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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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X und so viel gebaut hat, wie ich, der kann, glaube ich, auch zu diesem Gegenstand ein Wort sagen. Ich habe Meister vom Lande und aus der Siadt gehabt. Die Meister aus der Stadt will ich hier den geprüften Mestern gleichstellen. Erstens will ich bemerken, wenn ich einen Meister vom Lande habe, der ist bei seinen Leuten, der arbeitet wie ein Geselle, zeichnet den Ge sellen ihre Arbeit vor. Aber der Meister aus der Stadt kommt nur und sieht, was seine Leute gemacht haben. Er schreibt ihnen nichts vor, wenn es nicht die größte Noth erfordert; denn die Gesellen sollen solches selbst thun, verstehen sie es aber nicht, so treten sie zusammen, fragen sich unter einander: wie macht man nun das? Wer trägt nun den Schaden? Versteht sich der Bauherr. Was wird da? Daß da auch manchmal der größte Schade für den Bauherrn am Holze geschieht, wenn es falsch verzeichnet wird, das läßt sich leicht erklären; der Zim mermann spricht dann: es ist weiter kein Schade geschehen, nur ander Holz her. Ich behaupte, wenn wir geprüfte Bauhand werker auf dem Lande haben, so werden sie nicht die Axt in die Hand nehmen; dadurch erlangen wir Leute, die nicht mit arbei ten , aber uns desto mehr Kosten verursachen. Der Meister, der nicht geprüft ist, fordert sein Lagelohn, und das mit Recht, weil er mit arbeitet; aber der geprüfte Meister, der nicht mit arbeitet, der wird am Ende auch sein Tagelohn fordern, was auch bei mir schon geschehen ist; denn alles, was ich gesagt habe, gründet sich auf Erfahrung. Es ist zur Sprache gekom men, die Bauten auf dem Lande würden zu theuer und zu kost spielig , dem stimme ich bei; aber das ist die Schuld der Bau herren. Aber warum? Es ist hier wie bei allen andern Sa chen in der Welt. Der Luxus steckt an; hat der Eine schön ge baut, so will es der Andre auch. Daher wäre es ein Vortheil, wenn darauf gedrungen würde, daß der Wellerbau mehr einge führt würde; eine Wellerwand geht über Alles; aber der ge prüfte Handwerker wird sie nicht hinstellen. Dazu gehört nur ein Mann,der die Sache praktisch verstehen muß. Diese Bauart ist dem Lande, so wie die Lehmschindeln nothwendig, sie macht auch Fortschritte in der öffentlichen Meinung; es hat auch die Regierung das Ihrige dabei gethan. Wenn wir ge lehrte Bauhandwerker haben werden, so werden sie theure An schläge machen; wenn aber der Bauherr den Riß nicht versteht, was wird da? Er überläßt den Bau dem Meister, und wenn der Bau fertig ist, so gefällt er dem Bauherrn nicht. Der Landmann, der einen Bau hinstellen will, der sollte sich ein Haus, oder eine Scheune oder einen Stall aussuchen, wie er es haben will, und dann führt er den Meister dazu hin, das ist das beste Mittel für den Landmann, das kann man ohne Prüfung der Bauhandwerker ausüben. Dort wird der Bau nach dem Gefallen des Bauherrn errichtet werden, aber ich weiß von vie len Bauherren auf dem Lande, daß sie gesagt haben: geht mir mit eurem Risse weg, den verstehe ich nicht! Was nützen also geprüfte Bauhandwerker auf dem Lande? Es ist auch gesagt worden, in den kleinen Städten und auf dem platten Lande bliebe noch viel zu wünschen übrig. Es giebt aber auch dort Wohnhäuser, die nichts zu wünschen übrig lassen, und wer bauen will, der muß diese ansehen, da braucht man keine Riffe dazu. Zu Prachtgebäuden in großen Städten, da ist es etwas anderes, da ist es nothwendig, daß geprüfte Bauhandwerker ge nommen werden; dazu bediene man sich geprüfter Meister oder Architekten. Aber um dem Bedürfniß des Landmannes zu ge nügen, dazu brauchen wir sie nicht. Abg. Eisenstuck: Da ich der Majorität der Deputation angehöre, und bisher für die Minorität so viel gesprochen wor den ist, so muß ich mir erlauben, zur Rechtfertigung der Ma jorität Einiges zu erwähnen. Es ist geäußert worden, und so gar von einer Seite, woher diese Aeußerung selten nur erschol len ist, als ob die Innungen sich benachtheiligt sähen durch der gleichen geprüfte Bauhandwerker. Ich glaube das nicht, denn den Gerechtsamen der Innungen ist hinlänglich prospicirt. Es ist ferner die Besorgniß ausgesprochen worden, als ob man, wenn geprüfte Bauhandwerker im Lande wären, gezwungen wäre, corinthische Säulen in einen Schweinstall, und jonische Pilaster in einen Kuhstall zu bringen. Diese Furcht braucht man nicht zu haben. Ich glaube, wenn man erwägt, daß ein besondrer Zweig der Baukunst die landwirthschaftliche Bauart ist, daß sogar in den landwirthschaftlichen Anstalten diese gelehrt wird, daß sie zu dem cameralistifchen Studium ge hört, und daß man deshalb auch annehmen muß, daß man auch in den Bauschulen dieselbe mit ins Auge fassen wird, so glaube ich, die Besorgniß ist zu weit gegangen. — Es sind fer ner in Aussicht gestellt worden: Baupolizei und Baupolizei ordnungen. Nun, meine Herren, ich bin wahrhaftig kein Verehrer der Polizei, und. kann es nicht oft genug aussprechen; aber daß es nothwendig ist, die Baupolizei bis zu einem gewis sen Grade zu bringen, davon bin ich überzeugt. Es ist diese Nothwendigkeit hervorgerufen durch das Verhältniß des Bau materials ; denn wenn wir erwägen, wie die Bauhölzer zusam menschwinden, so müssen sie baupolizeilich gesichert werden. Es ist ferner ausgemachte Sache, daß die Brandschaden gro- ßentheils durch schlecht ausgeführte Bauten entstehen. Wenn nun also erwähnt wird, wir sollten unsre Bauten in Zukunft den Tartaren und Kalmücken ableihen, oder in die Erde krie chen, wie die Lroglodyten, so ist das kein Vorschritt in der Cul- tur. — Wenn ich ferner bedenke, daß bei zwei Landtagen die Stände eine bessere Organisation der Bauhandwerker beantragt haben; wenn ich ferner bedenke, daß diese Anträge keineswegs von den großen Städten ausgegangen sind; sondern gerade von den kleinen Städten und dem platten Lande, so muß es höchlich befremden, wenn man die Sache so ansehen will, als ob der Vortheil geprüfter Bauhandwerker blos den großen Städten zu Theil würde. Das ist es nicht, denn dort sind schon Architekten — ich glaube, wenn die Stände gesetzliche Bestimmungen beantragen, so hat auch die nächste Ständever- sammlung einigermaßen immer die Verpflichtung, nicht ganz zurückzuweisen, was die Regierung auf ständischen Antrag vor legt. Die Deputation hatte sich in ihrem ersten Berichte da hin geeiniget, fakultative Prüfung zu beantragen; aber man glaubte zugleich, dies zu unterstützen, indem man Reizmittel
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