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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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für Straßenbau und Executionskosten sich anheischig gemacht, und der Staatsfiscus hat dagegen den Bau und die Unterhal tung jenes Straßentractes in Falkenhainer Flur außerhalb der Zäune und den zu 55 Thlr. 3 Gr. — veranschlagten Neu bau am Pratzschenberge übernommen. Dabei hat sich die Ge meinde Falkenhain Vorbehalten, daß, wenn durch Gesetz die observanzmäßige Verbindlichkeit der Unterthanen zum Bau und Bessern der Straßen der fraglichen Art außerhalb der Dorf zäune wegfalle, dann auch die Erlegung der zugestandenen 3 Thlr. 6 Gr. — aufhören müsse. Ueber diesen Vergleich ist nach beiderseitigem Antrag ein Urthel des Inhalts, daß es bei solchen sein Bewenden habe und die Parteien ihm gebührend nachzukommen verbunden, bekannt gemacht worden. In einer bei der zweiten Kammer eingereichten Petition hat nun diese Gemeinde unter Bezug auf abschriftlich beige fügte Bittschriften an das hohe Finanzministerium und an Se. Majestät dem König und auf die erhaltenen abfälligen Be schlüsse darauf angetragen: daß die zweite Kammer nach genauer Prüfung der obwalten den Umstande sich bei der hohen Staatsregierung verwende, daß ihnen diese jährlich zu zahlenden 3 Thlr. 6 Gr. — Ver gleichs-Aequivalentgelder erlassen und vom Jahre 1835 an erstattet würden. Die in gedachten Bittschriften enthaltenen Gründe dieses Gesuchs sind folgende: 1) die Straßenbausurrogatgelder seien eine Folge der ob- fervanzmäßigen Verpflichtung zum Bau und zur Besserung der Straßen außerhalb der Dorfzäune gewesen , indem die ob servanzmäßige Verbindlichkeit, die bloßen Verbindungswege ohne Zuthun des Staates zu unterhalten, bis jetzt noch bestehe, 2) habe die Gemeinde Falkenhain den Vergleich mit dem gedachten Vorbehalte angenommen , daß, wenn durch Gesetz die observanzmäßige Verbindlichkeit der Unterthanen zum Bau und Bessern der Straßen der fraglichen Art außerhalb der Dorfzäunc in Wegfall komme, dann die Erlegung der zugestan denen 3 Thlr. 6 Gr. — cassiren müsse, 3) wäre es eine offenbare Ungerechtigkeit, wenn sie die bloß bedingungsweise verwilligten, auch vom Jahre 1834 an sortbezahlten 3 Thlr. 6 Gr. — nicht zurück erhalten sollten, ob gleich seit dieser Zeit die observanzmäßigen Straßenbausurro gatgelder in Wegfall gekommen, mit welchen gleichwohl jene 3 Thlr. 6 Gr. — hätten stehen und fallen sollen, obschon die Gemeinden Frauendorf und Jahnsbach, deren Fluren die frag liche Straße auch durchlaufe, nicht das mindeste dazu beitrage. Daß sie demungeachtet die 3 Thlr. 6 Gr. — fortgeben solle, könne sie unmöglich eine Gleichheit vor dem Gesetz ansehen, man wollte sie denn dadurch für entschädigt halten, daß gerade der Tract der Straße, welcher ihr Weichbild berühre, in schlech terer Beschaffenheit als die übrigen sich befände. Allerhöchsten Orts ist jenes Gesuch, mittelst Verordnung des hohen Gesammtministerii vom 21. October 1839, darum zurückgewiesen worden, weil es unverkennbar sei, daß die früher bestandene Abgabe der Straßenbausurrogatgelder, welche alle Gemeinden in Folge ständischer Abgabenbewilligung gleichmäßig betraf, da her auch eine gesetzliche war, und die auf Observanz und die auf andern Privatrechtstiteln beruhende Obliegenheit einzel ner Gemeinden zum besondern Bau oder der Unterhaltung gewisser bestimmt bezeichneter Straßentracte, zwei gänzlich verschiedene, von einander völlig unabhängige Verpflichtun gen waren, bei welchen daher der Wegfall der Einen von gar keinem Einfluß auf das unveränderte Fortbestehen der An dern, mithin also auch auf die Fortentrichtung einer anstatt der Letztem übernommenen Geldleistung, sein kann. Eben deshalb sei auch dieser Unterschied in der über den Vorbescheid vom 16. Februar 1833 aufgenommenen Registratur sub Nr. 2, richtig festgehalten und das Aufhören der übernom menen Geldentrichtung nur für den Fall stipulirt, „wenn in der Folge durch eine gesetzliche Vorschrift selbst dieobservanzmäßigeVerbindlichkeit der Unter thanen zum Bau und Besserung der Straßen von der in Frage befangenen Art rc. in Wegfall gebracht werden sollte:c.", während andererseits diese Entrichtung mit den Straßenbau surrogatgeldern blos insofern in Verbindung gebracht worden sei, als für beide einerlei Entrichtungszeit festgestellt Und zu gleich ausgedrückt werde, daß durch die Uebernahme des jähr lichen Betrags an 3 Thlr. 6 Gr. — an der Verpflichtung, die gesetzlichen Surrogatgelder zu bezahlen, etwas nicht ge ändert werde, vielmehr beide Verpflichtungen nebeneinander bestehen sollen. Die Deputation erachtet durch diese Gründe dasjenige, was die Petenten für ihr Gesuch, wie oben vorgetragen ist, an geführt und worauf sie sich in ihrer, übrigens formell statthaf ten Petition bezogen haben, vollkommen widerlegt. Wenn die Gemeinde Falkenhain aber in der Nachschrift behauptet: daß in dem damaligen Vorbescheide vom 16. Februar 1833 die beiden deputirten Appellationsräthe ausdrücklich versicher ten , es würde das von ihr bewilligte Aequivalent ohnedies mit der bevorstehendenAufhebung der Straßenbaugelder bald wieder wegfallen, und , daß sie blos aus dieser Rücksicht den vorgeschlagenen Vergleich damals eingegangen sei; > .so kann dies jetzt die Lage der Sache darum nicht verändern, weil es an Nachweis dieser Behauptung gänzlich fehlt, und - ihr deshalb die Einschlagung des Rechtsweges unbenommen sein dürfte. Nach alledem räth der geehrten Kammer die Deputa tion: die gebetene Verwendung abzulehnen. Präsident v. Haas e: Will die Kammer über den Bericht sofort Lerathen? — Einstimmig Ja.— Präsident v. Haase: Wünscht Jemand zu sprechen? Da Niemand das Wort begehrt, würde ich die Frage auf das Gutachten der Deputation richten, welches dahin lautet: die gebetene Verwendung abzulehnen. Will die Kammer dieses Gutachten der Deputation zu dem ihrigen machen, und die Ver wendung ablehnen? — EinstimmigJa. — Präsident v. Haase: Auf der Tagesordnung stand: 5) Berathung des Berichts der vierten Deputation über die Be schwerde mehrer Schenkwirthe des Amtes Radeberg, die Rückgabe von Spielkarten betreffend, dessen Vortrag Abg. Braun als Referent übernimmt. Der Bericht lautet: Den Antragstellern Karl Gottfried Gärtner und Consorten wurden nach ihrem Anführen am 2. März 1834 in Gemäßheit einer auf Landesdirectorialverordnung erlassenen amtshaupt-
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