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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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so sind letztere hinsichtlich ihrer Entscheidung formell insofern voll-, ständig gerechtfertigt, als das Heimathsgesetz, wie oben bemerkt ist, die ausdrückliche Bestimmung enthalt, daß die oberen Verwal tungsbehörden ermächtigt sein sollen, die Vereinigung mehrer kleinerer benachbarten Gemeinden in einen gemeinschaftlichen Heimathsbezirk nöthigen Falls Amtswegen anzu ordnen. Es würde demnach darauf ankommen, zu untersuchen, ob jene Vereinigung auch materiell als statthaft anzusehen sein möchte. Dies führt aber zu der Frage: ob die Voraussetzung begründet war, unter welcher derartigeAnordnungen geschehen sollen: nämlich ob für die Vereinigung jener Gemeinden zu einer gemeinsamen Armenpflege der Fall der Noth vorlag? Was unter dem Begriffe des im Gesetze enthaltenen Aus druckes „nöthigen Falls^ zu verstehen sein werde, kann keinem Zweifel unterliegen, wenn man den wesentlichen Zweck des Gesetzes berücksichtigt, der auf eine wohlgeordnete Armenver sorgung gerichtet ist, nach welcher Niemand von der Mitleiden- heit ausgenommen, aber auch Fürsorge getragen werden soll, Laß diese, schon nach den Motiven des Gesetzes als Communal-. last betrachtete, Obliegenheit möglichst" gleich vertheilt werde. Aus dem Grundsatz „Armenpflege ist eine Communal- last" folgt füt die Bildung der Heimathsbezirke von selbst die auch ins Gesetz ausdrücklich aufgenommene Bestimmung.'jeder Gemejndebezirk ist in der Regel auch Heimathsbezirk. Es war aber auch eben so nothwendig, zu bestimmen, daß, wenn an ders eine zweckmäßige Armenversorgung sich nicht ermitteln lasse, von der Regel abzugehen und darauf zu sehen, daß be nachbarte ganz kleine Gemeinden in eine gemeinsame Armen- bersorgung zusammentreten. Diese Bedingung nun ist, wie aus der Regierungsmit theilung hervorgeht, in der vorliegenden Sache vorhanden. Aus den ministeriellen Mittheilungen geht hervor, daß die Verhältnisse jener Gemeinden bei Constituirung des Heimaths- bezirkes mir Sorgsamkeit erwogen und verschiedene Vorschläge für eine zweckmäßige Bezirkseintheilung gemacht worden sind. Haben nun diese Erwägungen zu dem Ergebnisse geführt, daß die getroffene Anordnung die einzig sachgemäße und zweckdien liche sei, so hat das Gesetz dem Ermessen der Oberbehörden für ihre Anordnungen einen solchen Spielraum ertheilt, den sie, wie der Deputation dünkt, keineswegs überschritten haben. Denn mit Ausnahme von Neugraupzig mit seinen 31 Häus lern sind die übrigen Orte alle klein. Gerade aber das Dorf Neugraupzig, das die Reclamanten eine armselige Colonie des Rittergutes Graupzig nennen, scheint es nöthig gemacht zu haben, daß eine Anzahl angrenzender und wohlhabender Orte von kleinerm Umfange mit ihm heimathlich verbunden wurden. Gegenüber den 31 Häuslern von Neugraupzig, die selbst nach den Andeutungen der Reclamanten sämmtlich ober doch zu meist in armseligen Umständen sich befinden mögen, sind die 7 Begüterten und 12 Gartner der Orte Graupzig und Mutzsch- witz, selbst unter Hinzurechnung des Rittergutes Graupzig, doch nur als eine geringe Anzahl Wohlhabender anzusehen; und wenn auch der Grundbesitz derselben, zusammen gerechnet, von Bedeutung ist, so ist doch die Anzahl der großem Grund-, bescher, die muthmaßlich auch die einzig wohlhabenden sind, so gering, daß die Deputation keinen Zweifel erheben mag, wenn die Verwaltungsbehörde sagt: das Verhältnis! ist ungleich und die Zutheilung einiger kleinern Nachbargemeinden zur Er leichterung der Armenpflege für jene Orte nothwendig. Legt sich nun aber die Nothwendigkeit der Maßregel dar, dann darf auch dieselbe nicht ungesetzlich genanrit werden. Denn es ist die Bedingung und Voraussetzung vorhan den, unter welcher von der allgemeinen Regel des Gesetzes, daß jeder Gemeindebezirk auch Heimathsbezirk sein soll, abge- wichen werden darf. Die Reclamanten nennen hiernächst die ihnen mißfällige Maßregel auch eine unzweckmäßige. Die Deputation vermag jedoch auch diese Ansicht nicht zu theilen. Mehre Gründe bieten sich dar, die Behauptung der Reclamanten zu entkräften. Die Umgegend von Grauhzig, wie überhaupt die ganze dortige Pflege enthält meistens sehr kleine Orte, deren Vereini gung zu wohl abgerundeten, mit einem entsprechenden Areal umsange versehenen Heimathsbezirke» mit großer Schwierigkeit verknüpft gewesen sein mag. Diese Schwierigkeit mag auch insbesondere bei der Bildung der Heimathsbezirke im Graup- ziger Jurisdictionssprengel hervorgetreten sein. Es ist daher wohl auch gekommen, daß man gerade bei Regulirung des Leippen-Graupziger Heimathsbezirkes von der Bedingung hat absehen müssen, dem Bezirke topische Abrundung zu geben. Inzwischen wird in der Hauptsache darauf eben so wenig etwas ankommen, als auf den Umstand , daß Leippen von der Graupziger Flur zufällig durch einechStreifen der Ziegenhainer Flur getrennt wird. Wenn auch kein ununterbrochener Flurenzusammenhang der verschiedenen zu einem Bezirke vereinigten Orte in dem Leippen-Graupziger Heimathsbezirke stattsindet, so ist doch gewiß eine genügende Nachbarschaftder einzelnen zum Bezirke gehörigen Orte unter sich vorhanden, indem die weite sten Punkte doch nur H Stunde bis eine Stunde von einander entfernt sind. Die Entfernung einer Stunde aber ist so groß noch keineswegs, daß sie den Zweck der Verbindung dieser Orte zu einem gemeinschaftlichen Armenverbande unmöglich macht, oder auch nur namhaft erschwert. Giebt es doch im Erzgebirge und in andern Landestheilen manches Dorf, dessen Endpunkte eine Stunde und darüber von einander entfernt sind, ohne daß man dieser Entlegenheit hal ber eine Spaltung des Orts in mehre Heimathsbezirke wird für nöthig erachten mögen. In der Lhat, die Reclamanten stellen die Sache in einem zu grellen Lichte dar, wenn sie von dieser Ausdehnung und Entlegenheit der einzelnen Bestandtheile ihres Heimathsbezirkes so gar großeNachtheile sowohl für denZweck derArmenpflege selbst, als auch für die persönlichen und häuslichen Verhältnisse der mit ihr beauftragten Einwohner befürchten; wenn sie nament lich vielen Zeitverlust bei Zusammenberufung und Besprechung der Gemeindebeamten in Armensachen befürchten; und wenn sie glauben, die Armenpfleger würden mit den Armen nicht be kannt genug werden, und werde dies manche Unzuträglichkeil in Vertheilung des Almosens mit sich bringen. Die Depu tation hat solche Befürchtungen nichr theilen können. Der ganze Bezirk enthalt ja außer dem Nittergute Graupzig nur 14 Bauern, 16 Gärtner und 37 Häusler; eine Anzahl, die noch kaum den Umfang eines gebirg'schen Dorfes von mittlerer Größe erreicht. Die Armenpfleger werden daher sehr bald die Armen und Hülfsbedürftigen ihrer Orte kennen lernen. Darum werden aber auch Fehlgriffe in der Almosett- vertheilung sehr leicht vermieden werden können. Uebrigens wird es nur bei den verschiedenen Gemeinden des gedachten Hei-
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