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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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1528 und wovon ich selbst genügsame Kenntniß.erlangt habe, da mir j nalprincip, für einz eine Orte begründet. Nachdem aber die zeither durch .besondere. Gunst gestattet gewesen ist, an den! erhabene Stifterin an die Spitze dieser Vereine getreten war, .Sitzungen eines solchen Frauenvereins Mell ' zu nehmen, ob-- ' gleich'ich nicht wirkliches Mitglied Desselben bin. Königl. Cömmissar v. Wietersheim: Zur Erläuterung habe ich zu bemerken, daß dxr geehrte Abgeordnete insofern recht hat, als die Frauenvereine auch theilweis Hausarme, verschämte Arme unterstützen, was nicht Sache dsr Lvcalarmenversvrgung ist. Allein ich kann versichern, daß dies von den öbcrerzgebir- gifchen Vereinen nur zum kleinsten Theile gilt, bei weitem der größte Aufwand wirb zu SpMung, Kleidung, Gewährung von BreNnhollz gegeben, und lediglich zu Zwecken, die die eigentli chen Commünarm'enkasien zu bestreiten haben, wenn ihre Mit tel ausreichen. .. Ueberhaüp't'erlquhe ich wir zu bemerken, daß die Verhältnisse hinsichtlich des voigtlandischen und obererzge- birgischen Frauenvereins wesentlich verschieden sind- Was der geehrte Abgeordnete und andere Sprecher aus jener Provinz sagte, hat sich' wohl auf die voigtlandischen Vereine bezogen. Diese sind vben so wohühätig und nützlich, aber beschränken ihre Wirksamkeit auf den Ort ihres Sitzes, und dann tritt das Be- dürfniß nicht so ein. Die obererzgebirgischen Frauenvereine umfassen einen Flachenraum von sechs Aemtern; es sind drei, denen jedem fast 40 50 Dörfer zugewkesen sind. Sie sind nicht im Stande, aus eignen Mitteln zu bestreiten, undbedürfrn deshalb bedeutende Zuschüsse. . Vicepräsident Reich e-Ei senstuck: Durch die Gründe, welche von zwei Mitgliedern der Deputation, den Abgg. Rah- tenbeck und Georgi, wie in der Deputation, so auch jetzt der Kammer, entwickelt worden find, bin ich selbst anfänglich in Zweifel gesetzt worden, ob nicht auch ich mich der Majon'tät an schließen solle, ich bin aber bei der Minorität geblieben, und War aus folgenden Gründen. Das Communalprincip finde ich an sich nicht verletzt, ja sollte es auch wirklich verletztwerden, wie ich nicht zugeben kann, so würde.ich mir doch keine Gewis- fettssache daraus machen, es bei dieser Angelegenheit noch ein mal zu verletzen, nachdem wir bei den einzelnen Bewilligungen Uns leider oft genug einer Abweichung von diesem Principe schul dig gemacht haben, und ein besonderer Bewegungsgrund vor handen sein würde, es hier noch einmal zu verleben. Ich glaube aber, das Communalprincip wird in dieser Angelegen- .heit nicht einmal verletzt, wenn matt auf die Entstehung und die Wirksamkeit dieser Frauenvereine sieht. Ich muß erwähnen, Laß früher, und namentlich in der Nothzeit der Jahre 1816 und 1817 diese Vereine gegründet wurden und Unendlich viel Gutes seit dieser Zeit gestiftet habest, daher sie auch i nachdem diese traurige-Periode vorüber war, fortbestanden. Später, als unser Vaterland das Glück hatte, die Erhabene auf dem Kö nigsthrone zu erblicken, machte es sich diese wahre Lündesmutter in Wort und That zur Pflicht, auch auf diese Wohlthätigkeits- änstalten des Vaterlandes ihr Auge zu richten und sie in den Kreis ihrer besondern Fürsorge zu ziehen. Früher waren diese Vereine bloß fürdas Localprincip, für das eigentliche Commü- theiltesie den einzelnen Städten und andern wohlhabenderen Ort schaften besondere Bezirke zu. Dadurch wurde allerdings die Wirksamkeit der Frauenvereine erweitert. Die Vereine selbst müßten aber auch desto mehr Privatarme der Umgegend zur Fürsorge übernehmen. Die eigene Mildthätigkeit der hohen Stifterin hat bereits diese Belastung weniger bemerkbar gemacht, indem, wenn auch die Frauenvereine an wohlhabenden Orten ausreichende Mittel für ihre Armen hatten, sie Zuschuß erhielten, Arm ihre Wirksamkeit auf die nächsten Dörfer auszudehnen, wo die Localvereine keine ausreichenden Mittel gewahren konnten. Wer die Verhältnisse, besonders in manchen erzgebirgischett Dör fern kennt, wird sich überzeugen, daß einzelne Arme oft in der größten Dürftigkeit undHülflosigkeit schmachten. Der Grund besitz ist verschuldet und die Familien der Besitzer können davon kaum nothdürftig erhalten werden. Der Grundbesitzer bauet, oft, wenn die Jahreszeit ungünstig ist, nicht einmal so viel Ge treide, als er mit seiner Familie braucht. Die Tagelöhner und Häusler, die selbst arm sind, können auch zur Unterstützung der. Armen nichts thun. In Folge der getroffenen Einrichtung, in_ Folge dieser Zutheilung der Dörfer zu dem Centralfrauenvereine in großem Städten, ist eine solche gänzlicheHülflosigkeit nicht mehr möglich; wenigstens nehmen sich die Frauenvereine in den Städten .auch der Armen in solchen hülflosen Ortschaften sehr an. Es handelt sich also nicht um eine Unterstützung der Armen kassen einzelner Orte, sondern um die Unterstützung ganzer Be zirke, und in Folge dieses um die Unterstützung ganzer armer Landestheile. Wenn die Beiträge, welche von der erhabenen Stifterin zugefichert worden sind, und durch einen Verein edler Männer in Dresden aufgebracht werden, aufhören sollten, wür den nach und nach diese Frauenvereine sich wieder auf die einzel nen Orte, wo sie begründet sind, sich beschränken und dieHülf- losigkeit der einzelnen arMen Orte der Umgegend in der frühem Maße wieder'eintreten. Ich betrachte daher dieses Postulat als im Interesse, nicht der Ortschaften der Frauenvereine selbst, sondern der umliegenden hülflosen Ortschaften, und insofern wird sich solches vollkommen rechtfertigen und dieMewilligung als eine Verletzung des eigentlichen Communalprincips nicht anzusehen sein. Ich schenke der früher geäußerten Ansicht Bei fall, daß eZ nicht im Interesse der Frauenvereine selbst liegen werde, wenn sie der Staat zu größerer Wirksamkeit auffordert; es liegt aber im allgemeinen Interesse der Menschheit, und ich glaube, daß sie dieser Anforderung willig Folge leisten werden, um so mehr, als sie schon jetzt das Bewußtsein belohnt hat, fern von engherziger Beförderung des Zweckes auf ihren Wohnort, auch außerhalb der Grenzen desselben Gutes stiften zu können, und als sie sich glücklich gefühlt haben, das Organ jener landes mütterlichen Gesinnung itt dieser Beziehung zu fein. Bloß deshalb, weil das Communalprincip nicht verletzt wird, und weil ich vorausfehe, daß späterhin eine Beschränkung der Wohl- ihätigkeit eintreten würde, wettn kein Zuschuß aus Staatskassen erfolgte, habe ich mich dem Gutachten der Minorität angeschlos-
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