Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Secretair v. Schröder: Dem muß ich doch em Paar Worte entgegen setzen. Wenn der Ausschuß, wie ich selbst für richtig halte, nicht berechtigt ist, vorher, ohne daß der Mann auf diesen Bssreiungsgrund Anspruch macht, ihn ärzt lich untersuchen zu lassen, so brauchen wir auch die ganze fa kultative Bestimmung in tz. 4 nicht. Tritt er ohne Wider rede ein, da wird Niemand fragen, ob er es aus freiem Willen oder weil er durch das Gesetz gezwungen ist, thut. In einem solchen Falle kommt also nichts darauf an, ob die in Rede stehende Stelle in tz. 4 steht. Blos dann wird der Arzt zuge zogen werden, wenn der Mann eintreten soll, und den Ein tritt verweigert; in diesem Fall aber schlägt nicht die Bestim mung §. 4, sondern die in tz. 3 ein. Abg. Schäffer: Der Herr Secretair ist ganz der An sicht, die auch ich theile. Ich habe mich blos gegen den Grund der Minorität wegen des Mittelzustandes erklärt, und daß der Fall nicht eintreten könnte, welchen die Minorität erwähnt hat. Secretair 0. Schröder: Ganz reckt; und ich habe daran nur die Schlußfolge geknüpft, daß in §. 4 dieser Satz nicht nöthig sei, im Gegentheil recht gut wegfallen könne. Königl. Commissar Müller: Auch die Bestimmung, daß für diejenigen Personen, die fortwährend in einem solchen körperlichen Zustande sich befinden, daß sie den mit dem Com- munalgardendienste verbundenen Beschwerden ohne wesent lichen Nachtheil für ihre Gesundheit sich nicht unterziehen kön nen, eine fakultative Ausnahme zu machen, ist keineswegs eine ganz neue. Sie war vielmehr unter der im Regulativ von 1830, §. 4, lit. t. getroffenen Ausnahme mit zu subsu- miren. Es stand jedoch damals die ganze Ausnahme der durch Krankheit behinderten unter den nothwendigen Exemptionen und man hat es jetzt blos für folgerichtiger gehalten, zwei von einander verschiedene Fälle zu trennen.' Der Begriff einer nothwendigen Ausnahme setzt nämlich voraus, daß sie auch Amtshalber berücksichtigt werden muß. Dies kann nun auch Seiten des Ausschusses nur bei solchen körperlichen Gebrechen eintreten, die sofort äußerlich erkennbar sind, oder wenigstens durch die äußere Erscheinung angedcutet werden. In diesem Falle nur tritt die Möglichkeit ein, daß der Ausschuß ermesse, ob der Mann tüchtig sei oder nicht. Außerdem giebt cs aber eine Menge Gebrechen, die ebenfalls zum Eintritt untüchtig machen, oder doch beim Dienste wesentliche Nachtheile für Ge sundheit und Leben herbeiführen können, ohne daß selbst der Arzt sie sofort zu erkennen vermag. Hier zeigt sich ein wesent licher Unterschied zwischen dem Verfahren bei Ergänzung der Communalg.nde und der Aushebung zum Militair. Bei der Rekrutenaushebung für die Armee wird jeder Militairpflichtr'ge ohne Ausnahme einer specicllen ärztlichen Untersuchung unter worfen, und es ergiebt sich dabei sofort, ob er tüchtig ist oder nicht. Dies findet aber bei der Communalgarde nicht statt, und kann wohl auch nicht gewünscht werden. Deshalb kann der Ausschuß bei dem Ermessen, was ihm in Bezug auf ein Amts halber zu berücksichtigendes Krankheitshinderniß zusteht, sich nur auf das beschränken, was ihm in die Augen fällt, und muß es hinsichtlich solcher Krankheitsumstande, welche nicht äußerlich erkennbar sind, dem betreffenden Manne selbst über lassen, ob er sich deshalb mit einem Befreiungsgesuche meldet- Das ist der Grund, warum man diese beiden Fälle getrennt und solche Gebrechen, die unter allen Umständen eine selbst Amtswegen zu verfügende Exemtion gebieten, von denjenigen unterschieden hat, deren Geltendmachung Seiten des Bethei ligten erst abzuwarten ist. Präsident v. Haase: Es scheintNiemandweitersprechen zu wollen. Referent Eisen stuck: Ich muß eine Bemerkung machen, ich äußere aber zugleich, daß ich wegen des einen Punktes das Schlußwort nicht nehmen will, sondern es der Majorität überlassen muß. Jemehr aber gesprochen worden ist, desto mehr ist auch meine Ueberzeugung fest geworden, daß diese Be stimmung nicht in dem Gesetze bleiben kann. Es wird mir nicht klar, daß, wie bei Ehescheidungsklagen, es eine absolute und relative Untüchtigkeit giebt, man auch bei dem Commu- nalgardendienste eine absolute und relative Tüchtigkeit anneh men will. Wer tüchtig ist muß dienen, es kann aber nicht in sein Ermessen gestellt werden, ob er sich tüchtig fühlt oder nicht. Wenn ferner gesagt worden ist, der Arzt habe das zu bemessen, nun, so müßte er ein auffallendes Gebrechen an sich haben, hin ken oder wahnsinnig sein, da braucht er freilich nicht explorirt zu werden; wenn aber das nicht ist, so ist er entweder tüchtig oder-nicht, und wenn er nicht dienen will, so muß der Arzt ihn untersuchen. Wenn äußerlich nichts erkennbares an ihm ist, so wird er zum Dienst gezogen. Das ist überall so, auch bei der Rekrutenaushebung ist das so; denn ich gestehe, wollte man bei der Rekrutenaushebung nicht etwas darauf setzen, ob er tüch tig sei oder nicht, so würde die ganze Einrichtung dadurch ge stört werden. Nun, meine Herren, nehmen Sie an, daß das bei der Communalgarde stattfinden sollte, so würde man bald sehen, daß nicht eine, sondern eine Masse von Hinterthüren und Hinlerpforten sich öffnen würden, wodurch Jeder, der keine Lust zum Eintritt in die Communalgarde hätte, einen Ausgang finden würde. Wenn eine solche Bestimmung bleibt, dann würde Jedem etwas fehlen; der Eine hat früh Schweiß, der ihn am Ausgehen hindert, wenn es früh ist, ein Anderer darf nach Tische sich keine Motion machen, er würde also nach Tische nicht exerciren können. Nun frage ich, wozu soll das führen, wenn solche Erleichterungen gestattet sind. Ich habe gar nicht für möglich gehalten, daß diese Btstimmung in das Gesetz kommen könnte. Bisher hat kein solcher Mittclzuftand gegolten; man hat nicht angenommen, daß Einerhalbtüchtig, oderein viertel tüchtig sei, sondern er ist entweder für tüchtig oder für untüchtig anerkannt worden. Das sind eine Menge Bedenken, die ich gegen diese Bestimmung habe, und aus welchen ich gegen die Majorität mich aussprechen muß. Nun habe ich noch, eine Bemerkung in Hinsicht des zweiten Punktes wegen der Armenärzte zu machen, der keinen Widerstand gefunden hat.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder