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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ich, würde aus den eben vorgetragenen Gründen die Staatsre gierung wohl befugt sein, jenes Abzugsrecht aufzuheben. Referent Braun: Die Antwort auf die Anfrage des Herrn Abg. ist bereits im Deputationsbericht enthalten, wo es heißt: „je weniger es in der Stellung der Deputation liegen kann, einer rechtlichen Entscheidungdarüber vorzugreifen, diezurZeitaufdemIustizwegenicht erfolgt ist." Abg. Schmidt: Ich muß um Verzeihung bitten, daß ich das übersehen habe. Referent Bra u n: Die Deputation hat Gelegenheit ge habt, von der hohen Staatsregierung diese Mittheilung zu er halten, sie ist deshalb im Bericht mit ausgenommen worden, sie ist officiell. Abg. Schmidt: Sonach wäre Hoffnung vorhanden, daß im Rechtswege dieses Befugniß der Stadt Dresden wohl mit Erfolg streitig gemacht werden könne. Ich glaube aber mit dem Abg. v. Friesen, daß es ein Unrecht wäre, wenn man den einzelnen Erbnehmer auf den Rechtsweg verweisen und erst abwarten wollte, wie das Oberappellationsgericht entscheiden werde. Daher glaube ich, ist das Gesuch der Deputation an die Regierung, es möge die letztere die Aufhebung dieses Abzugs rechts bewirken, sehr richtig, und der Sache angemessen, indem ihnen keine staatsrechtlichen Principien entgegenstehen. Ich kann mich also nur einverstanden erklären mit dem Anträge der geehrten Deputation. Abg. Sachße: Die Anfrage wollte ich mir erlauben, ob der Herr Regkerungscommissar noch wünscht, daß der Aufsatz, den uns die hohe Staatsregierung mitgetheilt hat, vorgelesen werde, weil derselbe eine Bemerkung darüber hat fallen lassen, daß das nicht geschehen sei, obschon der Herr Referent andeutete, wie er glaube, daß diese Mittheilung im Bericht sattsam ange führt worden sei; allein ich wünschte in der That zu wissen, ob noch die Verlesung erfolgen solle, und würde mir dann, wenn diese Mittheilungen vorgelesen sind, noch einige Äußerungen erlauben. König!. Commissar v. Merbach: Ich überlasse das ganz der geehrten Kammer, ob sie die Regierungsmittheilung noch vorgclesen haben will oder nicht? Ich glaube nur, daß eine solche Deduction, wenn sie blos vorgelesen wird, nicht immer von den Zuhörern im Zusammenhänge und in ihren einzelnen Thei- len so aufgefaßt werden könne, um eine richtige Vergleichung der Gründe dafür und dawidersofort anstellen zu können. Bes ser wäre es meines Dafürhaltens nach doch gewesen, wenn diese Mittbeilung mit abgedruckt worden wäre, wie doch in andern Fällen zu geschehen pflegt. Indessen ich überlasse das ganzder geehrten Kammer. Referent Braun: Wenn der Herr Regierungscommissar die Gewogenheit haben wollte, die Lücken anzuführen, welche der Bericht in Bezug auf die Regierungsmittheilung enthalten soll, so würde ich bereit sein, darauf zu antworten und nachzu weisen, daß das nur scheinbar sein möchte. Die Deputation glaubt vielmehr, daß sie mit vieler Gewissenhaftigkeit alle Punk te, die in jener Miktheilung enthalten sind, im Bericht ausgenom men habe. Zuvörderst hat die Deputation die Behauptung der hohen Staatsregierung, daß das in Rede stehende Abzugs recht nicht unter den Begriff des Abschosses zu subsumiren sei, unter I beleuchtet, und so ist es mit allen übrigen derartigen Angaben in den übrigen Punkten sub 2 — 8 geschehen. Daß vielleicht der eine oder der andereSatz nicht mit der Ausführlich keit angedeutet worden ist, wie ihn die Regierungsmittheilung enthält, könnte wohldcrFall sein; allein zugeben kann ich nicht, daß ein wesentliches Moment vergessen worden sei. Königl. Commissar v. Merb ach: Diese Aufgabe, nämlich die Lücken, welche sich hier und da Herausstellen, auszuhcben und zu erörtern, müßte ich depreciren; es würde dies etwas aufhält lich sein, und nicht zum Zwecke führen. Ich habe der geehrten Deputation auch darüber gar keinen Vorwurf gemacht, sondern nur erwähnt, daß ich geglaubt hätte, es wäre vielleicht für die Kammer selbst instructiver gewesen, wenn ihr der Aufsatz gedruckt, mitgetheilt worden wäre; allein ich bin weit entfernt davon, dies als ein Versehen oder als etwas zu erklären, worin ein Be schwerdegrund liege. Wie schon erwähnt, hangt es ganz von der geehrten Kammer ab, ob sie sich bei dem Berichte der Depu tation begnügen, oder sich den Aufsatz noch vorlesen lassen will, oder irgend eine andre Mittheilung zu haben wünscht. Es kann mir dies ganz gleichgültig sein, da ich ohnedies erklärt habe, ich brauchte auf eine Gegenwiderlegung der Deputation nicht einzugehen, da sie zuletzt selbst auf den Schluß gekommen ist, daß für jetzt dieses Recht vermöge der angezogenen Rescripte anzuerkennen fei. Präsident V. Haase. Der Herr Abg. v. Platzmann würde nunmehr das Wort haben. Abg. Sachße: Ich habe zuerst um das Wort gebe ten. Präsident v. Haase: Ich habe vorhin vernommen, daß der Herr Abg. nur auf den nicht eingetHtenen Fall das Wort nehmen wolle, wenn die Regierungsmittheiluug vorgelesen wäre. Abg. Sachße: Ich kann mich auch ohne jene Mitthei lung erklären. Der Abg. v. Friesen hat den Antrag so ge stellt, daß er zwar denselben Zweck wie die Deputation verfolgt, die Realisirung aber nur auf den nächsten Landtag verschiebt, auch das, was wir als kaum zu bezweifeln hinstellen, allererst dem Erwägen der Staatsregierung anheim giebt. Die Depu tation fand sich bewogen, ihren ersten Antrag zu stellen, nachdem ihr die Hoffnung in Folge einer Mittheilung gegeben worden war, daß durch irgend eine Modifikation eine solche Veränderung eintreten könne, welche das Verhältniß künftig erträglicher mache. Nach Verschwinden dieser Hoffnung hat sie den An- ' trag bestimmter gefaßt. Was nun aber die Competenz des
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