Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erhöhungen in Bezug auf das Scheitholz für die nächste Peri-, ode eintreten sollen. Eine Erhöhung der Preise für Stockhöl zer u^Metßl'DsoA YagGem in Berücksichtigung de< armem blasse unterbleiben. Diesem Ausspruche der hohen Staatsre gierung hat derAbg. widersprochen, indem er behauptet, daß auch eine Steigerung auf letztem vorhanden sei und ich werde daher mit meinem geehrten Nachbar stimmen, daß die Berathung über diesen Gegenstand bis zu der des Budjets ausgesetzt bleibe. Präsident v. Haase: Ist der Abg. Puttn'ch damit ein verstanden, daß sein Antrag bis zur Berathung des Budjets ausgesetzt werde? Abg. Puttrich: Nur noch eine Widerlegung. Die Stei gerung deS Holzpreises ist allerdings geschehen und zwar seit dem 14. August 1839. Präsident v. Haa.se: Will derAbg. der Ansicht beitre ten, die von dem Abg. Poppe ausgesprochen worden ist, daß sein Antrag, ausgesetzt bleibe bis zur Berathung über das Budjet, wo sich Gelegenheit zu dessen Wiederaufnahme darbieten wird? Abg. Pu ttrich: Bis dahin will ich mich beruhigen. Präsident ».Haase: Wenn Niemand mehr zu sprechen wünscht, so frage ich die Kammer: Stimmt sie der Deputation bei, welche bei diesem 7. Abschnitt des vorliegenden allerhöchsten Decrets nichts zu erinnern hat. — Geschieht einstim mig. — Man geht zu Punkt 8 über, hier heißt es zuvörderst im Berichte: sä 8. In der ständischen Schrift, über die Petition des Rittergutsbesitzer Pelz zu Obersteinpleiß, die Ablösung der Dienste betreffend, vom 6. November 1837 war der im vor liegenden allerhöchsten Decrete wörtlich ausgehobene Antrag gestellt, und im Landtagsabschiede unter ll. Nr. 13. dessen nä here Erwägung zugesichert worden. Das Resultat derselben liegt im Decrete vor. Im Decrete ist Folgendes enthalten: 8. Auf den 'Antrag der ständischen Schrift vom 6. Novem ber 1837: „es möchten Se. Königliche Majestät darüber „wachen lassen, daß die Aussprüche der Behörden „nicht so ost dem Wechsel unterworfen, daß besonders „in Ablösungsfallen allgemeine, dem Geiste des Ge setzes entsprechende Grundsätze festgehalten und da durch alle Ungleichheit vor dem Gesetze verhütet wer- „den möchte, in Fällen aber, wo das Gesetz einer ver schiedenen Deutung unterliegen zu können scheine, „eine Erläuterung desselben auf verfassungsmäßigem „Wege eintreten lassen kann, ohne der richterlichen Unabhängigkeit zu nahe zu treten, etwas Anderes nicht verfügt werden, als daß, wie zeithcr, auch fernerhin in den dazu geeigneten Fällen von den in den Ministe- rialinstanzen genommenen Rechtsansichten die betreffenden Mit- telbehörden in Kenntniß gesetzt, oder, nach Befinden, Einleitun gen zur Beseitigung der Zweifel auf dem Wege der Gesetzgebung getroffen werden sollen. Der Bericht sagt nun noch: Wenn nun die Deputation mit den darin ausgespro chenen Ansichten einverstanden ist, so halt sie auch eine weitere administrative Maßregel, daß tst ßch von Zeit zu Zeit ergeben den Zweifel und Verschiedenheiten im Rechtsprechen zur Kennt niß der Ministerien gebracht werden, nicht für nöthig, da hier unter schon seit dem Jahre 1777 ein ausdrücklicher Befehl be steht, und nach Versicherung des Königlichen Commiffars fort während befolgt wird. . Die Deputation schlägt daher der Kammer vor: hierbei Beruhigung zu fassen. Präsident 0. Haase: Die Deputation hat erklärt, daß sie mit der Ansicht des allerhöchsten Decretes bei diesem Punkte vollkommen einverstanden sei und hat vorgeschlagen, dabei Be ruhigung zu fassen. Tritt die Kammer dieser Ansicht der De putation bei? — Einstimmig Ja! — Man geht nun zu Punkt 9 über, hier lautet zuvörderst der Bericht: »ä 9. In der ständischen Schrift über die Petition-des I). Rückert zu Herrnhut, die das Impfgeschäft auf dem Lande stö renden Verhältnisse betreffend', vom 28. November 1837 war die hohe Staatsregierung ersucht worden: „die vorhandenen Gesetze über das Schutzblatterimpfwesen einer besonderen Revision zu unterwerfen und'dahin Anord nung zu treffen, daß dafür Sorge getragen werde, daß die Aerzte des Landes jederzeit frische und kräftige Lymphe erhal ten könnten." In dem Landtagsabschiede unter H. »<l Nr. 17. war auf dieses Gesuch vorläufig folgende Antwort gegeben worden: „ 17) Das Unzureichende in den Bestimmungen des Man dates vom 22. März 1826. zu dem Zwecke, um der Vac- cination allenthalben und unter allen Volksklassen gesicher ten Fortgang zu verschaffen, ist schon längst aufden Grund der aus den Jmpfrabellen sich ergebenden unerfreulichen Resultate nicht zu verkennen gewesen, und hat zu einer bereits versuchten Umarbeitung des gedachten Gesetzes Veranlas sung gegeben, welche aber zur Zeit noch nicht hat vollen det werden können, weil für die Ausführung erhebliche Schwierigkeiten sich bei den Fragen darbieten: inwieweit Zwang anzuwenden? und, wie die häufig nur in der Ar mut!) der Aeltern liegenden Hindernisse auf zweckmäßige Art zu beseitigen seien? Wir behalten Uns vor, diese begonnene Revision des gedachten Mandates zum Behufe einer künftig an die Ständeversammlung zu bringenden Vorlage, fortsetzen zu lassen. Immittelsthaben schon zeither auf Staatskosten wieder holte , zum Theil wohlgelungene Versuche zu Erlangung frischer Kuhlymphe stattgefunden, und werden, sowie die Verbreitung des auf solche Weise erlangten Impfstoffes, unter den Impsärzten, noch ferner fortgesetzt werden, auch ist man zum Behufe einer zweckmäßigen ärztlichen Leitung des Impsgeschäftes selbst und Unterhaltung einer immer gesunden Lymphe zum Weiterimpfen gegenwärtig mit der Errichtung einer, mit der chirurgisch-medicini- schen Academie in Verbindung zu bringenden Muster impfanstalt beschäftigt." Mit den an letzterem Orte angegebenen und besage vor liegenden Decretes weiter getroffenen administrativen Vorkeh rungen in dieser wichtigen Sache ist die De putativ n einver standen, und da sie auch insbesondere die angeführten Gründe theilt, welche gegen die Vorlegung eines neuen Impfgesetzes auf diesem Landtage sprechen, so räth sie der Kammer an: hierbei Beruhigung zu fassen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder