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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Städten ist, wie ich gehört habe, der entgegengesetzte Grund satz angenommen worden, daß, wenn einer seine Charge länger behalten will, keine neue Wahl erfolgt. Eine Bestimmung ist aber wünschenswerth, und die Deputation hat geglaubt, daß eine solche Bestimmung eine Garantie mehr geben würde, daß Mißgriffe bei Wahlen bald wieder ausgeglichen werden kön nen. Die Deputation hat diese Garantie für wichtiger gehal ten, als die von der Regierung vorgeschlagene. Auch glaubte die Deputation, es würde Mißmuth erregen, und mancher, der die Stelle annimmt, weil ihn das Vertrauen der Compagnie ehrt,.wird Bedenken tragen, sie anzunehmen, wenn er die Idee hegen sollte, er wisse nicht, ob es der Compagnie angenehm sei, daß er einer ihrer Führer werde. Menschlichkeiten können pas siven, sowohl bei der Minderzahl des Ausschusses, als bei der Mehrzahl der Compagnie. Es können in beiden Begünsti gungen stattfinden. Ob aber die Begünstigung auf einigen Mitgliedern des Ausschusses oder auf einer Compagnie von 90 und mehren Personen beruht, ist etwas ganz anderes Ich über lasse es, ob die Kammer die Ansicht der Deputation theilt, muß aber die Versicherung ablegen, daß die Deputation diesen Punkt besonders erwogen hat, um der Kammer ihr Gutachten zur nähern Prüfung anheim zu stellen. Abg. Braun: Ich kann mich nur den Grundsätzen an schließen, welche der Referent in Betreff des Wahlrechts ausge sprochen hat. Ich glaube auch, daß man das Wahlrecht er weitern kann, ja, daß es erweitert werden muß, nicht aber, daß man es einschranken darf. Wenn man die Bestimmung in tz. 7 des vorliegenden Gesetzes annehmen wollte, so würde man da durch das Institut der Communalgarde seinem Untergange ent gegenführen; denn allerdings würde dadurch Mistrauen ge- saet, und Mißtrauen würde aufgehen. Die Lust, die Liebe, der Eifer für das Institut würde bei dem Volke erkalten. Es wür den sich nicht nur sehr wenige finden, welche sich freiwillig dem Institute anschließen, sondern es würden auch alle Entschuldi gungsgründe hervorgesucht werden, um sich von dem Institute zu trennen. Die Bestimmungen der 15 und 16 des Regu lativs sind ganz conform mit der neuen Gesetzgebung, wie auch der Bericht anerkannt hat, conform mit der Städteordnung, der Landgemeindeordnung und der Verfassungsurkunde. Diese Grundsätze sind in das Gesetz über die Communalgarde überge gangen, und wenn man sie hinwegnimmt, wird dem Institut die Basis genommen, es wird einfallen. Ich weiß wohl, daß manche Ansichten im Lande vorhanden sind, welche dies wün schen. Man sagt, das Institut sei überflüssig; cs habe sich überlebt, seinen Zweck erfüllt, die Bewegungen, die es hervor gerufen, seien nicht mehr vorhanden. Diese Ansichten kann ich nur unpolitisch erklären. Die Bewegungen, welche dies Insti tut hervorgerufen haben, können zu einer Zeit wieder kommen, ja ich glaube, daß sie wieder kommen werden, und darin glaube ich, daß ich kein Utopien träume. Jene Bewegungen verdan ken Frankreich ihren Ursprung, und wenn auch die französische Revolution von 1830 nicht die Reise um die Welt gemacht hat, hat sie doch die Reise über Belgien nach Deutschland gemacht. In Frankreich ist, wie selbst dem minder aufmerksamen Beobach ter der Zeitereignisse nicht entgehen kann, ein Gährungsstoff vorhanden, der seine Zukunft hat; ein Ereigniß kann dort Be wegungen Hervorrufen, welche in Deutschland nachklingen wer den. Für Fälle dieser Art, für Fälle, wo die Massen sich krampf haft regen und bewegen, ist das Institut da, und daß es da ist, ist gut. Wer direct oder indirect zum Untergang des Instituts beiträgt, zertrümmert den Blitzableiter, weil das Unwetter vor über ist, bedenkt aber nicht die Möglichkeit seiner Wieder kehr. Abg. Klinger: Ich habe mich ganz in demselben Sinne aussprechen wollen, wie der geehrte Redner vor mir. Ich bin der Deputation sehr dankbar dafür, daß sie anempfohlen hat, tz. 7 rein abzulehnen. Auch ich habe die Ueberzeugung, daß, wenn §. 7 angenommen werden sollte, die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit eines volksthümlichen Instituts auf der Spitze stehen, ja, daß dasselbe den Todesstoß erhalten würde, wenn ihm die Wahlberechtigung seiner Kommandanten, Hauptleute und Zugführer, sowie die Wahlfreiheit genommen werden sollte. Wenn von Seiten der Staatsregierung gesagt worden ist, daß sie tz. 7 besonders aus dem Grunde vorgeschlagen habe, weil die Wahlen oft nicht nach Wunsche ausgefallen seien, so muß ich dem entgegen halten, daß das Institut ein neues und noch nicht ausgebildet ist, und gleich wie im alltäglichen Leben von einem Jüngling nicht zu erwarten ist, daß er die Erfahrungen und Umsicht des gereiften Mannes besitze, so mag auch hier das Vollkommnere erst nach längerem Bestehen, nach längeren Jah ren erwartet werden. Da ß durch §. 7 dem Geiste des Instituts entgegen gehandelt würde, glaube ich in denMoliven der Staats regierung selbst zu finden. Denn wenn sie sagt: „Würde es nun dem Geiste des ganzen Instituts Widerstreiten, wenn man die Wahlberechtigung der Compagnien völlig aufgeben und die Ernennung aller Anführer von oben herab einführen wollte", so giebt sie ja zu, daß es dem Geiste des Instituts schon dann widerstreitet, wenn ihm die Wahl auch nur tHeilweise ge nommen wird. So sehr ich an dem Institute hänge, weil es ein volksthümliches und liberales ist, welches die Richtung der Zeit geboren hat, so sehrmüßte ich wünschen, daß es aufgehoben werde, wenn die Bestimmungen der Z. 7 durchgingen. Ich werde mich daher gegen die Regierungsvorlage und für den Vorschlag der Deputation erklären. Stellv. Abg. Löhnig: Es hat gestern ein geehrter Abgeord neter, irre ich nicht, so war cs der Herr Vicepräsident, darauf aufmerksam gemacht, daß das Interesse an dem Institut der Communalgarde immer mehr und mehr im Vaterlande erkalte. Inwiefern sich jene Bemerkung auf die kleinen Orte und Mit telstädte Sachsens bezieht, muß ich ihr beipflichten, nur möchte ich nicht als Grund davon annehmen, daß vor allem zu dieser Verminderung der Theilnahme die Freiheit der Wahl der Anführer durch die Mitglieder der Communalgarde beige tragen habe. Es sind wohl andere Umstände Schuld daran
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