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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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während einer vierwöchentlichen Zeit im Frühjahr und im Herbste in ausreichenden, den Bedarf deckenden Distrikten ge stattet, oder eine dem angemessene, mindestens bis auf das; doppelte der jetzigen Verabreichung erhöhte Zahl von Streu hau-' fen verabreicht werden möge. Sonst, sagen sie, hatte ihnen alle Streu, die auf Langebrücker Revier lagerte, gegen eine Gegenleistung zugestanden. Später, insbesondere seit den zwanziger Jahren, wären Beschränkungen eingetreten, sodaß jetzt kaum der dritte Theil des Bedarfs gewährt werde. Mäh rend sie sonst nach Belieben in den Wald fahren und Streu er holen können, würde ihnen jetzt nur noch eine Anzahl von 126 Haufen jährlich überlassen. Durch diese Benachtheiligung seien sie in ihrer Feldwirth- schaft sehr zurückgekommen, und seien sie gezwungen, ihren Wiehftand zu vermehren, damit sie für ihre kargen, steinigen und sandigen Felder genug Dünger bekämen. Das Geströhde, das sie erbauten, habe weder Stärke noch Höhe genug, und müßten sie es, statt zum Unterstreuen für Düngrrerzielung, . vielmehr verfüttern, indem auch ihre Wiesen zu den dürftigsten gehörten. Uebrigens mache die im Walde verfaulende Streu nur Schaden, indem sie ein Aufenthalt schädlicher Jnsecten sei, welche Bäume und Pflanzungen onfraßen und verdürben, und sich selbst bis in ihre Gärten und Obstanlagen verbreiteten, wo sie Blätter und Blüthen abnagten. Gutachten. Das hohe Finanzministerium hatte das bestehende Werhält- niß nur als ein widerrufliches anerkannt, und die Bittsteller abfällig beschieden, mit dem Bemerken, daß nach der ursprüng lichen Verwilligung das Streurechen nur auf 2 Tage im Früh jahr und 2 Tage im Herbste beschränkt gewesen, und auch nur an Orten gestaltet gewesen sei, wo die Streuabgabe unschädlich gewesen wäre. Sind demnach in früherer Zeit den Bittstellern größere Flächen, oder, wie sie sagen, der ganze Wald zum beliebigen Slreuerbvlen überlassen gewesen, so war dies jedenfalls ein arger Mißbrauch, der sich mit einer zweckmäßigen Waldwirth- schaft nimmermehr vertragt. Die Petenten behaupten nicht, daß ihnen ein Rechtsan spruch auf das Slreuerholen zur Seite stehe. Es ist demnach noch immer eine große Vergünstigung, daß sie noch jetzt jährlich 126 Haufen Waldstreu erhalten. Jeder solche Haufen enthält, nach der derDeputation zugegangenen Nachricht, 48 Eu- bikellen Masse und mindestens zwei zweispännige Fuder. Also wird den Petenten noch immer eine sehr beträchtliche Quantität Düngungsmittel zu Theil. Man wird derDeputation die Widerlegung der wider sinnigen Behauptung erlassen, als ob die Walvstreu, die von Jahr zu Jahr sich mehrt, verfault und den Boden düngt, dem Wälde im Allgemeinen Schaden bringe. Das Ministerium sagt 'in seinem Bescheide im Gegentheil, der Nachtheil, den die Streuentnahme dem Wiederwuchse des Holzes verursache, sei groß und unverkennbar, und man werde sich über kurz oder lang gemüßigt sehen, von dem vorbehaltenen Widerruf Gebrauch zu machen. Die Deputation hat die Überzeugung, wie es der Staatsregierung unabweisbar obliege, derGmporbringung der Staalsforsten in jeder Weise die größte Sorgfalt zuzuwenden. Diese Nothwendigseit erkennen unmittelbar die Petenten voll ständig an, insofern sie, wie nachher zu bemerken ist, über Holz mängel und verminderte Abgabe von Brenn - und Nutzhölzern aus Staatswaldung eine lange Klage führen. Es kann daher derDeputation nicht beikommen, Gesuche von Unterthanen unterstützen zu wollen, welche aufdieForstwirthschafl nur nach theilig einwirken würden. Zudem ist man benachrichtigt, daß die Fluren von Lange- brück keineswegs von der Beschaffenheit seien, als ob dort nur, wie Petenten sagen, Haidekorn gedeihe, vielmehr sollen andere Getreidearten, als Korn, Hafer, Weizen und Gerste recht wohl fortkommen, auch der Wiesewachs soll umfänglich und ergiebig sein. Die Lage der Petenten ist also keineswegs so gedrückt, als dargestellt werden will. Es wird auch hier lediglich darauf ankommen, daß sie ihre Landwlrthschast nach den Umständen rinrichten und verbessern. Man sollte wohl glauben, daß sie bei der Nähe von Dresden einen gewinnreichen Productenabsatz hätten und dort auch auf leichte Weise Düngungsmittel zu er langen seien, die ihrem Gehalte nach viel vorzüglicher wären,, als die dürre Wäldstreu. Die Deputation rathet sonach an: das Gesuch derBittsteller um Verwendung bei hoher Staats regierung für vermehrte Streuabgabe als ungeeignet abzu geben. 3) Die Bittsteller beklagen sich, daß sie nicht einmal den nothwendigsten Holzbedarf aus der Staatswaldung erhalten könnten. Die in Langebrück heimischen und cow.essionirten Professionisten bekämen nie die begehrte Quantität Nutzhölzer, sondern stets eine weit geringere, und auch diese gewöhnlich in Jahrs zuvor gefälltem, verdorbenem und zu dem begehrten Gebrauche nicht anwendbarem Holze. Die Holznoth sei däher bei ihnen sehr groß. Damit sie nun nicht den Hvlzhändlern in die Hände fielen, oder ihren Bedarf durch dritte Hand von dem Holzhofe zu Dresden er holen müßten, hätten sie das hohe Finanzministerium, wiewohl erfolglos, um ausreichende Nutz- und Brennhölzer aus der Staatswaldung gebeten. Ihr Anverlangen geht daher da hin: man wolle sich Seiten der Kammer bei der hohen Staats regierung dahin verwenden, daß ihre, der Gemeinde, Anmel dungen um käufliches Nutz- und Brennholz vom Forstamte mehr als bisher berücksichtigt und ihnen eine ausreichen dere Quantität als in den verflossenen Jahren zugctheilt werde. Gutachten. Die Deputation kann auch dieses Gesuch nicht bevor- worten. Die Klagen über verminderte Abgabe von Kaufshölzcrn aus Staatsforsten ist bei gesteigertem Bedürfnisse und der ver minderten Holzproduction in den meisten Privatwaldungen ein allgemein empfundener Druck. Die Petenten sind daher nicht schlimmer daran, als unzählige andere Gemeinden, zumal in dm holzärmeren Gegenden des Landes. Es sagt aber auch das hohe Finanzministerium, daß von den aus Dresdner Amtswaldung eingeforsteten, zum Theil sehr umfänglichen Gemeinden Langebrück diejenige sei, die bis jetzt jährlich die größten Holzquantitäten erhalten habe. . Gnügen der Commun dieselben nicht, so werden sie sich
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