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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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224A Abg. v.v.Mayer: Es ist sonach Mein eventueller Vor schlag von Seiten des Herrn Staptsministers geschehen, welcher persönlich der Meinung ist, daß hie Vorschläge der ersten Kam mer besser seien, als jenes imGesammtministerro unter Unterschrift Sr. Majestät des Königs ausgefertigte Decret. Ich gestehe offen, daß dieser Gang der Verhandlungen^ mich nicht; anspricht, -und hätte gewünscht, daß, wenn die hohe Staatsregierung gemeint wäre, etwas Anderes in Vorschlag zu bringen, dies auf ge wöhnlichem Wege mittelst Decrets der Kammer mitgetheilt wor den wäre. Ein solches — ich sage es gewiß mit der größten Hochachtung, die ich für den Herrn Staatsminister habe — ein solches Schwanken imPrincip muß dieKammer selbst ängst lich und befangen machen, und es dürfte ihr am Ende nicht zu verdenken sein, wenn sie der Meinung wäre, es sei weder auf die einen noch die andern Vorschläge einzugehen. Dje Depu tation hat ihr Gutachten dahin gestellt, der ersten Kammer nicht beizutreten und ich perhe sonach den Beschluß jener Kam mer bekämpfen. Wenn die zweite Kammer sich dennoch dafür erklärte, was die erste Kammer beschlossen. Hat, so wäre nach der ausgesprochenen Meinung. der hohen Staatsregierung al lerdings anzunehmen, daß der Zwiespalt sich erledige. Erklärte sich jedoch die zweit? Kammer in ihrer Majorität dafür nicht, so muß ich im Voraus dagegen protestiren, . daß man nicht die Grundsätze der Verfassungsurkunde auf den Beschluß der ersten Kammer anwenden wolle, wornach bei königl. Vorlagen die Ablehnung mit einer Majorität, von zwei Drittheilen erfolgen muß. Wäre jener Vorschlag der ersten Kammer mittelst De- crets. an dre Stände gekommen , so müßten allerdings zwei Drittheile dieser Kammer sich dagegen erklären; im gegenwär tigen Falle aber genügt die einfache Majorität, um den Be schluß der ersten Kammer verwerfen zu können. Dies über das Formelle der Sache. Ich gehe nun über auf das Materielle selbst, und muß dabei vorerst nochmals meine Ueberzeugung dahin aussprechen, daß es sehr gefährlich sei, an den Grund sätzen des Ablösungsgesetzes zu rütteln. Ich scheue nicht ein Opfer zu bringen, wenn solches nur dahin führt, das Ablö sungsgesetz in seinen Principien aufrecht zu erhalten; ich kann mich nicht dafür entschließen, einer Abweichung davon daö Wort zu reden, und um so mehr nicht, als ich überzeugt bin, daß die Mehrzahl der Geistlichen mit dem Beschlüsse der ersten Kammer nichd einmal eiverstanden sein wird. Ich muß direct dem widersprechen, was von einem Mitglieds der ersten Kam mer hat behauptet werden wollen, als spräche es im Namen des ganzen Lehrstandes im Lande gegen die Ablösbarkeit des geistlichen Decem. Das ist nicht der Fall, ich weiß viele achtbare Männer unter dem geistlichen Stande, die nichts dringender wünschen, als daß die Ablösungen fortgehen möch ten. Bedürfte diese Behauptung eines direkteren Beweises , so könnte ich mich auf die Petition aus Wehlen beziehen, welche jetzt schon vorliegt. Es heißt darin ausdrücklich, daß der Petent im Namen vieler seiner Amtsbrüder aus den von dem Abgeord. V.v.Mayer in derzweitenKammer entwickelten und aus vielen andern Gründen sich dafür aussprechen müsse, daß die Ablö sungen nicht Wirt werden möchten. ^Geschieht das jetzt schon- was haben wir künftig zu erwarten ? « Wenn wir die von der ' ersten Kammer beschlossene Maßregel genehmigen, so werden wir auf künftigem Landtage mit unzähligen, die entgegengesetzte Ansicht aussprechenden Petitionen übetschüttet werden. Das' ewige Schwanken und Verändern der Grundsätze der Gesetzge bung kann niemals gut wirken; nur erst dann, wenn die hohe Staatsregierung vielfältige Beweise in den Händen hätte, daß die Wünsche der Geistlichen wirklich dahin gerichtet seien, das Ablösungsgesetz auf den geistlichen Decem nicht zu ertendiren, nur dann erst könnte mit Sicherheit in der Gesetzgebung porge- schritten werden. Aber die Petitionen, die bis jetzt eingegan gen sind — auch das sage ich mit aller Achtung gegen jene Manner — sind großentheils nur von den Superintendenten und Ephoren der verschiedenen Diöcesen gesammelt worden, und vermuthlich mit einer weitläufigen Auseinandersetzung be gleitet gewesen, daß die Ablösung des Decem von den nach theiligsten Folgen sei. Aber, meineHerren, ich stehe dafür, daß, wenn alle jene Geistlichen die Alternative gehabt hätten, entweder die Vortheile des Decretes zu genießen, oder die Ab lösung zu sistiren, der größte Lheil derselben diese Petitionen nicht unterschrieben haben würde. AuS dem Voigtlande ist, so viel ich weiß, nicht eine Petition eingegangen ; aus der Ober lausitz keine, und aus dem Obererzgebirge eben so wenig. Was wollen nun jene wenigen aufgesammelten Petitionen aus den beiden fruchtbarsten und wohlhabendsten Kreisen des Landes be deuten? Wollen wir uns von solchen Gründen leiten lassen, um ein an sich wichtiges und wohlthätiges Gesetz zu ändern ? Wir würden nicht gut dabei fahren. Ich habe bei der vorigen Berathung über das vorliegende Decret mich bemüht, ausein anderzusetzen, daß der Stand der Geistlichen bei der Ablösung ein etwas anderer sei, als der anderer Betheiligter und daß sonach die Gründe einer mehren Entschädigung derselben nicht nur zu recht fertigen sein, sonvern eine solche Maßregel auch aus andernGrün- den rächlich erscheinen dürfte; ich habe zu gleicher Zeit darauf hin- gewiesen, daß diese mehre Entschädigung nicht auf Kosten der Verpflichteten erfolgen dürfe, sondern, daß es in dieser Bezie hung bei dem Gesetze verbleiben und der Staat eintreten müsse. Dies ist der Gegenstand des allerhöchsten Decrets in seinem ersten Theile. Wie hoch sich der Geldwerth dieser Entschädigung be laufen könne, will ich gegenwärtig nicht erörtern; ich muß in- deß auch das wiederholen, was ich schon früher gesagt habe. Fiele nämlich selbst dieser erste Lheil des Decrets weg, so würde die Mehrzahl der Geistlichen zufriedenffein, wenn nur der zweite Theil stehen bliebe. Alle Beschwerden und Bitten, die mir von Geistlichen zugekommen sind, sind nicht gerade auf eine größere Entschädigung hinausgelaufen, sondern haben den Zweck gehabt, die Rente unabhängig von der Verwaltung der Geist lichen, in die Hände der Collatur oder noch lieber des Staats gelegt zu sehen. Dieser Wunsch ist aber so billig und gerecht und entspricht den Ansichten, welche man sowohl im Interesse der Geistlichen als der Parochianen diesfalls haben muß, so sehr, daß ich mich auch heute' mit voller Ueberzeugung dafür zu ver-
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