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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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überhaupt eine zu gute Meinung von den PatrimoNialgerich- ten, als daß sie vielleicht wegen besonderer -Rücksichten und Ver hältnisse den Weg 'Rechtens nicht treu fortMett^würdrn. 'Also diese Ansicht kann ich durchaus 'nicht th eilen: -' Wenn g-esagt worden ist, daß Oeffentlichkeit und Mündlichkeit allein die erste' Sicherheit des Rechts begründeten, so habe ich darüber auch früher schon meine Meinung ausgesprochen. Ich bezweifle es. Ich gestehe, ich habe Gelegenheit gehabt, die öffentlichen Ver handlungen in der wrstphälifchen Zeit mit anzuhören. Ich bin stur durch den bestochen worden, der besser sprach, der in der Rede seine Meinung besser vertheidigen konnte. ' Ich weiß auch ''Fälle, daß selbst Richter dadurch bestochen niorden'sind, und mir scheint die Sache sehr natürlich zu sein. . Ich gestehe, ich weiß nicht, ob dadurch größerer Gewinn wird erreicht werden können. Wenn aber gesagt worden ist, daß die Gefängnisse bei den Patrimonialgerichten mangelhaft wären, so muß ich dem widersprechen. Es ist in neuerer Zeit darauf so viel gehalten worden, und wenigstens in den Gegenden, die mir bekannt sind, ist so viel daraus verwendet worden, daß ich sie ganz vollkommen, und eben so zweckmäßig gefunden habe, als die Gefängnisse bei den Aemtern. Also auch in dieser Hinsicht kann ich keinen Vor- theil davon sehen. Wenn dermaleinst die Untergerichte besser eingerichtet sein werden, was doch, wie die hohe Staatsregie rung selbst sagt, erst mit der Zeit geschehen kann, dann wäre es eine andere Frage. Jetzt glaube ich, daß der einmal betretene Weg, der in Ruhe und Frieden abgeht und auf welchem nun schon so viele Gerichte abgegeben worden sind, wohl der zweck mäßigste und beste ist, und ich für meinen Theilkann mich un möglich dem Deputationsgutachten anschließen, sondern nur für die Vorlage der hohen Staatsregierung erklären. Abg. v. Friesen: Der Gegenstand der heutigen Bera- thung ist bei früheren Landtagen schon so durch und durch be sprochen, berathen und discutirt worden, daß es fast nicht noth- wendig sein möchte, noch etwas über den Gegenstand zu sagen und daß ich als Mitglied der vorhergehenden Ständeversamm lungen mich eines weitläufigen Vortrags darüber wohl werde enthalten können. Auch die hohe Staatsregierung hat die Sa che schon so genau und so gründlich erwogen, daß man ihr wohl überlassen könnte, zu seiner Zeit eine anderweite Vorlage über die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit zu machen, um so mehr, da sie doch gerade eine so größere Vorliebe für die Pa- trimonialgerichte bisher nicht an den Tag gelegt hat. Es ist also gewiß anzunehmen, daß, wenn sie glaubt, in beiden Kam mern mit ihrem Plane durchkommen zu können, sie ihn gewiß wieder vorlegen wird. Darum scheint der Antrag der Deputa tion überflüssig. Ich selbst will die Kammer nicht mit Wieder holung der Gründe ermüden, die mich schon früher bestimmten, für die Erhaltung der Patrimonialgerichte zu sprechendes sind noch dieselben und ich habe meine Meinung nicht geändert. Nur das Eine will ich kürzlich erwähnen, daß, wenn mit der Aufhebung der Patrimonialgerichte nichts weiter beabsichtigt wird, als eine Verwandlung der Patrimonialgerichte in bloße Staatsgerichte, oder ich möchte sagen, in ministerielle Gerichte, , sck-lange das Justizministerium die Absicht nicht aufgiebt, alle Justizbeamten selbst zu ernennen, wodurch diese immer mehr- ' abhängig von demselben werden'; ich in der Aufhebung der Pa- i trimonialgtrichte auch keine Gewähr- für den Rechtsschutz mnd- ffük die Freiheit der Unterthanen erblicken kann. —So lange -nicht eine tor-ale Reform des gerichtlichen Verfahrens selbst vor-- - genommen wird, so lange noch der Richter in seiner Privatwoh nung über meine heiligsten'Rechte absprechen und urtheilen kann, und feine-Sentenz in einer Versammlung vorzutragen hat, die dem Vortrage vielleicht nur mit halbem Ohr zuhört, so lange ich mein Recht nur nothdürftig schriftlich vertheidigen därs,- und wenn es Ehre, Freiheit, Vermögen und Leben gilt, fast nicht einmal das Recht der Nothwehr habe, so -lange kann ich für eineffo wichtige Maßregel nicht stimmen, durch welche mir die äußere Form verändert, im Wesentlichen aber nichts gewonnen und verbessert wird, und durch welche die Beamten nur noch abhängiger werden, als sie es bisher waren. Haben Sie die Güte, meine Herren, und erinnern Sie sich, was ich bei früheren Landtagen über die Sache gesagt habe, und wer fen Sie einen prüfenden Blick auf meine frühere Abstimmung, so werden Sie mir vielleicht die Gerechtigkeit wiederfahren las sen, daß ich mich in dieser Sache nicht durch bloße Parteirück sichten habe leiten lassen, sondern daß auch mir die Verbesse rung des Rechtszustandes im Volke aufrichtig am Herzen liegt. In derselben Gesinnung aber möchte ich Ihnen setzt rathen, wenn Sie meine Meinung nicht für zu parteiisch und befangen ansehen, die Sache gegenwärtig lieber auf sich beruhen zu las sen. Ich lasse der hohen-Staatsregierung in ihren Ansichten alle Gerechtigkeit wiederfahren. Sie hat bei der Vorlegung der früheren Gesetze gewiß die allerbeste Absicht gehabt; allein ich glaube, sie ist in dieser wichtigen Angelegenheit im Jrrthume. ^Indeß kommt Zeit, kommt Rath. Lassen Sie noch einige Zeit vergehen, so werden sich die Ansichten darüber vielleicht auf klaren, berichtigen und am Ende vereinigen;'aber jetzt glaube ich, daß der Antrag noch nicht an der Zeit ist; und deshalb sehe ich mich abgehalten, demselben beizustimmen. Abg. Todt: Ich stimme dem letzten Sprecher insofern bei, als ich der Meinung bin, daß es sich heute nicht darum han delt, alle die Gründe und Gegengründe aufzustellen, welche für und gegen die Patrimonialgerichte sprechen möchten, da bereits auch schon bei uns darüber so viel verhandelt, und sonst gespro chen und geschrieben worden ist, daß kaum noch etwas Neues darüber gesagt werden mag. Gleichwohl stimme ich nicht da mit überein, daß das Deputationsgutachten abzulehnen sei und man also die Sache auf sich beruhen lassen soll. Es handelt sich, wie mir scheint, darum, daß die Kammer eine Meinung abgebe; eine solche Meinung muß sie abgeben, damit die Re gierung sieht, wie man jetzt über diesen Gegenstand denkt. Be reits zweimal an 2 verschiedenen Landtagen hat diezweiteKam- mer den jetzt verhandelten Antrag gestellt. Es muß also der Regierung auch darum zu thun sein, zu erfahren, ob die zweite Kammer an diesem 3. Landtage über diesen Gegenstand ihre Gesinnung geändert oder beibehalten hat. Denn ich meine,
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