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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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als ein schlechthin gebietendes Gesetz sei, und daß ihrePrincipien überall, wo sie den Umständen nach entweder entbehrlich oder nicht ausführbar, nicht durch Zwang durchgeführt werden sollen, wird hoffentlich den Einwürfen, die bereits dagegen gemacht worden sind und noch gemacht werden sollten, im Woraus be gegnen. Abg. Wieland: Wie ich das ganze Gesetz für wohlthä- tig halte, so halte ich besonders auch diesen Abschnitt für ebenso wohlthätig, und ich finde die Aeußerung des Abg. Zische ganz wahr. Ich könnte recht schlagende Beispiele dafür anführen: Nehmen Sie einen armen Familienvater an, der viele Kinder und nur einen einzigen Strumpfwirkerstuhl hat. Er ist in dem Falle, seinen Strumpfwirkerstuhl zu verkaufen, um nur fürsich und seine Familie auf kurze Zeit Brot zu haben, der Armcnver- ein aber schlägt sich ins Mittel, er macht dem Manne ein Dar lehn, und dadurch wird er wieder in den Stand gesetzt, vermit telst seines Handwerkszeugs in kurzer Zeit das Darlehn abzu tragen. Solche Fälle können oft vorkommen, und ich kann nur wünschen, daß dieser Punkt recht aufrecht erhalten werden möchte. Abg. Braun: Ich kann das Bedenken auch nicht theilen. Die Bestimmungen, welche hier einschlagen, sind in der frühem Gesetzgebung enthalten. In den Mandaten von 1772 und 1784 heißt es, daß den Armen, welche auf dem Punkte stehen, in Armuth zu verfallen, Arbeit verschafft werden solle; es ist schon in der frühem Gesetzgebung die Nothwendigkeit der Prä ventivmaßregel anerkannt. Wie das gegenwärtige Gesetz diese Bestimmung verstanden wissen will, das dürfte aus §. 53 der Vorlage hervorgehen, wo den Volksschullebrern zur Pflicht ge macht wird, die Kinder zu unterrichten. Es heißt darin: „Volks schullehrerhaben den Kindern von früher Jugend an die Grund sätze einzuprägen, daß es Pflicht sei, redlichen Erwerb durch eig ner Hände Arbeit zu erlangen, daß es zur Schande gereiche, sei nen Mitbürgern zur Last zu fallen und von diesen ernährt zu werden, daß mit der Verarmung die wichtigsten bürgerlichen Rechte verloren gehen, und daß daher die Verarmung ein Un glück sei, welches jeder durch Anstrengung auf alle Weise zu ver meiden suchen müsse." Ich glaube also, daß man in der vor geschlagenen Maßregel erwas Bedenkliches kaum finden könnte. Präsident v. Haase: Ich würde nun, wenn Niemand weiter spricht, die Frage auf tz. 2 stellen, wenn der Referent nicht noch Etwas zu bemerken hat. Referent Todt: Auch ich sehe die Zukunft nicht so schwarz, wie sie aus den Bedenken von einigen Sprechern gefolgert wor den ist. Ich kann nicht zugeben, daß um dieser Bestimmung willen die Kasse in Anspruch genommen werden würde. Die Bestimmung in 2 handelt nur von dem Zwecke, aber nicht von der Verbindlichkeit dazu, was von den Gemeinden zu leisten ist, es wird in einem spatem Abschnitte erst die Art und Weise an gegeben, wie der Zweck ausgesucht werden soll, und bei dieser Darlegung der Art und Weise wird ausdrücklich anerkannt, daß nicht eine Verbindlichkeit Seiten der Gemeinde vorhanden sei, es ist nur angedeutet, daß sie wohlthun werde, cinzuschreiten, ehedie Verbindlichkeit eintritt. Es ist davon die Rede gewesen, daß diejenigen, welche gegen die Bestimmung sprechen, in den Verdacht der Inhumanität kommen würden. Das glaube ich nicht; aus dem Gesichtspunkte habe ich h. 2 nicht angesehen, sondern vielmehr von dem der Nützlichkeit für die Gemeinde, Es wird in ihrem Interesse liegen, wenn sie die Bestimmung sul, 1 zur Anwendung bringt. Thut sie es nicht, so kann man sie nicht der Inhumanität beschuldigen, nur hat sie ihre Kräfte zu ermessen, und wenn diese nicht zureichen, so wird man ihr nicht Vorwürfe machen können. Was aberdie Ansprüche über haupt anlangt, so glaube ich, hat es die Gemeinde ganz in ihrer Hand, wie viel sie gewahren will, wie viel nicht. Ich sehe in keiner Weise, daß durch die Aufstellung eines Princips, wie es der erste Theil der tz. enthalt, eine Gefahr für die Gemeinden entstehen soll. Präsident v. H a a s e: Ich werde nach dem Anträge des Abg. v. Friesen bei Z. 2 den betreffenden Satz derselben in der Frage ausnehmen. Abg. v. Friesen: Ich habe erklärt, daß ich mich durch die Erklärung des königl. Commissars beruhige. Präsident v. Haase: Es könnte sonach üher die tz. 2 abgestimmt werden, und ich frage: nimmt die Kammer diese Z. an? — Sie wird gegen 1 Stimme angenommen. — Präsident v. Haase: Hinsichtlich der 3. §. (s. Nr. 44 der Verhandlungen der ersten Kammer S. 863), wozu die De- putation keine Bemerkung gemacht hat, frage ich: nimmt die Kammer diese tz. an? — Einstimmig Ja. — Referent Todt: Zu tz. 4 (s. Nr. 44 der Verhandlungen der ersten Kammer S. 863) hat die Deputation bemerkt: Die berichterstattende Deputation der jenseitigen Kam mer hatte sich für den Wegfall dieser §. und zwar um deswil len ausgesprochen, weil es bedenklich sei, die Privatwohlthätig- keit, was nach der geschehen soll oder bei der Ausführung geschehen könnte, unter polizeiliche Aufsicht zu stellen. Auch bei der Verhandlung darüber in der Kammer traten dieser Mei nung viele Sprecher bei. Nahm man dessenungeachtet das Deputationsgutachten nicht an, so geschah es lediglich, weil im Laufe der Discussion eine veränderte Fassung der §., durch welche man die erhobencnBedenken beseitigt zu haben glaubte, in Vorschlag kam. Es soll hiernach die tz. 4 also lauten: „Die öffentliche Armenversorgung schließt die Ausübung einer die Zwecke der Ersteren nicht störenden Privatwohlthä- tigkeit gegen einzelne Arme nicht aus." In dieser Fassung wurde dieselbe erst von der Deputa tion, nachher aber von der Kammer selbst angenommen, sowie denn auch die Staatsregierung, von welcher der Vorschlag zu nächst ausgegangen war, sich damit einverstanden zeigte. Die Deputation theilt ganz die von der jenseitigen Deputation aufgestellten Bedenken, und da sie diese auch durch die neue Fassung der Z. nicht für erledigt hält, vielmehr, mit anderen Worten nur, dasselbe darin gesagt findet, was
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