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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Ms «uns von Her Wahrheit Reser Ansicht zu überzeugen. Dolche W 'ge sinh schlimmer als keine. Dadurch aber, daßmän dem Dptimisüius huldigt, daß man zu jeder Zeit die Communica- tionswege fahrbar haben will, koyrmt es, daß man nichts er- lqngt. Sie können einzelne, ComMunen begünstigen ^-sie un- terstützen; aber deswegen werden Sie doch schlechte Communi- cationswcge in diesem.und jenem Landestheile behalten, Ein Haupterforderniß scheint es mir zu sein, die Ansprüche festzu- siellen, die man an einen Cornmunicationsweg macht. Ich bin überzeugt- daß jede Comrüun ihre Wege in dein Zustande erhalten kann, daß sie acht bis neun Monate vollkommen gut zu befahren sind, aber ich bin ebenso überzeugt, daß dies die Communicationswege im Frühjahr oder Herbst nicht leisten können. Giebt es Verhältnisse, wo es das Commercium unbe dingt nothwendig macht, stets fahrbare Wege zu haben, so muß -er Staat eine Chaussee bauen, und ich bin nicht der Meinung, daß der Staat dadurch werde überlastet werden. . Was die Pe tition des Justitiar Schlesier betrifft, so beziehe ich mich darauf, was ein Abgeordneter gesagt hat, der da äußerte- daß man die; fragliche Bestimmung , welche in der Dberlausitz gilt, leicht in; der Kambrer berathm könnte, daß diese Berathung nicht auf hältlich sei, und also diese wünschenswerche Maßregel nicht noch auf drei Jahre verschoben zu werden brauche. Damit ist die Deputation einverstanden, daß rin Haupthinderniß darin liege, -aß in den Erblanden die Adjacenten zum Straßenbau verpflich tet sind, wahrend man in der-Dberlausitz die ganze Cvmmün hierzu in Anspruch nimmt. Hinsichtlich des-Antrags auf Vor legung eines qüdern Straßenbaumandats ist die Minorität -er^ Ansicht, es fei so viel wie möglich ein Antrag auf neue Gesetze zu vermeiden. Selbst die Majorität der Deputation' erkennt das Straßenbaugefetz von 1781 als eines der vorzüglichsten an: Nun frage ich, wenn wir ein sonst gutes Gesetz haben , in wel chem nur eine Bestimmung mangelt, und zwar die, welche von dem Petenten angedeutet, von der Deputation empfohlen wor den ist, wenn diese einzelne Bestimmung von der Staatsregie rung noch zur Annahme vorgelegt werden könnte, was soll ein Antrag auf ein neues Gesetz? > Die Minorität der Deputation Hat nicht ausspre'chen wollen, daß sie die Vorlegung eines neuen Gesetzes perhorrescire, sondern sie hat nur der Staatsregierung Zeit lassen wollen, dann das Gesetz vvrzulegen, wann sie es für nothwendig halt. Es ist doch eigenthümlich, daß in dex Stände versammlung von über hundert Personen, unter welchen eine Menge Grundbesitzer sich befinden, nicht einer eine solche Peti tion gemacht hat. Es ist wunderbar, daß von allen diesen keine Petition gestellt worden ist, während sie.von Jemand gestellt worden ist, der offenbar ein geringes Interesse hat und gar nichts dazu beiträgt. Ich würde glauben, daß schon das einen Grund abgäbe, um nicht einen solchen Antrag an die Staatsregierung zu stellen. Wir werden, wenn die Regierung es nothwendig Hält, ohnedies, bei dem nächsten Landtage ein Gesetz darüber er halten. Wenn ich den Antrag des Abgeordneten Müller in Er wägung ziehe, so muß ich bemerken, daß früher nur 5000 Thlr. auf dem Budjet standen; auf dem vorigen Landtag wurden II. 7S. 10,OVO Thlr. bewilligt, und diesen Landtag werden 20,00t- Thlr. zur Bewilligung vorgeschlagen. Nun will sch mcht leug nen, daß mitMvvO Thlr. mehr zu machen sei, als mit lOMO Thlr.,,aber es fragt sich, ob die letztere Summe zweckmäßig ver wendet chorden sei. Ich will damit nicht sagen, daß das Mi nisterium sie nicht zweckmäßig Verwendet hatte, wir wollen aber die Wege untersuchen, zu welchen das Geld verwendet worden, ob sie sich noch, in fahrbarem Zustande befinden.' , Ich, glaube es nicht; entweder werden solche Wege in der Regel später Chausseen oder sie kommen in einen traurigeren Zustand,,als sie früher gewesen sind. Der Abg. v. d. Planitz hat die Gründe entwickelt, warum die Minorität der Erhöhung des Postulats entgegen treten zu müssen, glaubte, Welche nichts Wester bewir ken würde, als einen erhöhten Anspruch der Communen auf Unterstützung,, und namentlich der Behörden selbst an die Com- munen; denn auf der einen Seite werden die Communen, so viel möglich, Ansprüche an die Staatskasse machen- um solche Unterstützung, zu erhalten, und auf der andern Seite werden die Behörden wieder übertriebene Ansprüche an die Comrnunen in Hinsicht.auf die Herstellung der Wege machen. Ich finde das natürlich z dHn wenü die Aufsichtsbehörde weiß) daß der Staat den Communen eine Unterstützung bewilligt hat, so wird sie auch auf eine ganz andere Herstellung der Wege sehen, als sie eigentlich nothwendig, öder nach dem Straßenbaumandqt gesetz lich ist. Davon wird die Folge sein, daß die Communen mehr als früher überlastet werden, und die Staatskasse noch mehr in An spruch genommen wird. Es siyd schon eine Menge Petitionen um Unterstützung vorhanden. Eine Hauptüngerechtigkeit ist, daß män den Gemeinden nicht das Recht, Chausseegeld zu erhe ben, einräumt, während man dem Staate dieses Recht giebt, und doch die Last für die Commun dreimal größer ist. Präsident !). Haase: Ich werde nun dem Abg. Klinger das Wort geben, zuvor aber noch den Antrag zur Unterstützung bringen, den der Abg. Scholze gestellt.hat. Es bezieht sichdie ser Antrag auf die Bemerkung der Deputation, die sie in ihrem Berichte macht. Was die Deputation als Voraussetzung aus gesprochen hat, das will der Abg. Scholze von der Kammer als Antrag an die Staatsregierung gebracht wissen. Der Antrag lautet so: „daß die Amtshauptleute zur Mitwirkung beimAnle- gen von Dorf-und Nachbarwegen, sowie beim Straßenwcsen überhaupt, sich dafür interessüende Männer zuzuziehen haben sollten." Ich frage die Kammer: ob sieden Antrag unterstützen wolle? — Wird hinlänglich unterstützt.— Abg. a. d. Winkel: Ich habe schon früher um das Wort gebeten. Präsident v. Haase: Ich muß bemerken, daß, weNn die Abgeordneten sich zum Sprechen nur durch Aufstehen und nicht mündlich anmelden, es mir nicht möglich ist, bei dem Aufstchetr mehrer Abgg. zu bemerken, wer zuerst von ihnen aufgestandeü ist, und es würde mir nichts übrig bleiben, als auf die Bestim mung der Landtagsordnung zurückzugehen, wonach im Zwei felsfalle, wer zuerst das Wort erbeten, die Reihenfolge der Plätze 1* ' .
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