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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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denn, wenn etwas Nützliches damit erlangt würde, möchte das nicht in Bettacht zu ziehen sein. Ja, daß beide Kammern auf eignen Füßen selbständig dastehen können, wenn auch nicht auf einmal alles Lob oder Tadel ausgeschüttet wird, son dern daß dies im Laufe der Verhandlungen bei betreffenden Ge legenheiten gar wohl geschieht, lehrt die Erfahrung. Wenn aber, meine Herren, wirklich eine schwache Kammer vorhan den sein sollte, und in der Welt ist nichts unmöglich, dann kann eine solche Adresse in wahre Lobhudelei ausarten; dann kann man der Kammer gleich im Voraus eine Physiognomie geben, welche allen Tadel und Freimüthigkeit auszuschließen scheint, und wie viel die Kammer dadurch verliert in den Au gen des Volkes, läßt sich nicht übersehen. So viele Gründe daher für eine Adresse angeführt worden sind, und etwas für sich zu haben scheinen, so scheinen doch die Gründe dagegen von der Art zu sein, es in dieser Beziehung beim Alten zu lassen, so wenig ich mich im Allgemeinen dem Stabilitätsprincip ergebe. Abg. von Watzdorf: Nur auf zwei Einwürfe will ich mir erlauben, wenige Worte zu antworten, die von den Gegnern gegen den Entwurf einer Adresse gemacht worden sind. Es hat einer der frühem Redner behauptet, eine Adresse müsse entwe der Lob oder Tadel enthalten, ich glaube das nicht. Eine A- dresse ist hauptsächlich nur eine Beantwortung der von der Ne gierung erlassenen Thronrede; es ist durchaus nicht nothwendig, daß sie lobend und tadelnd sich ausspreche, geschweige daß sie auf den Umsturz eines Ministeriums ausgehe, was unter un fern Verhältnissen kaum denkbar sein möchte. Nun hat der Abg., der vorhin das Wort nahm, geäußert, daß ihm die Rede des Präsidenten unverfänglich erscheine, das ist auch meine Ansicht, ich habe durchaus nichts in der Rede des Präsidenten gefunden, das ich tadeln könnte, indeß muß ich doch bemerken,daß die Sache für dieZukunft präjudüiell werden kann; was der Herr Präsident der ersten Kammer gesagt hat,das haben wir gehört, aber wir wis sen nicht, was er in Zukunft sagen wird, und deshalb scheint es mir nöthig, daß die Antwort auf die Thronrede einer Controls der Kammer unterworfen werden möge. Endlich erlaube ich mir nur noch einen Rückblick auf unsere früheren landständifchen Berathungen zu werfen. Bei frühem Landtagen war es auch Sitte, daß der Landtagsmarschall nach Anhörung der landes herrlichen Propositionen eine Gegenrede hielt; allein bei dieser Gegenrede hatte es nicht sein Bewenden, sondern in der die A» drefse vertretenden Präliminarschrift wurden sie von den Stän den beantwortet. Daß aber diese Präliminarschrift von hoher Wichtigkeit war, daß diese namentlich im Frühjahr d. 1.1830 den höchst wichtigen Antrag, die Abänderung, der Verfassung im zeitgemäßen Sinne, wie sie später stattgefunden hat, enthielt, das werden alle bezeugen können, die an den Verhandlungen je nes denkwürdigen Landtags Antheil genommen haben und die es vielleicht mit mir bedauern, daß die Regierung durch entschie dene Verweigerung dieses Antrags in die traurige Nothwendig- keit versetzt wurde, den revolutionären Auftritten des Spätsom mers 1830 nachgeben zu müssen. Staatsm. von Lindenau: Der vorliegende Antrag ist zu wichtig, als daß die Regierung es unterlassen könnte, ihre An sicht darüber auszusprechen, wenn auch bereits von mehren ge ehrten Abgeordneten in deren Sinn die gegen eine Adresse spre chenden Gründe vollständig entwickelt worden sind. Ehe ich je doch auf diese Frage selbst übergehe, glaube ich eine vom Abge ordneten Todt gemachteBehauptung berühren zu müssen, die ich mit Bedauern und Verwunderung vernommen habe, die näm lich, daß die Regierung es wünsche und darauf hin arbeite, die Selbständigkeit der Kammern zu. vermindern. Ich möchte die gesammte Kammer zum Schiedsrichter auffordern, wo und wann die Regierung jemals der Selbständigkeit der Kammer, oder mit andern Worten, der Freiheit der Discussion hindernd oder hemmend entgegen getreten wäre. Die heutige Berathung über die hannöversche Frage könnte als neuester Beleg des Gegentheils gelten; denn war ich anfangs geneigt über den Gegenstand zu sprechen, weil vielleicht noch Einiges zum Behuf eines Beweises hätte angeführt werden können, daß der vom Abgeordneten Ei senstuck geäußerte Wunsch in der Wirklichkeit für erfüllt anzusc- hen wäre, so habe ich es vorgezogen, der Kammer-Berathung freien Lauf zu lassen und es ist auf deren Grund ein Beschluß gefaßt worden, deren weitere Resultate zu erwarten sind. Die Adresse anlangend, so ist der Antrag auf eine solche bekanntlich nicht neu; er wurde bereits bei vorigem Landtage gemacht, und nachdem im Einlaut mit der Regierung mehre der vorzüglich sten Redner und Geschäftsmänner der Kammer sich dagegen er klärt hatten, mit 61 gegen 6 Stimmen verworfen. Daß eine solche Adresse überflüssig, zwecklos, ja in gewisser Beziehung nachtheilig einwirkend sein könne, wird sich ohne Schwierigkeit Nachweisen lassen. Sie ist überflüssig, weil in formellerHinsicht die Erwiederung bereits erfolgt ist; allerdings in einer für beide Kammern nicht verbindenden Art, da der Präsident der Iten Kammer nur seine persönlichen Ansichten auszusprechen ver mochte. Allein noch mehr ist eine Adresse überflüssig in Bezie hung auf ständische Wünsche, Beschwerden und Anträge, da je der Abgeordnete, während der ganzen!Dauer des Landtags, in je der Sitzung vermöge des ständischen Petitionsrechts seine Wün sche und Anträge besser und vollständiger anbringen kann, als es in der Allgemeinheit einer Adresse geschehen könnte. Allein auch nachtheilig für den Erfolg eines Landtages kann eine Adresse insofern wirken, als darin bestimmte Grundsätze und An sichten ausgesprochen werden, die dann für alle weitern Ver handlungen verbindlich werden würden. Damit aber würde eine sehr schöne Eigenthümlichkeit unserer landschaftlichen Ver sammlungen verloren gehen, die Eigenthümlichkeit, vermöge der jeder unserer Abgeordneten vom Anfang bis zum Schluß des Landtags völlig frei und unabhängig blieb, heute für, mor gen gegen die Negierung stimmte und für seine Anträge seine Abstimmungen, für sein ganzes Thun und Handeln keine anders Vorschrift, keine ander Verbindlichkeit, als die seines GewisssM und seiner Ueberzeugung anerkannte. Was könnte die KanBner heute veranlassen, diese Eigenthümlichkeit aufzugeben und sich im Voraus durch Grundsätze zu binden, deren Folgen um so
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