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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mer hat den Gründen, welche das Ministerium bei der letzten Discussion geltend gemacht hat, Anerkennung gewahrt, und es ist in Folge dessen der Beschluß dahin ausgefallen, daß man mit dem Wegfall dieser einmonatlichen Abzüge sich einverstanden erklärte. Ja selbst der Bericht der geehrten Deputation gab dazu einige Veranlassung, weil sie in demselben es der Kammer anheim gestellt hatte, ob nicht über die verschiedenen Arten von Abzügen bei der Beschlußfassung auch verschiedene Fragen zu stellen sein möchten. Das Ministerium kann nur wünschen, daß die geehrte Kammer bei'ihrem früher gefaßten Beschlüsse stehen bleibe, und es darf dabei nicht unerwähnt bleiben, daß in der That die Meinung in der ersten Kammer darüber sehr ge- theilt war, daß bei der Abstimmung sich nur eine Mehrheit von sehr wenig Stimmen ergeben hat und daß, wenn die geehrte Kammer bei ihrem frühem Beschlüsse verharrt, wohl immer noch Hoffnung vorhanden ist, über diesen Punkt im Sinne der Regierung Einverständniß herbeizuführen. Es ist von dem Hrn. Referenten großer Werth auf die Steigerung der Pension gelegt worden, die allerdings bei Witwen und Waisen wohl in etwas stattgefunden hat. Es betrifft diese Steigerung aber eine Dienerklasse, welche früher so mäßige Pensionen erhielt, daß sie nicht zu dem allerspärlichsten Auskommen himcichten. Es ist aber auch darauf einiger Werth gelegt worden, daß die Beiträge, welche von Staatsdienern gegeben werden, immer in großem Mißverhältnisse zu den wirklichen Pensions lasten stehen. Ich gebe zu, daß diese nie vollständig, sie viel leicht kaum zur Hälfte decken werden; indeß muß ich der Be merkung , die im Berichte der jenseitigen Deputation gemacht Wörden ist, widersprechen, daß sich die jetzige Summe, welche in die Staatskasse ^stießt, nun um einige Tausend Khaler ver mehren würde, wenn von sämmtlichen Dienern die vollen Ab züge zu entrichten sein werden. Es wird diese Steigerung viel bedeutender sein und es hat nur große Schwierigkeiten, in diesem Augenblicke die Summe ganz genau anzugeben. Die Abzugsbeiträge betragen aber jetzt bereits 25,000 Thlr., und nehmen wir an, was der Wahrheit ziemlich nahe kommen wird, daß unter den vorhandenen Dienern ungefähr ein Drittheil seit dem Eintritt des Staatsdiencrgesetzes in neue Stellen oder Erhö hungen eingetrcten, mithin nur H noch die Hälfte nach den hal ben Sätzen entrichten, so kann man nicht ohne Grund voraus setzen, daß die Beiträge sich jedenfalls künftighin auf jährlich 40,000 Thlr. belaufen werden. Das, was die Negierung für die Diener und zwar nur für die neu Anzustellenden oder Auf zurückenden in Anspruch nimmt, ist ein Object von ungefähr jährlich 8000 Thlr. und es scheint mir daher, daß es wohl ange messener sein möchte, wegen dieses an sich unbedeutenden Ob jectes den Antrag der Regierung in der so beschränkten Maße anzunehmen. Die erste Kammer ist dem nicht beigetreten und will vielmehr diese Gehaltsabzüge beibehalten wissen. Unsere Deputation rath uns an, den gedachten frühem Beschluß zurückzunehmen und der ersten Kammer beizutreten, was also die Folge haben würde, daß diese einmonatlichen Gehaltsabzüge verbleiben. Ich steste daher nach dem Deputationsgutachten an die Kam mer die Frage: Ob dieselbe, nach dem Rathe der Deputation, ihren früheren Beschluß! die einmonatlichen Gehaltsabzüge zum Staatspensionsfonds wegfallen zu lassen, zurücknehme? — Mit 41 gegen 24 Stimmen wird dem Gutachten der De putation und somit dem Beschlüsse der ersten Kammer bei ge treten. — Referent v. Friesen: Es ist noch ein Punkt zu erwäh nen, über welchen ich bitten würde, daß die geehrte Kammer ihre Ansicht ausspräche. In der jenseitigen Kammer wurde in der Discussion, ohne daß jedoch darauf eine Frage gestellt und Beschluß gefaßt worden ist, der Zweifel ausgesprochen, ,ob nicht bei der künftigen Auszahlung der Gehalte im 14 Thaler- fuße etwaige rechtlich begründete Ansprüche von Staatsdienern auf Ausrückung nach der Anciennetät die erforderliche Berück sichtigung zu finden hätten, und ob nicht namentlich ein solches Recht auf Ausrückung und Beziehung des einmal notmirten Gehaltes im 20 Guldenfuße in den Justizcollegien und im Mi- litairdienste stattsinde. 'Es ist darauf von Seiten der Staats regierung nichts geantwortet worden, und es könnte daher, wenn darüber nicht noch eine Erklärung erfolgte, hier ein Zweifel übrig bleiben. Derselbe könnte sich, wenn es irgend begründet wäre, nur auf die Z, 8 des Staatsdienergesetzes be ziehen, wo es heißt: „So wie überhaupt Anwartschaften auf Staatsdienste nicht ertheilt werden dürfen, so hat auch insbe sondere kein Staatsdicner einen rechtlichen'Anspruch auf Aus rückung in eine höhere Stelle oder in einen höher» Gehalt. Nur die wirklichen Mitglieder der Collegialbehörden rücken, wie bis her, von selbst nach der Reihcfolge ihrer Anstellung in die mit höherer Besoldung verbundenen Rathsstellen auf, insofern zu diesen Stellen keine besondere Befähigung erforderlich ist." Allein, so wie diese Bestimmung schon an sich beschränkt ist und die Ausrückung immer noch von der erforderlichen Be fähigung abhängig ,gemacht wird, so glaube ich auch, daß darin durchaus nicht das Recht liegt, den früher normirten Gehalt auch in der hohem Stelle mit Agiozuschlag zu verlangen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil Negierung und Stände versammlung die Gehalte bei jedem Landtage und jeder Be willigung von Neuem normiren können; mithin sich Niemand beklagen kann, wenn er nach erfolgter ständischer Bewilli gung in eine höhere Stelle und in einen Gehalt aufrückt, wel cher früher vielleicht höher war und vor seiner Ausrückung an ders normirt wurde. Staatsminister v. Zeschau: Es ist dem Ministers nicht bekannt gewesen, daß der Referent diesen Punkt, zu welchem, wie erwähnt, ein Antrag oder Beschluß der jenseitigen Kammer Ich habe daher Präsident 0. Haas^e: Wünscht Jemand über die ob schwebende Frage zu sprechen ? — wenn nicht, so würde ich zur Fragstellung übergehen. Die Differenz ist die: Wir ha ben bei der frühem Berathung beschlossen, daß die einmonat lichen Abzüge für den Staatspenstonsfonds wegfallen sollen. keine Veranlassung giebt, erwähnen würde.
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