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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Jedem zu, Beschwerde vorzubringen; nehmen wir aber nun an, daß bei den früheren Landtagen die Staatsregierung selbst bemüht gewesen ist, die Beschwerden, welche durch die Stände an sie kamen, zu erledigen, daß mit den Vorlagen auch den Wünschen der Stände Genüge geschehen ist, obwohl sie nicht durch eine Adresse ausgesprochen wurden, so glaube ich nicht, daß diese so wichtig sei; ja ich glaube, daß etwas auch darauf gegeben werden müsse, daß die Zeit, welche die Berathung der Adresse wegnimmt, auch in Anschlag zu bringen sei. Man nehme nur Madrid. Wie lange hat man dort über die Adresse discutirt; man hätte die ganzen spanischen Finanzen während dieser Zeit in Ordnung bringen können. Ich halte eine Adresse in der That nicht für nothwendig, sondern für überflüssig. Ich glaube, daß so lange wir die provisorische Landtagsordnung befolgen, wir nicht gut gleichsam einen Doppelgang gehen kön nen. Nach der Landtagsordnung, die zwar nur provisorisch ist, aber doch so lange, als sie angenommen ist, befolgt wer den muß, hat der Präsident der ersten Kammer die Thronrede zu erwiedern. Er hat es gethan, und da möchte eine nach trägliche Adresse nicht' recht entsprechend sein. Es ist in der That Manches dafür zu sagen; ich verkenne es nicht; aber ich glaube, daß das, was verehrte Redner, die dafür gesprochen haben, anführten, kaum so wichtig ist, daß es diesem for mellen Bedenken begegnen könnte. Wenn die Landtags oder Geschäftsordnung für beide Kammern, oder für jede be sonders , in Wirksamkeit als Gesetz tritt, so ist ja der Kam mer unbenommen, Erinnerungen zu machen, auch diese Ab änderung zu treffen, daß nicht der Präsident der ersten Kammer sofort die Thronrede erwiedert, sondern daß dieses durch eine Adresse geschehe. So lange dies nicht geschieht, so lange wir diese provisorische Landtagsordnung habeü , so lange glaube ich nicht, daß wir davon abgehen können, um so weniger, da die Danksagung bereits erfolgt ist. Abg. Todt: Es kommt mir nicht bei, den von mir ge stellten Antrag nochmals wiederholt zu motiviren, da ich in der That über sein Schicksal schon im Voraus ungewiß gewesen bin und nur aus Consequenz denselben gestellt habe, übrigens für meine Person von dessen Richtigkeit noch immer überzeugt bin; indeß, was auch sein Schicksal sein möge, Einiges muß ich doch noch auf die Einwendungen bemerken, die man dagegen gemacht hat. Es wurde, so viel ich mich erinnere, von einem Abgeord neten angezogen, daß sich die Organe der öffentlichen Meinung, iä est: Zeitungen, über die Nothwendigkeit einer Adresse, über das Verlangen darnach Seiten des Volkes zur Zeit noch nicht ausgesprochen hätten. Nun möchte ich aber fragen, ob der Abgeordnete sämmtliche Blätter gelesen hat, daß er eine solche Behauptung aufstellen kann. Alle mögen es noch nicht ge than haben; mir aber wenigstens sind deren Mehre bekannt, die eine Adresse auch als vom Volke gewünscht hingestellt haben. Ich muß aberübrigens auch bemerken,' daß unsere Zeitschriften als wirkliche Organe des Volkesmnd der öffentlichen Meinung auch dermalen und so lange noch nicht betrachtet werden kön- Druck und Papier von B. G. Leubner in Dresden. nen, als sie unter den Fesseln der Censur schmachten. Es wird sich zeigen, ob nicht nach vielleicht entfesselter Presse der hierher bezügliche Wunsch lauter zu erkennen gegeben wird. — Es ist ferner von einem oder auch von mehren Abgeordneten geäußert worden, es sei nicht abzusehen, wie durch eine Adresse der Be weis der Selbständigkeit einer Kammer geführt werde. Selb ständigkeit zeigt sie dadurch, daß jeder Einzelne darin seine Mei nung frei äußere. Ich muß aber gestehen, daß ich die Selb ständigkeit der Kammer im Ganzen darin nicht finden kann. Sich frei äußern über die hier vorkommenden Gegenstände kann jeder Einzelne in der Kammer, wie er will, insofern es nicht gegen die bestehende Ordnung läuft; dadurch wird aber noch nichtdie Kammer als solche fessellos. Ich habe ja bereits an gedeutet, die Kammer bleibe in andern Fällen noch gebunden, theils durch die Bestimmungen der Regierung, theils durch den Beitritt der andern Kammer. Bei der Adresse ist das nicht der Fall. Ist dieselbe, namentlich in der zweiten Kammer, votirt, dann kann unbedingt ausgesprochen werden, was des Volkes Wünsche sind, was auch die andere Kammer dazu sagt. — Es hat dann auch ein Abgeordneter geäußert, die Beschwerden, die bei Gelegenheit der Entwerfung der Adresse angebracht würden, seien insofern zweifelhafter Natur, als nicht angenommen wer den könne, daß sie allgemein gefühlte seien. Nun aber frage ich, wie soll man denn in andern Fällen wissen können, wenn die Kammer einen Beschluß gefaßt hat, ob er wirklich auch als allgemein gewünscht gelten solle? Wenn die Kammer eine Be schwerde, wenn sie schon nur von einem Einzelnen angebracht worden ist, in ihrer Majorität annimmt, so ist sie jedenfalls als eine allgemeine anerkannt; wird sie abgeworfen, so muß man annehmen, daß sie nicht allgemeiner Natur sei, denn die Ma jorität gilt für Volkswillen im Ganzen. — Man hat dann auch gesagt, es fei die Adresse nur für größere Staaten von Wichtig keit und dort walteten ganz andere Verhältnisse ob, welche auf unser kleines Sachsen gar nicht anwendbar seien. Fern sei es von mir, alles dasjenige für Sachsen wünschenswerth zu finden, was das Staatsleben in Frankreich und England darbietet, oder, wenn eine Adresse votirt wird, damit denselben Zweck zu verbinden. Ich gebe zu, daß die dortigen Verhältnisse auf uns nicht allenthalben passen, am allerwenigsten mag es wünschenswerth sein, die französischen Umstände auf uns über getragen zu sehen; wir wollen nicht eine Adresse deswegen, um einen Ministerwechsel herbeizuführen, der bei uns nicht noth wendig sein mag. Aber wir können doch durch die Adresse im Allgemeinen eine Erklärung über die Wünsche oder Beschwer den des Volkes aussprechen, auch können wir es, ohne daß wir erst nöthig haben, große Acten-Volumina eipzusehen. Der Gang der Verwaltung läßt sich schon im Allgemeinen beurthei- len, ohne daß mau erst Acten studirt, —Nun ist auch noch des Zeitaufwandes gedacht worden, der durch die Entwerfung der Adresse verursacht werde, und es hat ein Abgeordneter zum Gegenbeweise namentlich des Beispiels der Versammlung von Madrid gedacht. (Beschluß folgt.) - Mit der Nedaction beauftragt: v. Gretschel.
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