen Personen von den ohnehin sehr niedrigen Tractamenten noch das Agio abgemindert werden sollre. Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz: Die Regierung hatte schon Gelegenheit, bei einem frühem Gesetze zu bemerken, daß alle Personen, welche Löhnung erhalten, in ihren Bezü gen auch für die Zukunft nicht gekürzt werden sollen. Präsident v. Haase: Ist die Kammer nach der Erklä rung des Herrn Staatsministers und des Herrn Referenten da mit einverstanden, daß die in Position 59 geforderten 17,538 Lhlr. 14 Gr. 4 Pf. gewährt werden? —Werden einstim mig bewilligt. — Position 60. Zu Complettirung der Waffen und Munition. Es werden hier wiederum, wie bei den frühern Bewil ligungen, 6,000 Lhlr. für diesen Zweck postulirt. Aus dem im Jahre 1837 von der zweiten DepuraLion der zweiten Kammer erstatteten Bericht (s. L.A. v. 1.1837 Beil, zur III. Abth. 1. Samml. S. 927) geht hervor, daß, um unsere Infanterie vollständig mit tüchti gen Feuergewehren zu versehen, eine Summe von 94,681 Lhlr. 12Gr. — erforderlich war. Zugleich wird aber in demselben angegeben, daß bis mit dem Jahre 1839 das Kriegsministerium für diesen Zweck über eine Summe von 98,872 Lhlr. — 6 Pf. zu disponiren haben würde, so daß demzufolge gegenwärtig ein Ueberschuß von 4,190 Lhlr. 12 Gr. 6 Pf. vorhanden sein sollte. Hierbei ist jedoch vorausgesetzt, daß von den Kassenbestän den der Militair-Vorrathsanstalt 31,288 Lhlr. 19 Gr. 7 Pf.° diesem Fonds zugewiesen werden; welches anfänglich auch nach dem Antrag der Deputation erfolgen sollte. Es sind jedoch nur 27,098 Lhlr. 7 Gr. 1 Pf. dem Fonds zur Complettirung der Waffen wirklich zugewiesen worden, daher sich ergiebt, daß jener vorhanden sein sollende Ueberschuß nicht existirt, daß jedoch das Ministerium einen ausreichenden Fonds besitzt, um von diesem die vollständige Bewaffnung der Infanterie zu vollenden. Die Deputation sah sich daher genvthigt, beimKriegs- ministerio anzufragen, worauf sich das gegenwärtige Postulat begründe, und wozu man die geforderte Summe zu verwenden beabsichtige. Das Ministerium erklärte hieraus, es sei die Absicht, diese Summe zur Vervollständigung der Feldartillerie und der drin gend erforderlichen Herstellung des Geschützes der Festung Kö nigstein zu verwenden. — Seit den letzten Feldzügen sei sehr wenig, beinahe gar nichts für die Geschütze gethan worden, die Kanonen, namentlich die Zwölfpfünder, seien aber in den letz ten Campagnen so viel gebraucht und besonders durch Anwen dung der Kartätschen so ausgeschoffen worden, daß bei weitem der größte Theil der Röhre nicht mehr richtigen Schuß halte, woraus, beeilte man sich nicht in Zeiten dafür zu sorgen, eine gänzliche Unbrauchbarkeit der Artillerie bei ausbrechendem Feld zuge erfolgen müßte. Zwar sei der extraordinaire Zeughaus fonds theilweise dazu bestimmt, für das Umgießen der Geschütze verwendet zu werden, allein einmal sei die gegenwärtig dafür ausgeworfene Summe zu gering, sodann habe man, wie auch frühes der zweiten Deputation bereits am Landtage 1837 nachgewiesen worden wäre, von diesem Fonds 19,565 Lhlr. 8 Gr. 9 Pf. dem Fonds zu der Bewaffnung der Infanterie überwiesen, weil diese für noch dringender erachtet wurde. Man beabsichtigte daher mit den für die nächste Finanz periode auf drei Jahre hier postulirten 18,000 Lhlr. anstatt der früher dem Hauptzeughausfonds entzogenen Sum men, lediglich zur Egalisirungder vorräthigen, nicht calibrirenden Geschütze, durch Umgießen derselben, sowie überhaupt zur Er gänzung der Bewaffnung der Artillerie zu verwenden. Die Deputation glaubte unter diesen Umständen die nochmalige Bewilligung der geforderten 6,000 Lhlr. für jedes Jahr der Bewilligungsperiode beantragen zu müssen. Staatsminister v.Nostiz-Wallwitz: Das Kriegsmi nisterium kann der geehrten Kammer die beruhigende Hoffnung geben, daß diese 6000 Lhlr. zum letzten Male zu bewilligen sein werden. Präsident 0. Haase: Bewilligt die Kammer die in der 60. Position für jedes Jahr der Bewilligungsperiode geforderten 6000Thaler? — Werden einstimmig bewilligt. — Position 61. Lemporelle Ausgaben und Verpflegungskosten. Dieselbe umfaßt alle Gehalte derjenigen Individuen, wel che durch Reduction der Normaletats überzählig wurden, aber noch Dienst leisten, sowie die transitorischen Gehaltszulagen derer, für welche ein geringerer Gehalt ausgeworfen wurde, welche jedoch den früher bezogenen bis zu Ausrückung in höhere Grade vorläufig beibehalten, und endlich derjenigen, welche durch frühere allerhöchste Bewilligungen dergleichen Zuschüsse empfingen, sowie ferner alle Wartegelder des Militairetats. Im Jahre 1837 wurden für diese Position 47,733 Lhlr. 19 Gr. 11 Pf. bewilligt. Das jetzige Erforderniß stellt sich nach einem im April des Jahres 1839 angefertigten Auswurf auf 43,747 Lhlr. 1 Gr. 6 Pf. ex«!. 1,137 - 18 - — - Agio, welches eine Verminderung des Aufwandes von 3,986 Lhlr. 18 Gr. 5 Pf. nachweist. Erwägt man jedoch, daß die Bewilligung dieser Summe für alle drei Jahre im Durchschnitt, mit Berücksichtigung jähr lich anzunehmender Abminderung erfolgte, sowie daß der Be darf zu Anfänge des Jahres 1837
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