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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mungder betreffenden Cornmunen, wünschen, so ist hier zunächst zu bemerken, daß dieses Gesuch mit dem oben erwähnten An träge der Ständeversammlung im Jahre 18M unter §) zusam menhängt. Die allerhöchste Entschließung darauf lautete dahin: „es werde Se. Majestät der König von der hierdurch ertheilten Ermächtigung Gebrauch machen und etwaigen Anträgen, soweit sie sich in den einzelnen Fällen als ausführbar und zweckmäßig darstellen, entsprechen lassen." (Landt.-Act. v.J. I8zH-1. Abth. 2. Bd. S. 308.) Die Petenten, welche auf diese Vorgänge sich bezogen, be zwecken jctztdieEinführungderLer'pzigerHandelsgerichtsordnung auch dann und in solchen Städten, wo dieselbe von den Com- munen nicht gewünscht wird, und verlangen demnach etwas, was in dem Anträge der vorigen Ständeversammlung und der allerhöchsten Entschließung darauf, nicht gelegen ist, indem die fragliche Einführung der Handelsgerichtsordnung vondemVer- langen der betreffenden Städte ausdrücklich abhängig gemacht worden ist. Zur Begründung dieses Gesuches führen sie an: den Com- munvertretern, den städtischen Verwaltungsbehörden schwebe das Bedürfniß, der Nutzen einer Handelsgerichtsordnung nicht lebhaft genug vor, zumal wenn sich in ihrer Mitte nur wenige direct Betheiligte fänden, auch träte in Bezug auf den dabei in Frage kommenden finanziellen Passus so manche Vor- und Rücksicht ein, daß es nicht Wunder nehmen dürfe, wenn von den Cornmunen ein derartiger Antrag noch nicht ausgegangen sei, darunter leide der Gewerbstand, welcher sich vergeblich be müht, seine Wünsche geltend zu machen. Dies sei namentlich in Chemnitz der Fall. Der Fabrik-ZundHandelsstand daselbst habe vergeblich versucht, den dortigen Stadtrath zu einem dahin ge richteten Anträge zu vermögen, und das Stadtgericht habe eben daselbst in seinem Gutachten dagegen sich erklärt, und ebenso vergeblich habe der Jndustrieverein sich an die hohe Behörde ge wendet, so daß das Verlangen der Stände und das Versprechen der Regierung nur in den Landtagsacten niedergelegt sei, eine Einrichtung aber, welche-von beiden für nützlich und not wendig erkannt worden, an drr Theilnahmlosigkeit der Verwal tungsbehörden scheitere. Die Deputation hat hier die Kammer insonderheit darauf aufmerksam zu machen, was über diesen Punkt in dem Berichte, welchen die dritte Deputation der zweiten Kam mer an jenem ersten Landtage erstattet hat und in den Verhand lungen der zweiten Kammer darüber enthalten ist. In jenem Berichte, sowie in diesen Verhandlungen hat man die Einfüh rung der Leipziger Handelsgerichtsordnung von dem Anträge der betreffenden Cornmunen ausdrücklich abhängig gemacht. Es ist dabei ausdrücklich sowohl in dem angezogenen Berichte erklärt worden, daß der Staat, solle der von einer solchen Maß regel zu erwartende Nutzen nicht durch zu große Kostbarkeit der Einrichtung ausgewogen werden, hierunter nur auf das Wesent liche sich beschränke und überhaupt mehr erleichternd als zwingend einzuschreiten habe, und daß cs als eine bil lige Rücksicht erscheine, die größeren Städte, welche ein beson deres Handelsgericht aufnehmen können, vor deren Ein führung im Administrationswege, mit ihren speciellen Wünschen und Anträgen zu hören, sowie denn auch den kleineren Städten, die eine solche Einrichrung nöthig und nützlich finden würden, von Seiten der Regierung mehr hel fend entgegen zu kommen, als gegen sie zwangsweise zu verfahren sein dürfte. Dasselbe ist auch von Seiten der hohen Staatsregierung bei der vorerwähnten Verhandlung in der zweiten Kammer erklärt worden, indem der königl. Herr Commissar bei dieser Gelegenheit ausdrücklich geäußert, wie er voraussetze, daß jedesmal ein Gesuch von der betreffenden Stadt vorausgehe. Der Umstand nun, welchen die Petenten in ihrer Petition selbst zugeben, daß insonderheit von derjenigen Stadt, welche sie dabei vorzugsweise im Auge haben, nämlich von Chemnitz, ein derartiges Gesuch an die Regierung zur Zeit nicht gerichtet worden, auch solches nicht zu erwarten stehe, würde schon an sich die Deputation bestimmen müssen, jene Wünsche der Petenten nicht zu bevorworten, da die nämlichen billigen Rück sichten, welche bei dem ständischen Beschlüsse zu Stellung dieses Antrages vorgewaltet und das ausdrückliche Gesuch der betref fenden Stadt, ein Handelsgericht in ihrer Mitte einzurichten, als Bedingung erforderte, noch jetzt fortbestehe. Dazu kommt nun aber ein zweiter nicht unerheblicher Umstand, welchen der königl. Herr Commissar der Deputation mittheilte. Der selbe bemerkte nämlich, wie die Herstellung einzelner Handelsge richte im Lande jedenfalls eine Erweiterung der Competenz ein zelner Untergerichte erheische, diese jedoch so lange bedenklich er scheine, als nicht eine solche Einrichtung durch das ganze Land getroffen und vielleicht dieser Zweig der Justizverwaltung den königl. Justizämtern jeden Bezirkes ^übertragen werde, worin aber wiederum die Patrimonialgerichte eine Beeinträchtigung ihrer Gerichtsbarkeit finden könnten. — In Erwägung dieses Allen sieht sich die Deputation außer Stand gesetzt, das Gesuch der Petenten, insoweit es in Punkti und 2 enthalten, zu bevorworten, und rathet daher der Kammer an, dasselbe auf sich beruhen zn lassen. Anlangend übrigens die Bemerkung der Petenten, wie bei dem gänzlichen Mangel einer Fabrikpolizei wenigstens die Abhülfe zu wünschen sei, daß das Rechtsverhältniß zwischen Arbeit geben und Arbeit nehmen— letztere Bedeutung im rein sten Sinne des Worts genommen — bestimmt werde, um da durch mindestens die gegenseitige Rechtsverfolgung zu sichern, so ist von ihnen darauf ein ausdrückliches Gesuch zwar nicht gerichtet worden, nichts destoweniger aber hielt die D ep u t a - tion sich für verpflichtet, auch diesen Gegenstand mit in den Kreis ihrer Berathung zu ziehen. Indessen überzeugte sie sich sehr bald, daß eine Regulirung der Dienstverhältnisse zwischen Fabrikherren und Fabrikarbeitern, abgesehen davon, daß dieselbe sehr großen Schwierigkeiten unterliegt, indem die Fabrikanstal ten in Sachsen zu verschiedenartig sind, um in dieser Beziehung allgemeine Bestimmungen zu treffen, minder dringlich sei, da gewöhnlich jede größere Fabrikanstalt ihre eignen Hausgesctze hat und überdies dabei die Gesindeordnung analoge Anwen dung erleidet. — Daher auch dieser Gegenstand einer künftigen allgemeinen Fabrikpolizeigesetzgebung vorzubehalten sein möchte. Anlangcnd den Punkt 3, so erkennt die Dep uration an, daß das Firmen - und Procu- rawesen im Lande allerdings einer Remedur bedarf. Nach der Mittheilung des königl. Herrn Commissars unterliegt dieser Ge genstand auch bereits der nähern Erwägung der hohen Staats regierung. Nur in Leipzig besteht ein in dieser Beziehung von dem dasigen Magistrate entworfenes, und, nach vorher deshalb mit den Handlungsdeputirten und Kramermeistern daselbst stattgehabten Communicationen, mit landesherrlicher Geneh migung versehenes Regulativ, welches im Jahre 1818 im Druck
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