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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Instituts selbst gefährdet werden. Da man aber das Letztere durchaus nicht wollen kann, so darf man auch zu einer Maßre gel, wie die vorliegende ist, seine Zustimmung nicht geben. Ich glaube sogar, daß, auch wenn das Institut in Ansehung seiner Existenz nicht gefährdet werden sollte, bei Annahme der vorlie genden Bestimmung ihm doch eine ganz andere, eine anticonstitu- tionelle Richtung aufgepflanzt werden könnte, da es möglich wäre, daß Männer an die Spitze kämen, welche der Constitu tion nicht treu ergeben wären. Auf das nach h. 7 a. von dem Aus schüsse zu ertheilende Gutachtens kann ich kein Gewicht legen; denn es steht erstens nicht dabei, daß das Gutachten den Aus schlag geben soll, und zweitens find schon zeither io praxi Fälle vorgekommen, welche nicht alle Möglichkeit einer Besorgniß ausschließen. Es ist mir ein Fall gegenwärtig, daß ein Ge wählter nicht bestätigt wurde, blos weil er — denn das war sein einziger Makel — einer politisch-liberalen Richtung erge ben war. Der Mann besaß die bürgerlichen Ehrenrechte, hatte deshalb mehre der wichtigsten Ehrenämter im Staat und in Gemeinde bekleidet, hatte die nöthige, sogar wissenschaftliche und ich möchte fast hinzufügen,militairische Befähigung,hatte sie durch mehrjährige Bekleidung des Postens eines Vicecommandanten bereits dargethan — und doch trug man Bedenken, die Wahl zu bestätigen. Um derartige Fälle nicht zu vermehren, muß ich dringend wünschen, daß die Vorlage der Regierung in Bezug auf tz. 7, wie die Deputation vorgeschlagen hat, abgelehnt wird. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck:Jch schließe mich um so mehr dem Gutachten der Deputation an, als auch ich es an erkenne, wie nöthig es sei, das Vertrauen zu erhalten, welches, jetzt in dem Wahlprincip selbst liegt, und finde eine Abänderung weder nöthig noch rathsam, weil daraus leicht Mißdeutungen hervorgehen können, und die Cvmmunalgarde selbst sich in ihren Rechten gefährdet glauben könnte, ohne zu gleicher Zeit zu der Ueberzeugung zu gelangen, daß diese Maßregel dringend nöthig gewesen sei. Wenn Mißgriffe erfolgt sind, so ist nur zu wün schen, daß die Ausschüsse die ihnen übertragene Gewalt ener gisch und rücksichtslos gebraucht haben möchten, um Alles zu entfernen, was für das Institut selbst nachtheilig wirken kann. Auch die offen stehende Versagung der Genehmigung bei Com- mandantenstellen und diesfallsige Befugniß der höher stehenden Behörde, giebt die Garantie, daß Mißgriffe nicht vorkommen können, um so mehr als die Ablehnung oder Genehmigung auch einer derartigen Wahl in der That nichts Beleidigendes für den Betreffenden enthalt; weil der Gewählte der ehrenwertheste -Mann sein kann, ohne deshalb vielleicht die Qualisication zu haben, welche gerade für einen Commandanten der Communal- garde gewünscht wird. Deshalb wird seinem guten Rufe durchaus kein Eintrag geschehen können,, weil die Stelle eines Commandanten Eigenthümlichkeiten erfordert, deren Mangel gerade nicht an sich benachtheiligend für seine Ehre zu halten ist. Ich hoffe zugleich, daß die Befürchtung, die namentlich von dem Abg. Braun ausgesprochen worden ist, grundlos sein werde, besonders was unser Vaterland anbetrifft, wo das Ver trauen zwischen Regierung und Volk jetzt noch felsenfester stehet als es früher je gestanden hat; insofern es überhaupt noch fester gestellt werden konnte, namentlich auch in Folge der kundgewor denen Gesinnungen unserer Staatsregierung in gewissen An gelegenheiten , die das gemeinsame deutsche Vaterland in meh ren seiner Theile so schmerzhaft berührt haben. Ich glaube aber auch, daß der Blick nach Außen hin uns künftig weniger beunruhigen wird, da bei allen Gutgesinnten Deutschlands das Vertrauen und die Hoffnung bis jetzt noch feststeht, daß man am rechten Orte und zur rechten Zeit noch erkennen werde, wie dringend Noth es thue, Mißmuth zu entfernen und das Vertrauen wieder zu befestigen, nachdem sich so verhängnißvolles Mißtrauen eingeschlichen, und dies zwar zur Freude und Be ruhigung aller gutdenkenden Deutschen, die da Freunde sind der Erhaltung öffentlicher Ruhe und Ordnung, und nur zum Bedauern aller Derer, welche Freude haben an Allem, was Aussichten auf Störung der öffentlichen Ruhe herbeizuführen scheint. Staatsminister NoftitzundJänckendorf: Es war in der That für die Staatsregierung eine schwierige, auch wohl minder dankbare Aufgabe, Vorschläge zu einem veränderten Wahlverfahren zu eröffnen. Ließ es sich doch voraussehen, daßdieseVorschläge keinen Lheil ganz zufrieden stellen würden; diejenigen nicht, welche es im Wesentlichen bei dem zeitherigen Wahlverfahren lassen wollen, aber auch diejenigen nicht, welche eben dieses Wahlverfahren nicht gut heißen. Und so ist es denn auch gekommen. Die geehrte Deputation hat sich gegen jede Beschränkung des bisherigen Wahlrechts ausgesprochen und Vorschläge eröffnet, welche indessen schwerlich genügend sein möchten, die bisherigen Uebelstände zu beseitigen. Die Staats regierung hat bei ihren Vorschlägen keine andere, als die ein fache, lautere, selbst von der vorigen Ständeversammlung her vorgerufene Absicht gehabt, an die Stelle dessen, was auch die geehrte Deputation nicht überall als genügend erkennt, etwas Zweckmäßigeres zu stellen. Mißtrauen liegt diesen Vorschlägen in keiner Weise zu Grunde, wohl aber die Erfahrung, denn die Staatsregierung hatte das Gutachten und das Urtheil derer zu vernehmen, welche, der Cvmmunalgarde näher gestellt, mit ihren Bedürfnissen und Verhältnissen vertraut sind, und mußte auf dieses Gutachten denn doch auch etwas setzen. Geht man näher und schärfer auf die Vorschläge der Regierung ein, so wird man sie gar nicht so beschränkend finden, als es auf den ersten Blick den Anschein gewinnen mag. Eine Vergleichung des bisherigen Wahlverfahrens mit dem, was für die Zukunft normirt werden soll, dürfte dies klar machen. Zuerst die Wahl der Commandanten. Nach dem jetzigen Ver fahren schlägt der Ausschuß 3 Personen vor, aus welchen die Hauptleute und Zugführer Eine zum Commandanten wählen. Aber, — wohl zu beachten — das Generalcommando hat das Recht der Bestätigung und Verwerfung, und es ist ihm für die Ausübung dieses Rechtes keine Grenze gezogen.
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