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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Herr Justizminister gerügt hat. Wenn man alle Einrichtung gen treffen will, die zweckmäßig sind, so wird man am Ende ei nen sehr weiten Geldbeutel haben müssen, und ich habe schon aufmerksam gemacht, daß das Budjet in einemfort im Wachsen ist, und daß endlich einmal ein Zielpunkt erlangt werden müsse, sobald Einrichtungen in Frage sind, die vortrefflich sein können, aber nicht nothwendig sind. Als Mitglied der Finanzdeputa tion halte ich mich verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, wenn eine Ausgabe vorliegt', die nicht nothwendig ist, sondern die nur von der Zweckmäßigkeit gefordert wird. Daß die Ge richte mitunter in Verlegenheit kommen können, wenn ein Arzt nicht da ist, ist wahrscheinlich) es ist aber seit früherer Zeit schon so gewesen, und cs ist nicht nothwendig, daß besondere Gerichts ärzte angestellt werden, da ja jeder andere Arzt, der in der Nähe wohnt, für vorkommende Fälle verpflichtet werden kann. Die Bewilligung bestand früher in 2366 Thlr., am vorigen Land tage sind 10,000 Thlr. daraus geworden, jetzt werden 12,000 Thlr. gefordert, und beim nächsten Landtage werden 16,000 Thlr. gefordert werden. Wo soll das hinaus? Wer soll es fragen? Wer bürgt dafür, daß alle Einnahmen, welche wir bis jetzt bezogen haben, in der, Zukunft eingehen werden? Wir können in die Lage kommen, daß wir Alles aufdie Grundsteuern zu übernehmen haben, und ich möchte nicht davon die Verant wortung tragen. SLagtsministerv. Könneritz: Allerdings sollen dieGefan- genen nicht besser daran sein wie Andere; aber jeder Andre kann sich einen Arzt wählen, welchen er will; aber nach dem Gesetz v. I. 1836 sollen die Bezirks-und Gerichtsarzte die Gefangenen unent- geldlich behandeln. Nun will ich zugeben, daß zur Behand lung der Gefangenen in der Frohnveste auch ein anderer Arzt requirirt werden kann; aber wird es eine Ersparniß sein, wenn er in den einzelnen Fallen liquidirt? Ich glaube es nicht. Es wird das einen höhern Aufwand verursachen, als wenn ein eigner Gerichtsarzt für immer bestellt wird. Dasselbe fin det bei den Sectionen statt. Die Bezirksärzte müssen als Ge richtsärzte die Sectionen umsonst verrichten, und man würde gewiß auch hier einen großem Aufwand veranlassen, wenn manimmer einen andern Arzt verpflichten und besonders bezah len wollte. Daß die Anstellung besonderer Gerichtsärzte nicht bei jeder Gerichtsstelle geschehen könne, ist gewiß; das Justiz ministerium beabsichtigt es aber auch nur bei den größer« Justizstellen,, wo viele Criminaluntersuchungen vorkommen kön nen, hier ist es gewiß zweckmäßig, einen Gerichtsarzt für alle Falle anzustellen. Abg. Todt: Obgleich ich' das Gutachten der Finanzde putation, welche ihrer Pflicht nachzukommen bemüht ist, Er sparungen anzubringen, wo sie dieselben vornehmen zu können glaubt, gar nicht misbillige, so kann ich doch in dem vorliegen den Fall ihr nicht beitreten, sehe mich vielmehr genöthigt, mit der Regierung zu stimmen. Es handelt sich um zwei kleinere "Po sitionen; die eine bezieht sichaufdieEntfchadigung derGerichts- arzte, und hier bedarf es eines Zusatzes von meiner Seite nicht', da bereits der Hr. Justizminister das Nöthige bemerkt hat. Was aber das andere Postulat, welches zu einem Dis positionsquantum behufs der bessern Stellung der Bezirksärzte bestimmt ist, betrifft, so erlaube ich mir in dieser Beziehung nur einige kleine zusätzliche Bemerkungen. Die Deputation hat auf den Gehalt der frühern Amtsphysiker Bezug genommen, und darauf hauptsächlich die Ueberzeugung zu gründen gesucht, daß die dermaligen Bezirksärzte, weil sie mehr Gehalt hätten, als früher die Amtsphysiker, ausreichend besoldet seien. Allein von einer solchen Vergleichung kann ich einen triftigen Grund nicht entnehmen. Es ist überhaupt bedenklich, Beamte, die auf einer ganz veränderten Organisation beruhen, und deren Besoldung mit frühern Verhältnissen zu vergleichen. Wenn die Amtsphysiker nicht dieselben Gehalte bezogen haben, die die dermaligen Bezirksärzte beziehen, so hatten sie entweder dafür andere Entschädigungen oder nicht dieselbe Arbeit. Wohl dürste hier ein ähnliches Verhältniß stattfinden, wie bei den der maligen Zoll- und Steuerbeamten im Vergleich zu den Beam ten der seligen Accise. Niemand wird verlangen, jene bei ih ren Dienstobliegenheiten diesen im Gehalte gleichzustellen. Hier nächst kann ich aber auch aus dem Grunde der Deputation nicht beistimmen, weil ich zwar überall auch für Ersparnisse und na mentlich für die möglichste Beschränkung der Gehalte bin, diese Ersparnisse aber nicht bei so kleinen Gehalten, sondern bei den großen gemacht zu sehen wünsche; hier handelt es sich in der That nur um sehr kleine Gehalte. Deshalb stimme ich nicht allein gegen das Deputationsgutachten, sondern wünsche auch, daß die geehrte Kammer sich entschließen möchte, das Postulat zu bewilligen. Abg. v. Khielau: Es ist von dem Herrn Justizminister angeführt worden, daß diese Gerichtsärzte umsonst cxpediren müßten. Nun scheint mir aber, wenn auch die diesfallsigen Ausgaben dann und wann höher zu stehen kommen sollten, das weit weniger in Betracht zu ziehen sein, als die Vermehrung der Staatsdiener. Ferner hat der geehrte Abg. Todt gemeint, daß er Ersparnisse bei kleinen Gehalten nicht liebe, sondern nur bei großen. Der geehrte Abg. muß aber erwägen, daß wir von kleinen Gehalten nichts haben abziehen, sondern sie viel mehr gar nicht bewilligen wollen. Das ist ein großer Unter schied. Lieber stelle man einen Beamten an mit einem ordent lichen Gehalte, als zehn Beamten, die nichts haben. Secretair v. Schröder: Die Bezirksärzte sind nicht Staatsdiener. Es steht im Staatsdienergesetze ausdrücklich, daß dieselben nicht darunter gehören. Abg. Sachße, der sich zugleich erhoben und um das Wort gebeten hatte, äußert: Ich wollte dasselbe bemerken. Abg. Schmidt: Nur eine kleine Bemerkung wollte ich mir noch erlauben, nämlich daß ich mehrfach gehört habe, die Bezirksärzte hätten für ihre geringen Gehalte sehr vitle Arbeit. Menn nun diese Arbeiten füglich nicht verringert werden kön nen, so dürfte ihnen ausnahmsweise eine Gehaltszulage wohl
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