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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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eingegangen, die beantragt haben, daß ein solches Gesetz uns sollte vorgelegt werden. Diese haben in ihren Gemeinden sehr wohlthätige Einrichtungen getroffen, dort tragt der größte Lheil dazu bei; sollten ihnen aber andere oder arme Gemeinden zugetheilt werden, würden sie da nicht den Muth sinken lassen? Ich kann daher mit der Deputation nicht .übereinstimmen, und sollte daher meinen, daß diese Petition auf andere Art hatte mögen berücksichtigt werden. Abg. Klinger: Es ist wahr, wie der Abg. Scholze er wähnte, daß bei Bildung von Heimathsbezirken sich manche Un- zuträglichkeiten ergeben. Allein es ist auch dabei der Grundsatz zeither festgehalten, und irre ich nicht, auch in dem Gesetze selbst ausgesprochen worden, daß bei Bildung von Heimathsbezirken da, wo der Uebergang aus dem alten Verhältniß in das neue für eine Partei erschwerend und pragravirend wird, dann eine Ausgleichung beantragt werden kann, und vorgenommen werden muß. Ist also eine Ausgleichung erfolgt, so glaube ich nicht, daß. die Petenten ein Recht haben sich zu beschweren. Ich er laube mir daher die Frage an den Referenten, ob in der Petition von.einer Ausgleichung gesprochen wird oder nicht, oder ob sonst die Deputation Nachricht erhalten hat, ob man eine Ausgleichung herzustellen versucht hat. 'Referent Wieland : Ich muß hierauf bemerken, daH die Petenten dieses Verhältniß durchaus nicht zum Gegenstand ihrer Beschwerde gemacht haben. Jedenfalls ist die Vertheilung der allgemeinen Armenkasse erfolgt. Abg. Klinger: Dann würde es ihnen heute noch freiste hen, auf diese Ausgleichung anzutragen, über welche die Admi nistrativbehörden zu entscheiden haben. KöNigl. Commissar v. Wietersheim: Ich erlaube mir hier zu bemerken, daß bei jenen Bildungen gemeinschaftlicher Heimathsbezirke die Ausgleichung hinsichtlich der allgemeinen Armenvcrsorgungslast jederzeit stattfmdet. Es hat diese daher in diesem Falle gewiß auch stattgefunden, und wenn es noch nicht geschehen ist, so würde es immer noch Zeit dazu sein. Ich erlaube mir die geehrte Kammer hierbei vorzüglich auf einen Gesichtspunkt aufmerksam zu machen, der wohl eigentlich ent scheidend sein dürfte. Es ist nicht zu verkennen, daß es sehr wünschenswerth ist, und sehr viel zur Vervollkommnung der Armenpflege beitragen würde, wenn kleinere Gemeinden, die für sich nicht im Stande sind, dem Zwecke der Armenversorgung zu entsprechen, mit andern Gemeinden verbunden werden. Man hat indeß größtenteils davon abgesehen, denn es hat sich viel Widerspruch und auch manche Unzuträglichkeit dabei gefunden, und man hat diese Maßregel nur in sehr dringenden Fällen an gewendet, und eine solche Vereinigung hergestellt. Allein hier liegt ein anderer Fall vor. Der sehr umfängliche, vielleicht gegen 12 bis 13 Dörfer zahlende Graupziger Gerichtsbezirk bil dete bisher zugleich einen gemeinschaftlichen Armenversorgungs und Heimathsbezirk. Nach den Vorschriften der Ausführungs verordnung wäre es also in Ordnung gewesen, daß dieser be reits seit 60 Jahren bestehende gemeinschaftliche Armenkassen verband aufrecht erhalten werde.. Mein weil es zu Klagen führte, daß sich dieser Verband etwas zu weit erstrecke, denn mehre Dörfer liegen zwei bis drei Stunden von einander ent fernt , so schlug die Ortsobrigkeit vor, und die Amtshaupt mannschaft trat bei, daß dieser Armenkassenverband aufgelöst, und nach der Ortslage in drei Heimathsbezirke abgetheilt und zerschlagen werde. Das ist geschehen, eine andere zweckmäßige Bildung ließ sich nicht treffen. Es tritt hier nicht der Fall ein, daß die Gemeinde ein Recht in Anspruch nehmen kann, in Betreff der Armenpflege für sich allein zu bestehen; denn sie stand schon früher mit andern Dörfern in Verbindung, nur mit dem Unterschied, daß der Bezirk ein viel größerer war. Ferner > ist. nicht unbeachtet zu lassen, daß, während das Rittergut Graupzig früher dem gemeinschaftlichen Bezirk angehörte, es jetzt nur dem kleinen ausschließlich zugewiesen ist, und. dadurch eine sehr große Erleichterung für die andern an dem Graupzi ger Bezirk Theil habenden Gemeinden entsteht. Wollte man das Gesuch der Gemeinden Leippen und Schänitz gewähren, so würde das Dorf Graupzig mit gleichem Rechte auftreten, und dasselbe Verlangen aussprechen können, daß es von der sehr drückenden Verbindung mit Neugraupzig befreit werde; und es würde Neugraupzig, was nur Häusler zu Bewohnern hat, für sich allein als Heimathsbezirk bestehen müssen, was nicht zu verantworten sein dürfte. Uebrigens habe ich zur Erläuterung hinzuzufügen, daß, wenn die Gemeinde "Leippen ein eigenes Armenhaus hat, und ihre Armen da.unterbringt, sie nach dem bestehenden Grundsatz eine Entschädigung aus der gemeinschaftlichen Armenkasse zu erwarten hat, 'so daß sie also nicht für beschwert zu achten sein dürfte. Abg. Schmidt: Ich verkesine nicht, daß bei dem bishe rigen Verbände die Petenten schuldig waren, mit beizutragen, da, wie der königl. Herr Commissar gesagt hat, dieser Verband aus 13 Dörfern bestand. Aber nun scheint mir das wohl wahr zu sein, daß sie, nachdem der große Armenbezirk zerschlagen worden ist, nachdem sie zu Graupzig und Neugraupzig gekom men sind, jetzt weit mehr beschwert werden als vorher. Sie selbst haben keine Häusler, dagegen sind in Graupzig, wie der Referent erwähnt, 31 derselben. Diese haben ihre Entstehung besonders daher, weil das Rittergut zu seinem besonder» Vvr- theil sie hat ansiedeln lassen, weshalb auch das Rittergut eigent lich die Pflicht hat, die Verarmten unter diesen Häuslern zu er halten, besonders da, soviel mir bekannt ist, diese Häuser auf Ritterguts Grund und Boden stehen. Zu deren Erhaltung werden nun künftig die Petenten viel stärkere Beiträge zu leisten haben als vorher, weil vorauszusehen ist, daß gerade von diesen Häuslern die meisten Armen herrühren werden. Sollen sie nun auch für diese Leute beitragen, so scheint darin eine Härte, ja sogar eine Ungerechtigkeit zu liegen, und insofern rechtfertigt sich das Gesuch der Petenten wohl in rechtlicher, wie in billiger Hinsicht. Es rechtfertigt sich aber auch zweitens darum, weil diese Dörft: durch einen fremden, dazwischen liegenden Strich getrennt sind, und es ist doch immer sonderbar, daß diese beiden
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