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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Wenn z. ZT. bei dem Amte Radeberg angezeigt wird, daß Je mand tödtlich verletzt, oder daß ein Todter aufgcfunden worden sei, und es soll erst nach Dresden schicken, um den Bezirksarzt zu requiriren, so istdies für die Rechtspflege sehr weitläufig und nachtheilig. Es kann durch diesen Aufenthalt leicht der für die Untersuchung wichtigste Zeitpunkt verloren gehen. Ist die Expedition vielleicht gar 2 — 3 Stunden von Radeberg ent fernt vorzunehmen, und kann man sich nicht sofort mündlich mit dem Gerichtsarzt über die Zeit der vorzunehmenden Expe dition vernehmen, so ist der Aufenthalt noch nachtheiliger. Der Beamte kann in erneut solchen Fall nicht einmal im Voraus den Lag der Expedition ansetzen, da er eben nicht weiß, wann der Arzt kommen wird, 'er kann nicht einmal für sich allein hinaus reisen, da dies vergeblich sein würde. Wie leicht kön nen immittelst alle Spuren des Verbrechens verwischt werden. Dieses Verhältnis tritt bei der dermgligen Bezirksabtheilung auch anderwärts ein; so ist z. B. Zschopau Von Frankenberg 7 Stunden entfernt, und so ist es in mehren Fällen. Das sind die Gründe, warum es nothwendig ist, wenigstens die grö ßeren Gerichtsstellen und Aemter, welche bisher ihren Physicus hatten, mit einem Gerichtsarzt zu besetzen. Staatsministrr Nostitz u nd Jänckendorf: Der ge ehrte Herr Referent hat bezweifelt, daß den Bezirksärzten, wel che der gerichtsärztlichen Praxis enthoben werden, eine Ent schädigung gebühre. Ich bemerke, daß ihnen ein Rechtsan spruch darauf wohl nicht zustehe, aber daß Rücksichten derBil- ligkeit in einem solchen Falle dafür sprechen. Denn nach tz, 18 der Instruction für die Bezirksätzte erhalten diese für Verrich tungen und Reisen als Gerichtsärzte Vergütung, soweit die Vergütung dafür nicht aus der Staatskasse zu berichtigen ist. Fällt nun die gerichtsärztliche Function hinweg , so cessirt auch die Vergütung, und dann liegt einige Entschädigung minde stens in der Billigkeit. Referent v. Friesen: Ich erlaube mir eine Erwiederung auf das, was der Herr Justizminister anführte, daß die Be zirke größer geworden wären, durch die spätere Nichttheilnah- me der Städte, von denen man voraussetzte, daß sie eigne Aerzte anstcllen würden und daß also mehre Aerzte hätten an gestellt werden müssen, als es früher im Plan gewesen sei. Ich bemerke nämlich, daß dcr Plan zwar im Jahre 1833 oder 1834 entworfen worden ist, daß man aber damals noch nicht von der Anzahl der Bezirksärzte gesprochen hat, und sie noch nicht berechnet hatte. Man hat damals nur den Grundsatz ausgesprochen, daß es Städten von einem gewissen Umfange überlassen werden solle, eigne Aerzte anzustellen, jedoch sollte das facultativ sein, und es sollte die außerhalb dieser Städte wohnende Bevölkerung in Medicinalbezirke eingetheilt und für ^dieselben soviel Bezirksärzte angestellt werden, als nöthig wäre. Die Einteilung m 35 Medicinalbezirke beruht auf der Ver ordnung vom 27. August 1838, sie ist also 4 Jahre später er folgt, als der Plan, welcher der Ständeversammlung von 1834 vorlag. Man kann also nicht sagen, daß die Einthei- n. 78. lung der Bezirke von 1838 jetzt nicht mehr zureichend wäre. Die Einteilung, wie sie damals nämlich im Jahre 1838 gemacht wurde , besteht noch, und die Deputation ist auch gar nicht der Meinung, die Bewilligung für 35 Bezirksärzte zü wi- derrathen. Was die Gerichtsarzte anlangt, und die Entschädi gung für Wohnortsveränderung, so ist die Deputation auch sogar gegen diesen Vorschlag nikcht; im Gegentheil, sie hat ihr Gutachten dahin gestellt, daß diese Gerichtsärzte mit 800 Lhlr. angestellt werden sollen, und hat borg'eschlagen, die Entschä digung für Wohnortsveränderung mit 300Lhlr. zu bewilligen. Also auch hierin glaubt die Deputation nicht- hinter den An trägen und Wünschen de.r Regierüüg zurückgeblieben zu sein, nur geht ihre-Ansicht auf Ablehnung von 474 Lhlr. 10 Gr.— für neu anzustelttnde Gcrichtsärzte und von 400 Lhlr. Dis positionsquantum. Staatsminister v. Könneritz: Es war meine Absicht, bei der frühem Aeußerung nur zu erläutern, wie es komme, daß ,etzt mehr gefordert werde, als im Jahre 1833 und 1836 bei Vorlegung des Planes postulirt worden ist, und wenn der ge ehrte Referent die Vorlage von 1833 vor sich hat, so wird er finden, daß in dem Gesetzentwürfe ausgesprochen war , daß für die Städte mit 4000 Einwohnern die Verbindlichkeit ausge sprochen war, ihre-eignen Bezirksärzte anzustellen, ja es war sogar in der Beilage dazu deren Bevölkerung mit unge fähr 330,000 Seelen von der gesammten Seelenzahl des Lan des abgezogen, und darauf der Satz basirt, daß mit 35 Bezirks- äkzten auszukommen sein würde. Da sich aber jenes nicht re- alisirt hat, so ist die Folge davon, daß die Zahl der Bezirksärzte nicht durchaus ausreicht, um zugleich als Gerichtsärzte für die Aemter zu fungiren. - Uebrigens habe ich nicht davon gefpro-' chen, daß die Zahl der Bezirksärzte vermehrt, sondern daß Ge richtsärzte angestellt werden.sollen. Noch erlaube ich mir zu bemerken. In dem Berichte wird gesagt, es würde die Post von 1100 Lhlr. auf den Etat des Justizministeriums gehören. Ich will nicht leugnen, daß der Aufwand zunächst im Interesse der Gerichte veranlaßt ist. Da aber die Bezirks- und Gerichts ärzte unter dem Ministerium des Innern stehen, so muß auch dieser Mehraufwand auf dem Etat dieses Ministeriums ver bleiben. Abg. v. Thiel au: Ich kann nur bei der Ansicht der De putation^ stehen bleiben, und im Gegentheil bin ich früher der Meinung gewesen und bin es auch noch heute, daß die Anstellung von besonder» Gerichtsärzten nicht hätte stattsinden sollen. Mag sie zweckmäßig sein, aber nothwendig ist sie nicht. Es mag zweckmäßig sein, für die Gefangenen einen Arzt sogleich bei der Hand zu haben, um sie sofort behandeln zu können; in dessen passirt es sehr vielen Leuten, daß sie einen Arzt nicht so gleich bei der Hand haben, und ich sehe nicht ein, warum die Ge fangenen etwas Besseres haben sollen als die Nichtgefangenen. Die Erörterung des Lhatbestandes ist ohne diese neue Einrich tung zeither auch bewirkt worden, und ich möchte wissen, wie es bei Patrimonialgerr'chten werden soll, an deren Sitz der Arzt nicht wohnt, und wo also das Hinderniß eintritt, welches der
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