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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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worden sei, es nur noch dieser ein maligen Bewilligung von abermals 20,000 Thlr. bedürfen werde, um der Staats ¬ regierung unter Wiederbenutzung der Eingänge die Mittel zu fortwährender Darreichung gewerblicher Vorschüsse in dem bis herigen Umfange zu sichern. Die Bewilligung des Fonds, aus welchem die dermalen außenstehenden Vorschüsse verabreicht worden sind, erfolgte in zwei gleichen Summen »20,000 Thlr. durch die Schriften vom 25. October 1834 und 25. No vember 1837, auch wurde neben diesen Summen noch ein Quantum von jährlich 1,000 Thlr. — -— als Fonds zu Deckung der an jenen Vorschüssen etwa entstehenden Verluste und zwar auf beide Finanzperloden bewilligt. Es sind mithin der Staatsregierung in den sechs Jahren 1834 bis mit 1839 außer einem Quanto von überhaupt 40,000 Thtr. zu Vorschüssen, noch 6,000 Thlr. — — zu Deckung der dabei möglichen Verluste gewährt worden. Nun wird zwar dermalen für die Finanzperiode 18§K die Bewilli gung einer jährlichen Summe von 1,000 Thlr. als Ver ¬ lustdeckungsfonds nicht wieder verlangt und dabei die Auskunft in den Unterlagen zum Budjetsä ?os!t. 22ertheilt, daß bis zum Ende, des Jahres 1839 ein Verlustdeckungsfonds von 6,000 Thlr. angesammelt und bei der Sicherstellung, unter welcher man die jetzt außenstehenden Vorschüsse bewilligt habe, auf keine Weise anzunehmen sei, daß einVerlust an solchen entstehen werde, welcher jene Summe übersteige, und es erscheine daher die Postulirung einer Summe von 1,000 Thlr. wenigstens für die nächste Finanzperiode nicht erforderlich. Die Deputation vertraut auch in dieser Angelegenheit vollkommen der von öer hohen Staatsregierung ertheilten Ver sicherung, daß die Wirkungen der bisher gewährten Unterstützun gen ersprießlich und erfreulich gewesen, und empfiehlt daher der geehrten Kammer, einen Vorschußfonds von anderweit 20,000 Thlr. zu Unterstützung gewerblicher Unternehmungen auf die Finanz periode 18§Z zu verwilligen. Sie setzt aber dabei, wie es auch in der Absicht der Staats regierung liegt, voraus, daß diese Bewilligung für den vorlie genden Zweck die letzte sein werde und beantragt, dieses in der ständischen Schrift auszusprechen, da nicht nur, wie schon er wähnt, außer den jetzt zu verwilligenden 2O,O00Lhlrn. noch ein Vorrath von 1,200 Thlr. zu gleichem Zwecke vorhanden ist, sondern auch diesen Summen diejenigen Vor schüsse wieder zuwachsen, welche in der bestimmten Zeit zur Staatskasse wieder zurückkehren und welche bis zu Ende des Jahres 1842 auf 10,600 Thlr. , in der Finanzperiode von 18§Z- aber zu 15,466 Thlr. 16 Gr. — anzunehmen sind. Wenn ferner die vorige Ständeversammlung in der Schrift vom 25. November 1837 (Landt.-Act. I. Abth. 3. Bd. Seite 198) bei Bewilligung der zweiten 20,000 Thlr. den Wunsch aussprach, daß künftig diedavonzu bewilligenden Dar lehne nicht, wie bisher geschehen, auf zehn und mehre Jahre hinaus gegeben werden möchten, damit der Fonds durch schnellere Wiedereinziehung der Vorschüsse mehren Unternehmungen zu gewendet werden könne, und die Anträge stellte: ») für die Rückzahlung der zu leistenden Vorschüsse kürzere Fristen zu stellen, sowohl . b) bei Bewilligung solcher Vorschüsse,, nach Befinden, eine entweder sofort, oder nach Verfluß einiger Jahre eintretende Verzinsung bis zu drei vom Hundert jährlich zu bedingen, und wenn die hohe Staatsregierung in dem jetzt vorliegenden Decrete zu erkennen giebt, daß sie diese Wünsche berücksichtigt habe, so möchte bei der dermaligen Bewilligung, wie die De putationbeantragt, noch der Antrag ausgesprochen werden, daß die hohe Staatsre gierung jene Wünsche auch fernerhin beachten möge. Endlich aber schlagt sie der Kammer in Ansehungder früher verwilligten, aber noch nicht abgehobenen 6,000 Thlr. , zu Deckung möglicher Verluste, vor, den Antrag in der Schrift zu stellen: daß diese 6,000 Thlr. in der Art verwendet werden mögen, daß, wenn aller bei Bewilligung von Vorschüssen an gewendeten Vorsicht ungeachtet Verluste an selbigen entstehen sollten, mit dieser Summe und bis zu deren Betragt der Vor schußfonds von 60,000 Thlr. immer vollzählig erhal ¬ ten werde, so wie daß die Staatsregierung der Ständeversammlung bei dem nächsten Landtage sowohl über die Verwendung des Vorschuß fonds von 60,000 Thlr. , als auch über die Summe von 6,000 Thlr. zu Deckung der daher' möglichen Verluste, Nachweisung ertheilen möge- Präsident V. Haase: Hat Jemand in Bezug auf den vorgetragenen Gegenstand etwas zu bemerken? — Wenn es nicht ist, würde ich zur Fragstellnng der einzelnen Anträge der Deputation übergehen. Der Hauptantrag befindet sich im Bericht, und ich frage also: ob die Kammer einen Vorschuß fonds von anderweit20,000 Thlr. zu Unterstützung gewerblicher Unternehmungen auf die Finanzperiode 18^ verwilligen will? — EinstimmigJa.— Präsident V. Haase: Der zweite Antrag der Deputation geht dahin, daß die Kammer in der ständischen Schrift aus spreche, sie setze voraus, daß diese Bewilligung für den vorlie genden Zweck der letzte fein werde, und ich frage die Kammer: Will sie rn der ständischen Schrift ausfprcchen, sie setze voraus, daß diese Bewilligung für den vorliegenden Zweck die letzte sein werde? — Wird einstimmig bejaht.— Präsident v. Haase: Ferner hat die Deputation bean tragt, die Kammer wolle zu gleicher Zeit bei der hohen Staats regierung darauf antragen, sie möge a) für die Rückzahlung der zu leistenden Vorschüsse kürzere Fristen stellen, sowohl b) bei Bewilligung solcher Vorschüsse, nach Befinden, eine entweder sofort, oder nach Verfluß einiger Jahre eintretende Verzinsung bis zu drei vom Hundert jährlich zu bedingen, und ich frage die Kammer: Will dieselbe den Antrag in der Schrift ausspre chen, daß die hohe Staatsregierung für die Rückzahlung der zu leistenden Vorschüsse kürzere Fristen zu bedingen, und auch ferner jene Wünsche beachten möge? — Wird einstim migbejaht. — Präsident O. Haase: Ferner ist noch ein Antrag gestellt worden in Betreff der im Berichte erwähnten 6000 Thlr., in Folge dessen ich die Kammer zu fragen habe: Will die Kam mer beantragen, daß diese 6000 Thlr. in der Art verwendet werden mögen, daß, wenn aller bei Bewilligung von Vorschuss
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