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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ren, so setzt doch der ganze Zusammenhang und die Beziehung auf den von den Kammern in der modificirten Fassung geneh migten Gesetzentwurf voraus, daß die Percipienten das mit dem Aequivalent verbundene Amt auf ihre Lebenszeit bekleiden, und es nur aus diesem Grunde genießen, daß hierbei nicht blos der am Schluß des Jahres 1833 gehabte Genuß desselben in Betrachtung kommt. Und da, wie gedacht, die, sei es nun durch Ableben oder Stellveränderung der Percipienten, allmälig eintretende Verminverungderdeshalbigen Position von 16,692 Thlr. 3 Gr. 3 Pf. von den Ständen in Aussicht gestellt wor den, so können die Bittsteller nicht, wie sie gleichwohl thun, die Verwilligung dieser vollen Summe für sich geltend machen. Damit, daß der Genußberechtigte nur so lange, als er im Amte bleibt, einen Anspruch an das daran geknüpfte Accisäqui- valent hat, ist auch die jenseitige Deputation einverstanden, sie glaubt aber, daß man bei Berathung des mehrerwähnten Gesetzes an die vom hohen Finanzministerio oben angegebenen eigenthümlichen Verhältnisse nicht gedacht habe, daß mithin darauf nach den Grundsätzen der Auslegungskunde eine Ent scheidung nicht zu bauen sei. Sind aber jedenfalls bei Abfas sung des von der Staatsregierung ausgegangenen Gesetzent wurfs diese Verhältnisse nicht übersehen worden, ist dies für um so gewisser anzunehmey, weil außerdem das Verbot weiterer Verwilligung vom 1. Januar 1834 an in §. 4 nicht ausge sprochen gewesen wäre, so kann auch darauf, ob der das Gesetz genehmigenden Skändeversammluvg jene Einzelheiten gegen wärtig gewesen, nichts ankommen. Genug, daß festgestellt ward: es solle vom 1. Januar 1834 an eine weitere Bewilli gung dieser Aequivalente nicht stattflnden, daß hierdurch keiner in deren Genuß vermöge Stellinhabung befindlichen Personen solcher entzogen ward. Bittstellern ist auch der Genuß dieses Aequivalents, so lange sie ihre Stellen als Quarkus bei der Thomas- und Nico- laischule zu Leipzig bekleideten, nicht entzogen worden, Herr N. Lipsius hat ihn sogar noch mehre Jahre gehabt, als solcher schon am 15. April 1835 mit seiner Anstellung als Tertius hätte aufhören sollen, denn er rückte mit dieser Anstellung aus der 10 Lhalerklasse in die 12 Thalerklasse, bedurfte folglich .besonderer Verwilligung, die gleichwohl das Gesetz nicht gestat tet. Daß er an derselben Schule höher auftücktc, gab ihm kei nen Anspruch auf neue Verwilligung, denn dem Gesetz, wel ches diese verbietet, und der Staatskasse gegenüber ist es ganz gleich, ob eine Person, welche für die erlangte Tertiusstelle die mit dem Aequivalent verbundene Quartusstelle aufgab, oder ob ein Dritter die Tertiusstelle erhielte. So wenig diesem das Aequivalent dem Gesetze zuwider verwilligt werden dürfte, so wenig konnte.es Jenem, der es anerkannt, nicht fürfeine Person, sondern als Quartus, was er nun nicht mehr war, bezogen hatte." Die Staatskasse hätte daher sogar gegen Ll. Lipsius Anspruch auf Rückzahlung des noch als Tertius irrig bezogenen Aequivalents, als auf eine gezahlte Nichtschuld, wenn ihm nicht deshalb die inzwischen mit Recht wieder auf gehobene Verordnung der Zoll-und Steuerdirection vom 31. December 1835 zur Seite stände. Das hohe Finanzministerium hat aber auf Billigkeit alle Rücksicht genommen, indem es sich, wie oben gedacht, geneigt erklärte, beiden Bittstellern die Accisäquivalente ausnahms weise noch auf 5 Jahre fortzahlen zu lassen, wenn ihnen durch das Aufrücken vom Quartus zum Tertius nicht erhebliche Ge haltsverbesserung zu Theil worden sei- Für deren Erheblich keit zeugt jedoch der unterlassene Nachweis des Gegentheils. Endlich kann die Geringfügigkeit des Gegenstandes in Er wägung der Folgerungen, welche daraus bei der Universität, bei den Schulen und im Staatsdienst zu Leipzig vielfach gel tend gemacht werden würden, eine Verwendung für das Ge such der Genannten nicht empfehlen. Aus allen diesen Gründen schlägt die Deputation der geehrten Kammer vor: der von der ersten Kammer beschlossenen abfälligen Beschei dung der Bittsteller beizutreten. Referent Sachße: Nachdem der so eben verlesene Be richt bereits gefertigt und vollzogen war, kam bei der vierten Deputation der zweiten Kammer eine von den obgenannten Petenten eingereichte Nachbittschrift ein, in welcher sie die Ansichten, die sie in ihrer ersten Petition ausgesprochen, wei ter entwickeln und dabei insbesondere hervorheben, wie sie keineswegs beabsichtigt hätten, gegen das hohe Finanzministe rium Beschwerde zu führen, was sie bei der hohen Verehrung, die sie gegen dasselbe hegten, nicht gewollt hätten, vielmehr hielten sie die ihnen von dort aus zugegangene abfällige Entscheidung für einen Ausfluß der gewissenhaftesten Er wägung. Sie hätten sich deshalb an die Stände gewendet, weil sie glaubten, daß Billigkeitsgründe für sie sprächen und daher hofften, daß die Ständeversammlung, ihr Gesuch bei dem hohen Finanzministerium zu unterstützen, sich bewogen finden werde. Es hatte sich auch bei der Berathung der ersten Kam mer herausgestellt, daß mancherlei für sie spräche und die Ac ten, wenn man sie genauer einsehen werde, ihnen ebenfalls zu statten kommen würden — in welcher Hinsicht aber haben die Petenten freilich nicht anzugeben vermocht. — Wenn übri gens , führen die Petenten an, von Zweifelsgründen die Rede sei, so sei doch vorzüglich immer die mildere Meinung anzu nehmen und deshalb seien sie der Ueberzeugung, daß ihr Ge such zu verwilligen sei; eine Consequenz fei aber nach der Lage der Sache nicht zu besorgen. Dies ist der Hauptinhalt der anderweiten Bittschrift. Die Hauptmomente aber, welche in dem eben vorgetragenen Berichte hervorgehoben worden sind, zu widerlegen, findet sich in dieser anderweiten Bittschrift nichts, die Deputation muß es daher nach darüber gepflogener Berathung bei ihrem frühem Anträge bewenden lassen. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der RedaclM beauftragt: v. Gretschel.
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