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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Interesse, und wenn der Wirkungskreis derselben über die städ tischen Bezirke hinaus ausgedehnt ist, wird das Interesse der Dorfgemeinden nicht so berücksichtigt, wie das der städtischen. Die Stadträthe werden von den angesessenen und unangesesse nen Bürgernder Stadt gewählt, und sind selber Bürger der Stadt, auch angesessen und glauben daher, das Interesse der Stadt mehr berücksichtigen zu müssen, als das der Landge meinden. Es giebt auch unbesoldete Stadträthe, welche wie der gewählt zu werden wünschen; sie müssen daher jederzeit nur den Vortheil der Städte beobachten. Hinter ihnen stehen die Stadtverordneten und bei wichtigen Sachen noch der große Bürgerausschuß. Etwas ganz anderes Ware'es mit dem Stadt gerichte, wenn dieses, wie es nach-der Landgemeinde-Ordnung sein sollte- die'Aufsicht als Gemekndeobrigkeit zu besorgen hätte. Düs braucht sich nur nach den Gesetzen daß sie diese gehörig executiren, und außerdem nach nichts zu richten, sie ste hen uüabhaNgig da. Ich glaube mich gegen die Ansicht ver wahren zu müssen, als hegte ich Feindschaft gegen die Stadt räthe, es ist dies keineswegs der Fall, auch kommt nicht im Ge ringsten Mein Interesse ins Spiel , sondern ich spreche blos im Interesse der Landgemeinden, welche unter dem Stadtrathe einer Municipalstadt stehen und muß bemerken, daß in der Z/48. der Landtagsordnung steht: „Jedes Mitglied hat bas Recht und die Verpflichtung, bei den Berathungen seine Mei nung frei zu äußern." Aus diesen Rücksichten habe ich mich für verpflichtet gehalten, dies zu erwähnen, damit die höchsten Be hörden unsere Beschwerden in Erfahrung bringen. Darum sind wir da und ich glaube, daß auch unter der Zeit eine Aen- derung getroffen werden kann. Deshalb habe ich die Aufhe bung der Patrimonialgerichte gewünscht und weil auch schon in den Motiven zur Landgemeindeordnung darauf hingedeu tet worden, daß nach besserer Orggnisation der Untergerichte eine Abänderung der Ortsobrigkeit in den Landgemeinden bei den Municipalstädten eintreten soll. Präsident v. Haase: Es ist jetzt blos die Rede von den beiden im Bericht Bl. 28 ausgehobenen ständischen Anträgen, welche am vorigen Landtage gemacht worden sind, die Depu tation hat erklärt, sie halte dieselben für erledigt. Einen aus drücklichen Antrag hat der Abg. Scholze bei diesem Punkt zur Zeit nicht gestellt. Abg. Scholze: Nein. Präsident v. Haase: .. . und es würde auch ein solcher, dafern er seine Bemerkung als einen solchen geltend machen wollte, wohl nicht hierher gehören, sondern vielmehr als Ge genstand einer besondern Petition angesehen werden müssen. Abg. Puttrich: Es wird vielleicht mehren Mitgliedern, die bei dem letzten Landtage gegenwärtig waren, noch erinner lich sein, daß am Schluffe der Berathung über die Landgemein deordnung ich einen Antrag dahin gestellt, daß, wenn die Land gemeindeordnung in Kraft treten würde, zu gleicher Zeit eine neue Instruction für die Localgerichte erscheinen möchte. Es wurde damals von Seiten der hohen Staatsregierung darauf erwiedert, daß man bereits schon die Absicht gehabt hätte, eine solche Instruction zu erlassen, und ich finde mich veranlaßt, auf den damaligen Antrag zurück zu kommen, und damit die Bitt? - zu verbinden, daß für die Zukunft eine neue Instruction für die Localgerichte möchte erlassen werden, da zeither vielfältige Zwei- , fel darüber entstanden sind, welche Pflichten die Localgerichte, und welche die Communrathe über sich hatten. Es ist.nun allerdings dankbar anzuerkennen, daß bereits mehre ausführ liche Schriften von Privatmännern darüber herausgegebMwor- den-sind, allein ich glaube, man würde sich der Mühe einer ausführlichen Auseinandersetzung aller der darin aufgenomme nen Grundsätze überheben können, wenn von Seiten der hohen Staatsregierung eine bestimmte Erklärung darüber gegeben würde, was den Localgerichten, und was den Communrathen wirklich obliege. Ich würde mir aber blos die Bitte erlauben, diese meine Bemerkung im Protokoll aufzunehmen, indem ich nicht beabsichtige, einen besondern Antrag deshülb zu stellen. ' Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Es dürfte vielleicht dem geehrten Sprecher zur Beruhigung gereichen, wenn ich bemerke, daß das Ministerium bereits mit dieser Instruction beschäftigt ist; es bedarf jedoch die Bearbeitung derselben .der Vernehmung mit mehren Ministerien, und es ist daher mit Bestimmtheit nicht vorauszusagen, ob sie in der nächsten Zeit erscheinen werde; doch hoffe ich, daß es bald geschehen könne. Abg. Puttrich: Bei dieser Erklärung finde ich mich vollständig beruhigt. Präsident v. Haase: Es dürfte nun zur Abstimmung zu verschrecken sein, die Deputation erachtet diese beiden Anträge für erledigt, und ich frage die Kammer: ob sie dem beistimme? — Wird einstimmig bejaht. — In Bezug auf Punkt 12, zu dem man jetzt übergeht, heißt es im Berichte: In der ständischen Schrift über die Beschwerde der ka tholischen Mitglieder der Gemeinden zu Sollschwitz und Zisch- kowitz, deren Zuziehung zu dem Gödaer Parochialverbande betreffend, vom 15. November 1837 war das Gesuch ausge sprochen worden: „die bei der Einweisung der Gemeinden Sollschwitz und Zischkowitz in die Parochie Göda gepflogenen kommissarischen Verhandlungen einer Revision unterwerfen zu lassen und dafern sich hierbei der von uns gerügte Mangel eines genü genden Nachweises über die Vertretung der katholischen Mitglieder bciderOrtfchaften bestätigen sollte, derBefchwerde der Petenten in geeignetem Wege abzuhelfen." Der Landtagsabschied all ll. 22. enthielt die Zusicherung: „dießfalls die geeigneten Erörterungen anstellen zu lassen." Diese letzteren haben nun den im Decrete angegebenen Erfolg gehabt, weshalb die Deputation die Sache für erlediget achtet. Es heißt nämlich im all erhö chsten Decrete: 12. Die durch die ständische Schrift vom 15. November 1837 vorgelegte Beschwerde der katholischen Gememdcmitglie-
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