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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mehr für den Antrag des Herrn Vicepräsidcnten aussprechen. Es ist nicht zu leugnen, daß das Volk geklagt hat über die Un gleichheit des Maases und Gewichtes, und daß diese Klagen selbst in der Ständeversammlung laut geworden sind; aber ob diesen Klagen blos auf die Art-abzuhelfen ist, daß man eine ganz neue Art von Maas und Gewicht einführt, die unstreitig mit sehr viel Mühen und Wirren verbunden sein müßte, das glaube ich nicht, sondern vielmehr, daß das Ziel am besten er reicht wird, wenn man, wie der Herr Vicepräsident vorschlug, das Maas, was eigentlich unser Landesmaas ist, also das Dresde ner, zur Grundlage unnähme und eine Verordnung ergehen ließe, daß im ganzen Lande nur dieses Maas gültig sein soll. Das würde sehr leicht sein, und die Veränderung nicht so bedeutend, da jenes Maas ziemlich allgemein bekannt ist. Ich will nur das Gctreidemaas annehmen. Hier ist der Scheffel wirklich sehr verschieden; aber das Hauptmaas bleibt immer das Dres dener, wonach gemessen wird, und wenn dieses zur Norm ange nommen wird, wird die Veränderung nicht groß sein. Wollen wir aber eine ganz neue Art einführen, so muß im ganzen Lande jeder Landwirth alle seine Scheffel, Viertel und Metzen verän dern. Nun ist bekannt, daß jedes solches Maas von Holz, mag es beschlagen sein oder nicht, mit der Zeit schwindet, und also ebenfalls in kurzer Zeit nicht mehr richtig sei. Es wäre also nothwendig, nur Maase von Metall-zu haben, was würde das aber für einen Aufwand verursachen? Das würde aber Alles größtentheils wegfallen, wenn das sächsische Scheffelmaas im Lande beibehalten wird. Aber auch rücksichtlich des Acker- maases würden durch das neue System viele Wirren entstehen. Jetzt wird im ganzen Lande nach dem bestehenden Dresdener Maase vermessen, und Jeder weiß, was er durch eine solche Ver messung bekommen hat; haben wir aber ein anderes Längen maas, so kann die ganze Vermessung unmöglich treffen, und es werden neue Zweifel entstehen. Dadurch wird der Landmann irre; was hat er an Acker? soll er seine Grundsteuer nach der von der Regierung angestellten Vermessung abgeben, oder nach dem neuen Maase? Das wird bedeutende Wirren veranlassen, und auch hierin finde ich es bedenklich. Wenn wir aber das alte Dresdner Maas zur Norm im ganzen Lande machen, da wird die Uebereinstimmung erlangt, die zeither gewünscht wor den ist. Allerdings würde ein Nutzen sich Herausstellen, wenn alle Zollvereinsstaaten einerlei Maas und Gewicht annähmen, wenn es, wie beim Münzfüße, durch die Vereinigung dieser Staaten dahin gebracht werden könnte; dann wäre ich unbe dingt dafür, daß es auch bei uns eingeführt würde. Alsdann nur könnte man sich einen wahren Nutzen davon versprechen. So lange das aber nicht der Fall ist, so könnte ich nur wünschen, daß es bei dem Vorschläge des Herrn Vicepräsidenten bliebe. Wenn aber durch die Vereinigung dieser Staaten ein allgemei nes Maas und Gewicht bewirkt würde, dann ist es in Zukunft noch immer Zeit, sich demselben anzuschließen. Abg. Sachße: Das Maas - und Gewichtswesen ist zwar meines Faches nicht; wenn ich aber demungeachtet das Wort ergreife, so geschieht es, um die Ansicht des Herrn Vicepräsiden ten zu bekämpfen, welche dahin geht, als ob Regierung und Ständeversammlung von einem verschiedenen Gesichtspunkte ausgehen müßten, die Regierung nämlich, was keineswegs zu tadeln wäre, von dem wissenschaftlichen Standpunkte, die Stände hingegen von dem praktischen. Dem kann ich keines- weges beistimmen. Die Regierung hat denselben Standpunkt zu wählen, den wir haben. Es kann ein Gesetz nur für das Volk erlassen werden, nicht blos für Gelehrte, und so hat die Regierung, wie die Stände,' es nur aus dem Standpunkte des Volkes zu beurtheilen. Das kann aber kein anderer als der wissenschaftliche sein, denn jedem Gesetze liegt die Wissenschaft zum Grunde. Ich will als Beispiel das Criminalgesetzbuch an führen. Wenn man darnach Jemanden straft, so wird man nicht anführen, daß es nach der oder der Theorie geschieht, wie man bei einer Vermessung nicht anzuführen brauchen wird, daß die toiss kerou zum Grunde liege. Düs Civilgesetzbuch, das Proceßgesetz, welches wir erwarten, ist ebenfalls ledig lich aufdie Wissenschaft zu gründen und dies gilt von jeder ge setzlichen Bestimmung; es kann nur nach Anleitung der Wis senschaft, so viel auch dabei die Erfahrung zu berücksichtigen, gegeben und erlassen werden. Gleichwohl hält der Hr. Vicepra- sident dafür, es sei besser, daß das neue Maas- und Gewicht system keine wissenschaftliche Grundlage habe. Ich kann mich aber auch nicht einmal seiner Meinung anschließen, daß dadurch Kosten erspart würden; denn die Einführung des von ihm ge wünschten Maases wird dieselben Kosten verursachen, wie die des wissenschaftlichen, welches die hohe Staatsregierung vorge schlagen hat. Die ^Kosten sind übrigens keinesweges von sol chem Belange, daß sie etwa für die Empfehlung der Sache nachtheilig wären. Die Beleuchtung ist schon so gründlich und vielseitig, auch besonders von der Regierung geschehen, daß es in der Lhat ein gewagtes Unternehmen wäre, dem noch etwas hinzufügen zu wollen. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Wennder Abgeord nete Sachße die Meinung hat, daß die Ständeversammlung stets nur von wissenschaftlichen Principien ausgehen soll, so muß ich gestehen, daß er ein Prr'ncip der Constitution selbst an greift. Die Constitution hat durchaus vor Augen gehabt, daß praktische Leute in den Ständeversammlungen sein sollen und nicht allein Vertreter der Theorie. Das beweist schon, wie aus allen Ständen, namentlich in die zweite Kammer gewählt wer den muß, und ich glaube nicht, daß, wenn man der Ansicht des Abg. Sachße bei Entwerfung derConstitution gewesen wäre, man Ständeversammlung und namentlich die zweite Kammer so componirt haben würde, als in der That der Fall ist. Abg. Sachße: Der Hr. Vicepräsident verwirft gerade das Maas- und Gewichtssystem deshalb, weil es wissenschaftlich ist. Ich verlange nicht, daß nur wissenschaftliche Männer dar über urtheilen sollen, sondern praktische Männer, und das bin ich ebenfalls, wenigstens in dieser Beziehung, weil ich in diesem wissenschaftlichen Zweige nicht bewandert bin, und solche Män ner sollen nur die Lehre der Wissenschaft annehmen, und ihr
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