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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Dazu kommt aber noch, daß die etwanigen Abzahlungen von Rentenspitzen ihrer Unerheblichkeit wegen, da solche im höchsten Betrage nicht mehr als 6 Gr. 3 Pf. Kapital betragen dursten, Niemandem drückend werden können, und, einmal ge schehen, den stetigen Vortheil einer künftigen minderen Renten zahlung gewähren. Die Deputation hat hiermit aber zugleich indirect schon zu erkennen gegeben, daß sie dem ersten Vorschläge der hohen Staatsregierung, wonach das zu Tilgung mehrerwähnter Nen- tenspitzen erforderliche Kapital zum Besten der Rentepflichtigen aus der Staatskasse übertragen werden soll, nicht beizustimmen vermag- Besteht nämlich das Anverlangen an die Rentepflich tigen nur darin, einen ganz geringen Theil dessen, was sie wirklich schulden, abzuzahlen, und kann solches, wie dargethan worden, billigerweise von ihnen gefordert werden, so liegt auch kein Grund vor, die nicht unbedeutende Unterstützung, welche ihnen ohnehin schon aus Staatskassen gewährt wird, noch wei ter gegen sie auszudehnen, zumal dadurch die umständliche Um rechnung aller Kataster doch nicht vermieden werdenkann, viel mehr einzig und allein die Erhebung der Kapitalzahlungen für die ausfallenden Rentenfpitzen zu umgehen sein würde, welcher Umstand aber zu unerheblich ist, um deshalb der Staatskasse eine neue, wenn auch nur vorübergehende Last aufzubürden. Die Deputation giebt demnach dem zweiten Regie rungsvorschlage den Vorzug und ist derselben übrigens gegen den Entwurf der hierauf bezüglichen Herordnung eine Erinne rung nicht beigegangen. Sie faßt endlich ihre gutachtlichen Ansichten in folgende Schlußanträge zusammen: Die geehrte Kammer möge beschließen: 1) die in tz. 18 der Verordnung vom 9. März 1837 enthal tene Bestimmung noch fernerhin aufrecht zu erhalten und demgemäß die Landrentenbank von der Verbindlichkeit zu befreien, die bei der bevorstehenden Umrechnung der auf sie gewiesenenAblösungsrentenvom20Gulden-in den 14Tha- lerfuß sich ergebenden Spitzen von je 1,2 und 3 Pfennigen zu übernehmen, dagegen 2) den Vorschlag der hohen Staatsregierung, wonach das zu Tilgung solcher Rentenspitzen erforderliche Ablö sungskapital zum Besten der Rentepflichtigen aus der Staatskasse übertragen werden soll, abzulehnen, viel mehr 3) dahin sich auszusprechen, daß den Rentepflichtigen die Verbindlichkeit, jene Rentenspitzen aus eignen Mitteln durch Kapitalzahlung abzulösen, obliegen solle, und dem zufolge 4) ihre Zustimmung zu Erlassung der bezüglichen Ver ordnung nach Maßgabe des Entwurfs unter 1-. zu er- theilen. Staatsminister v. Zeschau: Es wird vielleicht zur Auf klärung der Sache dienen, wenn ich, bevor darüber die Diskus sion eröffnet wird, in wenigen Worten die hier einschlagenden Verhältnisse auseinander fetze. Es ist bereits in dem Decrete gesagt, daß man, wenn nicht hier ein Ausweg getroffen werde, in die große Schwierigkeit verfallen werde, die Bestimmung,zu aikenren, daß die von der Bank zu übernehmende Rente über haupt mit dem Betrage von 4 Pf. aufgehen solle, der gemäß die Termine der Rentenzahlung 4 mal im Jahre ganz gleich ausfallen und 4 Pf. als das Minimum durch Capitalablösung gelten. Das, was durch die früher getroffene Bestimmung festgesetzt ist, daß dasjenige, was nicht in 4 Pf. sich auflöst, von den Rentenpflichtigen an den Berechtigtes berichtiget werden muß, würde offenbar durch die Umrechnung ganz alterirt wer den, wenn die neu entstehenden Spitzen unter 4 Pf. bei den Renten fortbestehen sollen. Die Deputation hat die Ansicht der Regierung, daß auf irgendeine Weise diesem Uebelstande abge holfen werden müsse, getheilt. Die Regierung hat zwei Vorschläge gemacht, einen dahin, die Staatskasse möge die Summe von circa 2500 Thlr. übertragen, den zweiten dahin, es möge zwangs weise die Verpflichtung der Rentezahler ausgesprochen werden, die in rn-Limo nur 3 Pf. betragenden Spitzen abzulösen. Aller dings ist in dem vorliegenden Dekrete mehr die Ansicht der Re gierung dahin gegangen, man möge sich entschließen, die fragli chen 2500 Thlr. aus der Staatskasse zu gewähren. Die ge ehrte Deputation ist dieser Ansicht nicht beigetreten, sondern auf den zweiten Vorschlag eingegangen, und hat als Grund dafür angeführt, daß es nicht rathsam sei, noch etwas mehr für die Rentenpflichtigen zu thun, als bis jetzt bereits geschehen sei, nämlich die Uebertragung der Regiekosten und der etwaigen Aus fälle aus der Staatskasse. Zweitens würde doch ohnehin eine Umrechnung der sämmtlichen Rentenkataster erforderlich fein, und die Mühwaltung, die mehr dadurch entstehe, sei nicht sehr erheblich. Was den ersten Punkt betrifft, daß die Staatskasse ohnehin zum Besten der Rentenpflichtigen bereits vieles leiste, so gebe ich zu, daß in der vollständigen Uebertragung der Regie kosten und den etwaigen Ausfällen ein nicht unbedeutender Ge genstand liegen könne, wiewohl ich zu bemerken habe, daß nach den bisherigen Erfahrungen an diesen Renten keine Ausfälle entstehen, und also nur außerordentliche Ereignisse die Verpflich tung der Staatskasse in dieser Beziehung zu einer drückenden Last erheben könnten. Ueber den zweiten Grund, daß die Mühwaltung, die bei dem zweiten Vorschläge entstehe, keine sehr bedeutende sei, muß ich mir einige Worte erlauben. Bei der Berechnung, welche die Regierung angestellt, hat sie eine Zahl von 30,000 Rentenpflichtigen zu Grunde gelegt. Auf diese Summe, die ich schon bei einer andern Gelegenheit angegeben habe, wird sich ungefähr die Zahl der Rentenpflichtigen am Ende dieses Jahres belaufen. Eine aus den vorhandenen Renten angestellte Berechnung ergiebt, daß ungefähr bei einem Drittheil der Rentenpflichtigen, also bei 10,000 solche Spitzen sich nicht Herausstellen, daß aber bei 2 Drittheilen, also bei 20,000 diese Spitzen respektive zu 1, 2 und 3 Pfennigen bei jedem sich erge ben würden. Auf dieser Basis beruht die Wahrscheinlichkeits berechnung , daß das ganze Object 2500 Thlr. betrage. Nun entstehen aber allerdings folgende Schwierigkeiten für die Landrentenbankverwaltung, wenn eine zwangsweise Ablö sung eintritt. Die sämmtlichen Rentenkataster müssen umge rechnet werden, und damit die Einnehmer im Stande"sind, ge nau zu übersehen, was sie vom Anfang des Jahres 1841 an zu erheben haben, bleibt nichts übrig, als ihnen einen Auszug aus
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