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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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muß. Dies liegt in der Natur der Sache und der Menschen. Es ist weit besser, daß man eine Maßregel nach dem richtigen Princip durchführt, also eine gan^e Maßregel ergreift und mit Energie aussührt. Halbe Maßregeln und schwankendes Zau dern in der Ausführung wird stets Unzufriedenheit erregen und den Zweck verfehlen lassen. Vicepräsident Reiche-Eis en stuck: Eine ganze Maß regel erblicke ich in dem Anschlüsse an die Nachbarstaaten, eine halbe Maßregel erblicke ich in einem ifolkrten, zugleich von dem bisherigen so sehr abweichenden System. Abg. Schmidt: Ern Wort zur Widerlegung. Aller dings wäre es wünschenswerth, wenn ein Anschluß an die Nach barstaaten erfolgen könnte. Könnte dies aber nur dadurch ge schehen , daß man sich einem principlosen irrationellen Maas- und Gewichtswesen anschlösse, so könnte ich mich damit nicht einverstehen, besonders da unsere beiden großen Nachbarstaaten sehr verschiedene Masssysteme haben und der Anschluß an den einen uns in Bezug zu dem andern nichts hilft, ja noch mehr von ihnen entfernt. Wir können aber das nach richtigen Grün den aufgestellte System vertrauungsvoll annehmen, und die sichere Hoffnung hegen, daß auch andere Staaten einem System, was bereits bei 40 Million Menschen eingeführt ist, sich anschlie ßen werden, sobald sie eine andere Einrichtung ihres Maas- und Grwichtswesens vornehmen. Ich bin überzeugt, daß die Ein führung dieser neuen Maßregel in unserm Volke weit leichter als in dem französischen Staate zu Stande kommen wird. Es liegt das schon in dem weit bessern Schulunterricht, den unser Volk genossen hat und täglich noch genießt. Präsident 0. Haase: Da Niemand weiter um das Wort gebeten hat, würde ich nunmehr die Debatte über den Antrag des Herrn Vicepräsidenten für geschloffen achten und dem Refe renten das Schlußwort geben. Referent V.v. Mayer: Zunächst erlaube ich mir auf einen Vorwurf, der mir in Bezug auf die gestrige Sitzung ge macht worden ist, zu antworten, einen Vorwurf, den ich unge rügt lassen würde, wenn er blos mich persönlich träfe, den ich aber erörtern muß, weil er zugleich eine Insinuation an die Kammer enthält. Ich habe keineswegs an dem gesunden Sinne derjenigen gezweifelt, welche gegen die Gesetzesvorlage stimmen werden. Es ist mir durchaus nicht eingefallen, zu sagen, daß nur derjenige einen gesunden Sinn habe, welcher der Deputalionsmeinung beiträte. Damit die Herren nicht im mindesten zweifelhaft über den Sinn dessen bleiben, was ich diesfalls gestern gesprochen, so werde ich das Gesagte wörtlich wiederholen, und stütze mich hierbei auf das stenographische Dietat, welches mir zufällig zur Hand ist. Es lautet so: „Mein Vertrauen zu dem gesunden Sinne der Kammer und zu unsrer Ständevrrsammlung, welche bisher immer das Rechte ergriffen, ist so groß, daß ich überzeugt bin, es könne ein sol cher Vorschlag kaum verkannt und es werde derselbe nach sei nem Zwecke gewürdigt werden, denn es liegt ihm nur die Ab- II. 96. sicht zum Grunde, daß Alles und Jedes gründlich erkannt und vor Augen gestellt werde. Ich bitte daher den Herrn Präsi denten, die Frage an die Kammer zu stellen: ob sie gemeint sei, vor der Abstimmung über die ersten 4 des Gesetzentwurfs, die näheren Details der Ausführungsverordnung unter 0., wo von den Trivialmaasen und Gewichten und deren praktischer Anwendung die Rede ist, zu hören?" Es ist also durchaus unbegründet, was man mir gegen die Kammer gesagt zu haben in den Mund legt. Ich glaube überhaupt, daß die geehrte Kammer viel zu hoch steht, als daß sie sich von Insinuationen der Art, sie kommen von mir oder von Anderen, bestimmen las sen werde. Irren kann sich übrigens Jedermann, auch ich schließe mich davon nicht aus. Um nun auf die Sache selbst überzugehen, so hat der Hr. Vicepräsident abermals eine sehr traurige Schilderung von den Übeln Folgen aufgestellt, welche die Einführung des neuen Maas- und Gewichtssystems haben wird. Es kann mir nicht beikommen, das Alles nochmals Schritt vor Schritt zu beleuchten. Alle diejenigen, welche den vorigen Sitzungen über diesen Gegenstand beigewo.hnt haben, und derDiscussion gefolgt sind,werden sichßangst überzeugt haben, daß diese Schilderungen theils übertrieben, theils ganz grund los sind, daß aber auch das, was wirklich wahr daran ist, schlechterdings eintreten muß, wenn nur irgend eine Reguli- rung des Maas - und Gewichtswesens stattfind en soll. Es ist das namentlich von den Herren königl. Commissarien schon so ausführlich auseinandergesetzt worden, daß es nur Zeitver schwendung sein würde, wenn ich es nochmals wiederholen wollte. Der Hr. Vicepräsident findet den Kern seiner Deduk tion darin, daß er glaubt, es stehe in Absicht: durch den Ge setzentwurf alle bisherigen Begriffe von Größen umzugestalten, und von dem bisher landüblichen Maas und Gewichte auf eine Weise abzuweichen, welche dem Volke sehr empfindlich sein und dasselbe in seinen täglichen Gewohnheiten zu sehr verletzen würde. Ich muß darauf zunächst erwähnen, daß man den Gesetzentwurf ganz verkennt, wenn man ihm dies Schuld giebt. Der Gesetzentwurf ist nur aus der Idee hervorgegangen, das jetzige Maas zu reguliren. Daß aber damit allerdings eine Veränderung der zeitherigen Gewohnheiten nothwendig ver bunden ist, das muß jedenfalls eintreten, wenn auch nur das geschehen soll, was der Hr. Vicepräsidenr beabsichtigt. Denn wenn auch nur z. B. der Dresdner Scheffel im Lande durchaus eingesührt werden soll, so müssen alle übrigen Scheffel, welche im Lande existiren, abgeschafft werden. Einige Abgeordnete haben bereits mehre Scheffel genannt, welche in andern Lan- destheilen eristiren. Ich habe von dem Leipziger Kreise dasselbe gehört. Auch in der Lausitz giebt es neben dem sogenannten Dresdner Scheffel noch den Alt-Camenzer, den Alt-Zittauer, den Hoyerswerder und selbst den Görlitzer Scheffel, nicht zu gedenken des böhmischen Maases. Es ist also allerdings ge wiß, daß, wenn auch nur irgend eines der alten Dresdner Maase allgemein angenommen werden soll, die andern Scheffel- maase im Lande sämmtlich verschwinden müssen. Nun ist aber noch die Hauptfrage zu berücksichtigen, nach welchem Maase 2*
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