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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Abg. V, v. Mayer: Ich kann nicht umhin, mich in dem selben Sinne auszusprechen, in welchem sich der Abg. a. d. Win kel hat vernehmen lassen. Es kann sein, daß vielleicht der Cre- dulitätseid nicht gänzlich wird zu umgehen sein in der Gesetzge bung ; aber einer großem Beschränkung kann er unterliegen. Ich möchte nicht, wie die Deputation, gerade darauf Alles stel len, daß der Glaubenseid oder Credulitätseid deshalb vorzüg licher und unentbehrlicher sei, weil er neben dem Jgnoranzeide noch etwas mehr enthalte. Eben darin finde ich den großen Nachtheil. Es heißt das die Sache nur von einer Seite anse hen, nämlich von der Seite dessen, der wünscht, daß der Andere nicht schwören soll. Dagegen betrachte man die Sache auf der an dern Seite und nehme den, welcher gezwungen ist, zu schwören, und zwar zu schwören: daß er etwas nicht wisse, und hierüber noch, daß er es auch nichtglaube, noch dafür halte. Das ist in vielen Fäl len eine bedenkliche Zumuthung, deren Unzulässigkeit von einem sehr gelehrten Mitglieds in der ersten Kammer, obwohl Nicht- Juristen, so treffend geschildert worden ist, daß kaum etwas zu erwiedern bleibt. Frage sich doch Jeder gewissenhaft: was er von unbekannten Thatsachen eigentlich glaubt oder nicht glaubt? und wenn er ehrlich mit sich zu Werke geht, so wird er in den meisten Fallen sagen müssen: es kann so oder auch anders sein, ich weiß es nicht. In diesem Verhältnisse ist aber Jeder, wenn er über Thatsachen, von denen er keine eigne Wissenschaft hat, gezwungen ist, einen Credulitätseid zu schwören. Ist dies aber eine Ermittelung der Wahrheit? Im Gegentheil, statt daß der Eid ein Mittel sein soll, die Wahrheit zu erforschen, wird er solchenfalls nur zu einem Mittel, die Gewissenhaftigkeit des Andern auf eine harte Probe zu stellen. Es ist gar keine Frage, daß der, welcher nicht besonders gewissenhaft ist, kein Beden ken haben wird, jeden Credulitätseid zu leisten, er ist mit den Gründen für sein Interesse schnell fertig. Er überredet sich leicht zu dem ihm vortheilhaften Glauben, während die andern Gründe gegen die Sache zurückgedrängt werden. Der Gewis senhafte, wohl gar Bedenkliche, Aengstliche dagegen halt sich nur immer die Zweifelsgründe vor, er schwört daher nicht und so ist statt eines Mittels, die Wahrheit zu erforschen, ein solcher Eid nichts minder als eine geistige Tortur. Man wird zuge ben, daß es immer eine Verirrung der Gesetzgebung bleibt, blos um einen Klager zu seinem Ansprüche oder einen Beklagten von seiner Verbindlichkeit zu helfen, den Gegner, welchem der Credulitätseid zugesprochen wird, in einen solchen schweren gei stigen Kampf zu setzen. Nun will ich nicht bestreiten, daß es gewisse Fälle im Civilproceffe geben kann, wo ein Eid, der ge wissermaßen nicht auf eignes Wissen hinausläuft, sondern ne benbei auch auf fremde Erfahrung, nicht allemal wird zu umgehen sein, aber daß dieser Eid sehr beschränkt werden kann,ist meine volle Ueberzeugung, so wie ich auch überzeugt bin, daß gegenwärtig mit dem Credulitätseide ein großer Mißbrauch getrieben wird. Ich muß also dringend wünschen, daß die Gelegenheit nicht versäumt werde, der hohen Staatsregierung diesen Gegenstand zur gründlichen Erwägung anheim zu geben. Ich verberge mir nicht, daß es bedenklich sein möchte, hierüber ein Gesetz zu beantragen; denn neuere Falle haben allerdings bewiesen, daß es sehr schwierig ist, von Seiten der Stände die Ini tiative zu ergreifen, indem das Gesetz später entweder nicht in dem Geiste gegeben wird, wie man gewünscht hatte, oder weil unterdeß die Meinung sich geändert hat, oder weil bei näherer Erwägung die Sache nicht mehr für so bedeutend ge halten wird, als es anfangs schien. Daß aber nichts desto minder die Staatsregierung auf den vorliegenden Gegenstand aufmerksam gemacht werde, muß ich um so mehr wünschen, als ein neues Civilproceßgesetz, dem Vernehmen nach, vor der Thür ist, und in diesem neuen Gesetze der Gegenstand die aller sorgfaltigste Brrathung verdient. Sollte der Credulitätseid in der bisherigen unbeschränkten Maße in das neue Gesetz über gehen , so würde ich glauben, daß durch die neue Proceßord- nung kein sonderlicher Gewinn bereitet werden würde. Denn darüber sind alle Rechtslehrer einverstanden, daß durch das Schwörenlassen von Glaubenseiden zwar formal das Ende des Protestes herbeigeführt, selten oder niemals aber der höhere Zweck des Eides die wirkliche Erforschung der Wahrheit er reicht wird. Ich würde mich also für den Beschluß der ersten Kammer erklären. (Die Abgg. Erchenbrecher, Eisenstuck, Sachße und Braun bitten ums Wort). Abg. Erchenbrecher: Um meine Abstimmung zu moti- viren, habe ich zu erklären, daß, da ich bei den mancherlei Bedenken, welche der Credulitätseid gegen sich hat, und wegen seiner Unzuverlässigkeit dem Deputationsgutachten mich nicht anschließen kann, ich dem Beschlüsse der ersten Kammer, welcher dahin geht, bei Bearbeitung des Entwurfs zu einer neuen Civilgerichtsordnung, in sorgfältige Erwägung zu ziehen, ob nicht der Eid äe crsäulitms gänzlich beseitigt und abgeschafft oder dessen Stelle durch ein vollkommeneres und zuverläßigeres meäium xrobamli ersetzt werden könne? beitreten werde. . Abg. Eisenstuck: Wenn eine Frage schwierig zu beant worten ist, so ist es in der That die vorliegende. Ich wünschte, daß man alle Eide aus dem Proteste verbannen könnte; doppelt müßte ich es aber wünschen für die Credulitätseide. Ich würde gar nichts dagegen haben, daß der Jgnoranznd dem Credulitäts eid zu substituiren sei, wenn ich nur fände, daß dadurch ein we sentlicher Vortheil errungen würde. Ich gebe zu, daß, wo der Credulitätseid geschworen werden soll, eine viel größere Gewissen haftigkeit als bei dem Wahrheitseide in Anspruch genommen wird. Denn wenn ich den Glaubcnseid leisten soll, was liegt mir dann ob? Ich muß Alles, was in meinen Kräften steht, aufbieten, muß Erkundigungen einziehen, um der Wahrheit so nahe wie möglich zu kommen und meine Ueberzeugung festzu- st llen, damit später kein Vorwurf in meiner Seele emporstekge, als ob ich etwas unterlassen hätte, was, wenn ich es beachtete, , mich bestimmt haben würde, den Eid nicht zu leisten. Ich gehe noch weiter. Ich gebe zu, daß es in derThat fast zu einer spi rituellen Tortur werden kann, wenn mit Gewissenhaftigkeit ein Credulitätseid geleistet werden soll; jedoch halte ich nichts desto- weniger in gleicher Beziehung den Ignoranzeid für gefährlich,
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