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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mich nicht der Bemerkung erwehren kann, daß seit dem Chri- stenthum die Behandlung der Leichen keineswegs menschlicher und besser geworden ist. Die Todtenschau hat bei den Wen auch schon bestanden; man hat aber die Todten nicht in die Lage gesetzt, daß jede Möglichkeit eines Wiederauflebens sofort unmöglich gewesen wäre, wenn man nicht das freilich sicherste Mittel dagegen ergriff, nämlich sie zu verbrennen, was indeß noch immer der Möglichkeit vorzuziehen ist, in einem engen Raume, unter der Erde, langsam und qualvoll zu ersticken. Selbst die Muhamedancr haben eine Einrichtung, welche.auf die Möglichkeit des Wiedererwachens berechnet ist: sie schaffen den Lobten wenigstens nicht sofort unter die Erde. Ueberall also, wo das Begraben der Todten nach unfern Begriffen nvth- wendig ist, da ist es mindestens" Wicht dafür zu sorgen, daß wenigstens die Möglichkeit jenes schrecklichen Todes von dem Begrabenen weggenommen werde. Es ist die Todtenschau in unserm Lande auch nichts Neues, sie existirt schon an mehren Orten, und vielleicht seit hundert Jahren, namentlich in allen Herrnhuther Brüdergemeinden. Man hat überhaupt in die sen Gemeinden manche gute Einrichtung, welche unbekannt bleibt, weil sie nicht zur Schau getragen wird. Sie haben z. B. schpn Gemeindevertreter in unserer jetzigen Art gehabt, ehe man in dem übrigen Sachsen nur daran dachte.- So besitzen "sie auch eine geordnete ärztliche Todtenschau, und Jeder kaqn sich dort ruhig auf sein Sterbebette legen: er weiß, daß er nicht eher begraben wird, als bis wirklich der Tod eingctreten ist. Was die Ausführung des Gesetzes betrifft, so vertraue ich der Umsicht unserer Staatsregierung, daß sie auf administrativem Wege das Möglichste erschöpfen werde, um alle die Bedenken zu beseitigen, welche mehre Abgg. diesfalls aufgestellt haben. Dies wird um so möglicher sein, wenn die Lodtenschaubezirke erst nach und nach eingerichtet, und die Lodtenbeschauämter nur mit wissenschaftlich gebildeten Aerzten und Wundärzten besetzt werden. Denn diese Aerzte und Wundärzte sind von weit höheren Interessen beseelt, als ein gewöhnlicherTodtenbefchauer; sie haben. Ehrgefühl und ihren ärztlichen und wissenschaftlichen Ruf zu schonen. Außerdem stehen sie unter der Controle der Be zirksärzte und übrigen Medicinalbeamten, und es kommt nur , darauf an, zweckmäßige Verfügungen für sie zu treffen, um der Möglichkeit eines Mißbrauchs vorzubeugen; wäre es sogar, daß man irgend eine Prämie aussetzte für denjenigen, welcher eine Gewissenlosigkeit zur Anzeige brächte. Zur Sache selbst habe ich nichts mehr zu sagen. Alle Redner in diesem Saale haben sich für das Gesetz, für dieTodtenschau ausgesprochen, mitAus- nahme von etwa vier oder fünfSprechern, welche vielleicht selbst noch in ihrer Meinung zurückgehen werden, wenn sie erwägen, daß durch die Todtenschau einestheils die Lodtenkammern nicht ausgeschlossen sind, zweitens daß durch Annahme der tz. 1 die Modalität der Ausführung noch nicht bestimmt, sondern der künftigen Berathung vorbehalten ist, und drittens, daß durch zweckmäßige Controle und Verwaltungsmaßregeln der Er folg des Gesetzes jedenfalls zu sichern ist. Abg. Braun: Der geehrte sagte, daß schon bei den Alten eineTodtenschau bestanden habe. Das gebe ich zu, die Römer schnitten einen Finger ab, das war eine Art, sich eine Ueberzeugung von dem wirklichen Tyde zu verschaffen. Allein ich kann ihm hierin nicht recht geben, als ob wir keine Maßregeln schon hätten. Es bestehen bereits solche. Im Mandate von 1792 ist schon gegen die üble und unmenschliche Behandlung der Lobten Sorge getragen. Also hieraus geht hervor, daß schon in frühern Zeilen für Maßregeln gesorgt worden ist, welche die Todtenschau beabsichtigten. Der Abg. Todt meinte, es liefen die sämmtlichen Gründe, welche gegen die Deputation aufgestellt worden, in dem einzigen Kostenpunkt zusammen, allein ich kann versichern, daß das bei mir nicht der Fall ist. Ich bin außer den andern von mir angeführten Gründen namentlich deswegen dagegen, weil ich darin.eitre neue polizeiliche Maßregel erblicke, die nichts nützt und die, wenn sie einmal ist, mag die Erfahrung auch noch so sehr dagegen sprechen, bleiben wird,, es mögen sich noch so viel Stimmen dagegen erheben, als immer möglich ist. Abg. PuttrichrEs ist gesagt worden, daß zur Todten schau geschickte und gebildete Aerzte sollten gezogen werden. Ich stimme ganz damit überein, daß das einen weit großem Nutzen bringen wird als das Gegentheil, allein ich befürchte nur, daß der Nutzen von diesen geschickten und gebildeten Aerzten nicht so umfänglich ausgeführt werden möchte, da die Unmög lichkeit darin liegt, deren, vorhandenen Anzahl zu der Anzahl der Todesfälle nicht ausreichend genug ist, glaube daher, daß, wenn dies Gesetz in Ausführung kommen sollte, daß doch wohl in manchen Orten auch außer diesen könnten solche Individuen vorhanden sein, zu welchen man das Zutrauen haben könnte, daß sie ein Urtheil darüber abgeben können, ob ein Mensch todt sei oder nicht, und wären einige Bedenken, daß alsdann außerdem noch ein geschickter Arzt zweiter Klasse sofort könnte herbeigeholt werden. Auch habe ich noch die Be- sorgniß, daß eine große Schwierigkeit darin liegen möchte: nehme ich meinen Landestheil im Gebirge an, wo im Winter die Communication von einem Orte zum andern oder auch zwischen entferntem Orten 3, 4, 5 Tage wegen vielen Schnee ganz und gar unterbrochen ist, so weiß ich nicht, wie ein der gleichen Todtenbefchauer oder Arzt soll herbeigeholt werden, und dahin kommen soll. Wäre vielleicht auch die Möglichkeit, daß er sich bemühte an den Ort zu kommen, so würde er an dem nämlichen Tage auch an einen andern Ort beschieden, wo ebenfalls ein Todter ist, wie groß würde der Zeitraum sein wenn er seiner Function pünktlich nachkoyrmen soll, um an alle die Orte zu gelangen! Man möchte dann die Vorsehung bitten, daß Einer nicht in einer solchen Zeit stirbt, wo der Todtenbefchauer mit so ungeheuren Hindernissen zu kämpfen hat, wie dies namentlich bei uns im Gebirge der Fall ist. Auch ist Erwähnung geschehen, daß vorzüglich von Seiten des Lan des, der Dorfbewohner, Aeußerungen geschehen wären,.daß man vorzüglich'da eine Todtenschau wünschte. Ich gebe zu, daß dies mitunter der Fall sein kann, wiewohl yrir das aus bekannt ist, im Gegentheil ist mir Abg., der soeben sprach, > meiner Gegend nicht so
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