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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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struction gemacht hat, ihn auch setzen müßte, so würde es sich praktisch nicht so hergestellt haben. Es ist auch nicht zu behaup ten , daß es von den Städtern nicht in Anspruch genommen würde. Es ist erwähnt worden, eine Begünstigung we'rde nicht obtrudirt. Nach den Erfahrungen, die ich gemacht habe, würden die städtischen Bewohner es sehr schmerzlich empfinden, wenn man etwas aussprechen wollte, das m'cht bestanden hat. Ich glaube, daß auch der Gewerbebetrieb auf dem Lande dabei be- theiligt wird; denn wenn dem Töpfer die Mittel nicht gegeben werden, als Töpfer zu existiren, und, wenn sie sich nicht Erfah rung sammeln können durch das Setzen von Hefen, so können sie auch auf dem Lande nicht Oefen setzen. Ich glaube, es ist bedenklich, diesen Zusatz wegzulaffen, gerade weil es zur Sprache gekommen ist. Würden wir jetzt den Zusatz abwerfen, so folgt daraus, daß, wer in der Stadt es von Seiten der Maurer will in Anspruch nehmen, es auch geltend machen könne, daß kein Fremder einen Ofen setzen darf. Deshalb ist es wünschens- werth, daß man der Deputation beipflichte. Secretair v. Schröder: Ich habe auch kein Bedenken gefunden, mich dem Anträge der Deputation anzuschließen, zumal wenn ich berücksichtige , daff die Töpferinnung kein aus schließliches Recht zum Setzen von Oefen hat; der größte Theil von Oefen wird von Maurern gesetzt; ich begreife daher nicht, woher das Verbietungsrecht kommen soll. Abg. Heyn: Nur eine einzige Bemerkung des Abg. Oberländer will ich berichtigen. Er meint, daß die Landtöpfer wohl wenig Gelegenheit haben würden, sich Kenntniß zu ver schaffen, Oefen zu bauen. Dieser, Ansicht muß ich gänzlich widersprechen. Es wird auf dem Lande eben so gut Hand werker, namentlich Töpfer und Maurer geben, die das Setzen der Oefen eben so zweckmäßig wie die der Städter be werkstelligen werden. Abg. v. Leipziger: Ich will nur erwähnen, daß ich mich für das Deputationsgutachten aussprechen muß, denn es ist häufig der Fall, daß es auf dem Lande Maurer und Töpfer giebt, welche Kochöfen besonders gut setzen. Der Abg. Reiche- Eisenstuck hat schon erwähnt, daß im Gebirge selbst böhmische Maurer hereingezogen werden, um Kochöfen zu setzen. So ist es auch mit den sogenannten Berliner Kachelöfen; es giebt im Gebirge ein Dorf, wo ein geschickter Töpfer ist, der Oefen nach Berliner Art macht. Ich gestehe, daß ich selbst und auch Andre sich solche Oefen in Schneeberg setzen lassen wollen. Nun würde es aber sehr sonderbar sein, wenn man diese Oefen nicht von dem Meister setzen lassen könnte, der sie verfertigt. Es würde uns allerdings unbenommen sein, einen Schnee berger Meister dazuzunehmen; allein wer den Ofen verfertiget hqt, der wird ihn auch besser setzen, als ein fremder Meister. Uebrigens ist das, was die Deputation will, nicht zum Besten der Handwerker auf dem Lande, sondern zum Besten derjenigen, welche sich die Oefen setzen lassen müssen. Präsident 0. Haase: Ich würde annehmen, daß die Debatte geschlossen sei, und der Referent solchenfalls noch das Wort zum Schluffe haben. " ' Referent v. HarLman n: Die Rechtfertigung des Depu- tationsgutachtens beruht auf Folgendem: In §.15 des Gesetz entwurfs ist es den städtischen Einwohnern frei gelassen worden, sich von Handwerkern aufdem Lande Arbeiten aufBestellung lie fern zu lassen, und dieser Punkt ist bereits in beiden Kammern un bestritten durchgegangen. Hieraus folgt, daß die Töpfer auf dem Lande auf Bestellung auch Oefen in die Städte liefern können. Nun ist es aber eine bekannte Sache, daß zu einem guten Ofen nicht blos dessen zweckmäßige Fertigung, sondern auch Setzung gehört', und es werden daher die Töpfer auf dem Lande die Güte ihrer Oefen nicht garantiren können, wenn sie dieselben nicht auch selbst gesetzt haben. Gesetzt kann der Töpfer den Ofen nicht in die Stadt bringen;, also bleibt ihm nichts andres übrig, als solches in der Stadt zu thun. Ich stelle zwar nicht in Abrede, daß es auch in den Städten geschickte Ofensetzer geben sollte, allein es fragt sich nur, ob sie, zumal wenn der Fabrikant des Ofens auf. dem Lande bereits seinem Fabrikate einen guten Ruf erworben hat, sich geneigt finden lassen werden, den Ofen des Dorstöpfers zu setzen, und wenn sie es thun, ob dies nicht auf eine Weise geschehen wird, welche zu einer ungünstigen Beurteilung der Qualität des Ofens Veranlassung giebt. Es folgt also die Notwendigkeit, den Dorftöpfern das Setzen ihrer in die Städte gelieferten Oefen allda zu gestatten, aus der oberwähnten bereits angenommenen Bestimmung des Gesetzentwurfs, und es würde letztere daher für die Dorftöpfer außerdem ganz ohne Erfolg bleiben. Staatsminister Noftitz und Iänckendorf: Ich erlau be mir zum zweiten Lheile der Z. 15 nur beiläufig eine Bemerkung. Dafern das vorliegende Gesetz zur Publikation gelangen sollte, so würde es muthmaßlich weit früher geschehen, als es zur Einrichtung der Prüfungen der Bauhandwerker kom men kann, da letztere noch manche aufhältliche Vorkehrungen voraussetzen. Es versteht sich daher von sxlbst, daß ungeprüfte Baugewerke vom Lande immittelst Baue in den Städten in Accord nicht übernehmen können. Es ist dies übrigens ein Gegenstand der mit dem Gesetze zugleich zu erlassenden Aus führungsverordnung. Präsident v. Haase: Es hat §. 15 in der Fassung, wie sie von der Staatsregierung vorgelegt worden ist, bei der Bera- thung in unsrer und der jenseitigen Kammer mehre Verän derungen erfahren. Unsre Deputation hat uns angerathen, die Fassung dieser §. zum Grunde zu legen, welche die erste Kammer beschlossen hat, und ich würde nach Anleitung des Deputationsgutachtens zunächst auf die Annahme des ersten Satzes die Frage richten, welcher so lautet: „Die gedachten Handwerker dürfen weder innerhalb der Städte und ihres Be zirks (§.2) Handarbeiten fertigen, noch die von ihnen ge fertigten Arbeiten oder Maaren dahin einführen. Es bleibt aberden städtischen Einwohnern unbenommen, sich ihre Be dürfnisse aufBestellung auch von Dorf- wie von auswär-
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