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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zweckmäßig für uns; Lob auszusprechen, werden wir Gelegen heit genug haben bei einzelnen Verhandlungen, und der Tadel, glaube ich, wird kaum auszusprechen sein, wenigstens in der Art nicht, um eine Adresse zu rechtfertigen. Ich will den Fall setzen, daß wirklich einzelne Beschwerden vorhanden wären, welche bei der D^scussion der Adresse von Einzelnen aufgestellt wurden. Wurden dieselben noch von der Majorität nicht vollständig getheilt, so wird dieselbe auch sie durchgehen lassen müssen , um wieder andere ihr wohlgefällige Puncte durchzubringen. Neber einzelne Bedürfnisse des Landes sich auszusprechen, ist auch zweckmäßi gere Gelegenheit im Einzelnen, nicht im Ganzen, so zu sagen, über Bausch und Bogen; die Meinungen sind zu sehr getheilt, als daß eine Adresse ein Anhalt für die Regierung sein sollte und wenn sie das nicht ist, wenn sie nicht die Gesinnung, den Eyaracter der Kammer aussprechen soll, so glaube ich, hat sie gar keinen Zweck. Wir haben unsere Selbständigkeit, Gott sei Dank, auch ohne Adresse bewährt und ich begreife nicht, wie die Selbständigkeit durch eine Adresse bewahrt werden solle. Selbständig ist eine Kammer, welche ihre Meinung frei äußern kann, auch in dieser Kammer haben wir unsere Meinung stets frei äußern dürfen. Abg. Secr. Hensel: Nach dem Begriffe, welchen ich mir bis jetzt von einer Adresse der sächsischen Volksvertreter ge bildet habe, finde ich dieselbe theils überflüssig, theils als einen Gegenstand abweisbar, welcher die dem Volke theure Zeit der Stände ohne practischen Nutzen in Anspruch nehmen würde. Die Allerhöchste Huld des Königs begehrt und bedarf keinen künstlichen Dank und zur Darstellung allgemeiner und besonde rer Wünsche und Beschwerden giebt es verschiedene Wege. Denn abgesehen von den Allerhöchsten Orts gestatteten allge meinen Conferenzen und davon, daß der regen Wachsamkeit unserer Regierung kein wahrhaftes Bedürfniß des Volkes ent gehen wird, werden die Zeitschriften gern diesem Gegenstände ihre Spalten leihen, vornehmlich aber sind Petitionen und Be schwerden gestattet. Wenn namentlich die dritte und vierte Deputation rücksichtsvoll genug sind, und nicht durch Vor schrift und Beachtung strenger Formen beschränkt werden, so scheint mir die wahre Aufgabe einer Adresse besser durch diese Deputationen und ihre Zugänge erreichbar und sie selbst we nigstens zur Zeit kein Erforderniß zu sein, zumal im Wolke der Antrag auf eine Adresse nirgends dringend hervorgerufen worden ist. Abg. v. Watzdorf: Indem ich diesen Antrag auf eine Adresse unterstütze und den Gründen, welche der Herr Antrag steller angeführt hat, meine Beistimmung gebe, will ich mir nur erlauben , noch einen hinzuzufügen, den er in seiner Rede nicht berührt hat. Dieser Grund ist die nach meiner Meinung unzweckmäßige' Eröffnung das Landtags. Auf welche Weise ist sie erfolgt ? Se. Majestät der König und der dazu beauf tragte Herr Minister eröffneten ihn mit einer inhaltschweren Rede, hierauf antwortete der Herr Präsident der ersten Kam mer. Nun frage ich: In wessen Namen spricht er? Spricht er im Namen der Ständeversammlung, so kann ich nicht ab- u, 1. sehen, wie er es im Namen der zweiten Kammer thun kann, mit welcher er in keiner Verbindung steht und aus welcher er nicht hervorgegangen ist. Auch nicht einmal im Namen seiner Kammer kann er sprechen, weil eine Berathung mit derselben nicht stattgefunden hat. Er kann also blos in seinem eignen Namen sprechen. Daß also diese Rede eine parlamentarische, der Wichtigkeit der Sache angemessene Bedeutung nicht haben kann, werden selbst diejenigen einräumen müssen, die, wie ich selbst, den vorzüglichen Eigenschaften des Herrn Präsidenten der ersten Kammer, und der Art und Weise, wie er eine schwie rige Aufgabe gelöst hat, ihre vollkommene Anerkennung zollen. Abg. Eisenstuck: Ich habe bereits beim vorigen Land tage gegen eine Adresse gesprochen, ich muß es auch bei die sem wieder thun, ich habe keine Wahrnehmung gemacht von dem Nachtheile, den die Kammer erduldet hätte, daß sie bei dem ersten und zweiten Landtage keine Adresse hat ergehen las sen, es ist das Beispiel anderer Staaten häufig angezogen wor den, ich erinnere da nur an England und Frankreich. Was ist dort die Adresse? Entweder ist sie der Nachhall der Thron rede oder sie ist ein Mittel, um gegen die Regierung Tadel auszusprechen. Das Erste ist dann der Fall, wenn der mini sterielle Theil der Kammer obsiegt; das Zweite, wenn die Opposition den Sieg errungen hat. Wenn in England bei Er öffnung des Parlaments die Tories gesiegt haben, wird die Dankadresse allezeit sich gegen das Whigministerium ausspre chen. Wenn die Whigs in der Kammer siegen, haben sie die Mehrzahl, so beloben sie das Ministerium, die Verwaltung. Nun ist natürlich, daß wenn Tadel auszusprechen ist, man die wichtigsten Beziehungen aufnehmen muß, und das geschieht in England, in Frankreich, wo die Stände nach außenhin wir ken. Wie vorhin erwähnt worden ist, ist Sachsen in Bezug auf die auswärtigen Verhältnisse so gestellt, daß schwerlich sich Gelegenheit darbieten könnte, daß ein Tadel auszusprechen wäre. Nun was bleibt? Danksagung! — Ich glaube, Dank sagung kann die Kammer in jeder Art bezeugen, sie kann es am meisten dadurch, wenn sie in den Verhandlungen das Vertrauen, was sie der Regierungsbehörde schuldet, da bethatl'gt. Ach glaube selbst, daß die Regierung, Se. Majestät der König auf diesen Dank nicht großen Werth legen; ich glaube noch weniger, daß die Kammer durch das Aussprechen des Dankes bethätige, daß sie erisiire. Ich be greife nicht, wie die Kammer das, daß sie da ist, ihre Ichheit durch eine Adresse bethätigen soll. Wenn ich die Gegenstände bedenke, die da besprochen werden sollen, so können es Ge genstände der Verfassung und Verwaltung sein. Ich frage, haben wir Abänderungen zu machen in der Verfassung, etwa in dem Wahlgesetz? Dann ist die Form der Adresse unpas send. Gilt es die Verwaltung, so ist es noch gefährlicher,, wenn wir uns über einzelne Acte der Verwaltung äußern wol len. Um dies mit Grund zu thun, müßte man erst die be treffenden Acten einfordern, und sie einsehen; sonst, wenn das nicht geschieht, könnte man in der Adresse mit etwas herausgehen, was sich nicht bewahrheitet. Das Recht steht
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