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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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stens darf alsdann die Kammer nie darüber klagen, wenn sie das Budjet steigen sieht. Ich bin, wie mir sehr häufig vorgewor fen ist, für die natürliche Freiheit, und ich rühme mich dessen. Ich glaube, daß man der natürlichen Freiheit so wenig Zwangs schuhe anzulegen habe, als nur immer möglich ist. Wir sind aber allerdings auf dem besten Wege, dqhin zu kommen, wir haben heute schon in der Kammer ein Beispiel gesehen, daß es nicht allemal wünschenswerth ist, in den Beschwerungen des Ver kehrs zu weit zu gehen, und daß das, was scheinbar das Wohl des Volkes befördert, es nicht allemal befördert. Ich glaube, haß gewissenlose Bauhandwerker bestehen werden; sie mögen die geschicktesten und gelehrtesten Architekten von der Welt sein oder sie mögen ungelehrt sein. Ich habe in meinem Lehen nur zu viel Gelegenheit gehabt, mit Bauhandwerkern zu thun zu haben und habe gefunden, daß es an redlichen, arbeitsamen und fleißi gen Bauhandwerkern nicht mangelt, wenn man sie aufsucht. Ich glaube, daß kein Bedürfniß für das Land da ist, und daß es eine bloße Theorie ist, der wir huldigen. Abg. Sachße: Woher der Abgeordnete v. v. Mayer die Kunde erhalten hat, daß die Staatsregierung die Ausbildung her Baugewerke zu vollkommenen Architekten beabsichtige, kann ich nicht, am allerwenigsten aber aus dem Decrete ersehen. Deyn in der Beilage ist gesagt worden, es sollen die Examina nach dem Verhältniß der Kenntnisse, die man jetzt von den Bau gewerken erwarten könne, eingerichtet werden, so halte ich dies für eine sehr zweckmäßige Maßregel, weil außerdem die Zahl derer, welche sich zur Prüfung melden können, zu sehr vermin dert werden würde. Die Prüfung selbst wird bei den Innun gen sehr praktisch sein, obgleich das Gegentheil irrig behauptet worden ist, denn die Jnnungsmeister befinden sich dabei, und der zu Prüfende hat ihnen über sein Meisterstück, überfeinen Plan und Anschlag seine Absicht da zu eröffnen, wo die Sache nicht deutlich genug spricht. Das setzt praktische Kenntnisse voraus. Theoretische Kenntnisse aber erlangt er in den Bauschulen, und deshalb sollen dergleichen errichtet werden. Man will dem Bauwesen zu Hülfe kommen, aber keine Architekten, keine vor nehmen Herren bilden. Die Abgeordneten, welche dagegen sprachen, müssen von den Bauschulen nicht näher unterrichtet sein. Diese sind zur Zeit meist von Handwerksgesellen, die zum Theil schon Weib und Kinder haben, besucht. Diese schenken meist den Vorträgen große Aufmerksamkeit, und zeigen so viel Eifer, als man kaum erwartet hätte, eben weil in Aus sicht gestellt ist, daß eine Prüfung zu Erlangung des Meister rechts künftig stattfinden soll. Sobald die allgemeine Freiheit ungemessene Geltung erhalt, wird ihnen diese Aussicht genom men, die Bauschulen werden leer, und die Verwilligung, welche die Staatsregierung für selbige im Budjet verlangt hat, wird eine vergebliche sein. Noch in diesem Winter ist mir von einem tüchtigen Bauhandwerker in meinem Heimathsorte versichert worden, er freue sich sehr, daß die Baugewerken vor Erlangung des Meisterrechts geprüft werden sollen. Er ist kein eigentli cher Architekt, keiner, welcher hauptsächlich der Theorie huldigt. Ein anderer — er wohnt auf einem Dorfe ohnweit Freiberg — II. 61. hat mix schon vor mehren Jahren, ehe an eine Bauschule ge dacht wurde, versichert, er wünsche sehr, seine Verhältnisse ge statteten ihm, daß er sich noch theoretische Kenntnisse verschaffen könne, was ihm aber seine Verhältnisse unmöglich machten. Das sind die Ansichten von Praktikern, und wenn von einem andern Abgeordneten geäußert worden ist, man freue sich darüber, daß Zwang der Prüfung beim Meisterwerden für die Bauhand werker eintreten solle, so ist das ganz im Sinne tüchtiger Prak tiker. Wenn gesagt worden ist, es bedürfe überhaupt der Prü fung nicht, so ist das schon darum grundfalsch, weil beim Mei sterwerden auch schon jetzt eine Prüfung sein solle, wie auch in den Motiven gezeigt und in der Discussion mehrfach geäußert worden ist, weil aber in der That diese Prüfung so gut wie keine ist. Denn viele Innungen lassen die Bauhaydwerker leicht Meister werden, um desto mehr Innungsgebühren in die Kasse zu erhalten. Deshalb würde eine bloße Beaufsichtigung vor wie nach nicht mit Erfolg stattfinden können. Sollen nun aber die Meister werden wollenden Handwerksgesellen sich auch dem Theoretischen des Baufaches widmen, so ist dies doch so eingerichtet, daß kein langes Studium dazu erforderlich. Sie haben nur die Wintermonate dazu zu bestimmen, in der übri gen Jahreszeit aber ihrem Gewerbe nachz'ugehen. Mit nur einigen Mitteln werden sie sich in den Bauschulen einsinden können; denn von keinem Punkte unseres Landes sind diese über eine Tagereise entfernt, meistens aber naher gelegen. Das Bedüxf- niß der Bauschulen in allen Städten ist also etwas ganz Grund loses, eine Behauptung, für welche sich kein Vorwand finden läßt. In größern Städten werden immer vornehme Baumei ster sein, welche mit 2 oder wohl auch 4 Pferden auf das Land fahren, um ein stattliches Schloß zu erbauen. Es wird aber nicht minder eine hinreichende Zahl von Bauhandwerkern auf dem Lande geben, welche theoretische Kenntnisse sich ungeeignet haben, und beim Bauen anwenden. Ich will nicht behaupten, daß ein Empiriker nicht ein gutes Haus bauen könnte; ich be haupte aber, daß er noch etwas Vorzüglicheres schaffen würde, wenn er sich einige theoretische Kenntnisse angeeignet hätte. Selbst die gewöhnlichen Baue auf dem Lande, Wohnhäuser, Scheunen, Ställe, die nach einem gewissen Typus erbaut wer den, sind mancher Verbesserungen fähig, und mit Hülfe der Er fahrung, welche sich auf Wissenschaft gründet, ließen sich Er sparnisse und Vervollkommnungen anwenden, welche mit den Fortschritten der Ockonomie und der Gewerbe hoffentlich gleichen Schritt halten. Warum werden die Theologen, Juristen, Me- dicinergeprüft? Warum nvthigt man diese zur Prüfung? Man könnte eben so gut sagen, dem Juristen steht es frei, die Universität zu beziehen, und nachdem er seine Studien gemacht, mag ex sich niederlassen, wo er will; ein Examen ist nicht nöthig ; wex sich examinirm lassen will, kann sich Geprüfter unterschrei ben. Wird man ihnen aber einen Proceß anyertrauen, eine Pfarrstelle übertragen oder als Arzt sein Vertrauen schenken? Ist nicht zwischen diesen Verhältnissen und denen der unge prüften Baugewerken einegrpße, wenn auch nicht vollständige Aehnlichkeit vorhanden? So wenig man aber wird behaupten ' > 2
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