Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer §. 8 an? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Haash: Nimmt die Kammer §. 9 an? — Einstimmig Ja.— Präsident v. Haase: §. 10, welche den Anfang des dritten Abschnitts, von den Mitteln zur Armenversorgung, bildet, nimmt sie die Kammer an?—Einstimmig Ja.— Referent Todt: Zu §. 11 (s. Nr. 44 der Verhandlungen der ersten Kammer, S. 871) sagt die Deputation: Da die Verwaltungsbehörden öffentlicher Anstalten und Stiftungen zur unbedingten Berücksichtigung der am Schluffe dieser Z. erwähnten „Empfehlungen" der Armenver sorgungsbehörde nicht genöthigt werden können, auch nach dem Entwürfe nicht genöthigt werden sollen, so kann, wie auch die erste Kammer beschlossen hat, der letzte Satz: „so wie deren Empfehlungen, in soweit die Vorschriften der Stiftung solches zulassen, zu beachten", füglich in Wegfall kommen, daher man anempfiehlt, hierin der ersten Kammer beizupflichten. Präsident v. Haase: Hat Jemand bei dieser §. II etwas zu bemerken? Die Deputation rathet uns an, §. 11 anzuneh men, jedoch mit dem Wegfall der Worte: „ sowie deren Em pfehlungen, insoweit die Vorschriften der Stiftung solches zu lassen, zu beachten", und ich frage: ob die Kammer mit Wegfall dieser Worte die §. I I annimmt? — Einstimmig Irr. -- Referent Todt: Zu §. 12(s. Nr. 44 der Verhandlungen der ersten Kammer, S. 872) bemerkt die Deputation: Schon bei §. 4 ist zur Sprache gekommen, daß diePri- vatwohlthätigkeit durch das Gesetz einer besondern Beschrän kung nicht zu unterwerfen, eine bestimmte Einwirkung darauf also der Polizei oder, was hier dasselbe ist, der Armenversor gungsbehörde nicht zuzugestehen sei. Diese Ansicht muß man auch hier aufrecht erhalten, da es in der Hauptsache auf Eins hinausläuft, ob diese Wohlthätigkeit von einzelnen Privatper sonen , oder von Vereinen und Anstalten, deren die gedenkt, ausgeübt wird. In konsequenter Durchführung dieser Ansicht kann daher auch die Deputation die §. 12, wie sie vorliegt, zur Annahme nicht empfehlen, obwohl sie nicht in Abrede stellen will, daß die Privatwohlthätigkeit in einzelnen Fällen auf eine Weise sich äußern kann, die mir dem von der Armenversorgungs behörde befolgten Systeme der öffentlichen Armenpflege nicht in Einklang zu bringen ist. Die erste Deputation der ersten Kammer hat diese Be denken gleichfalls anerkannt, jedoch dieselben schon dadurch be seitigen zu können geglaubt, daß sie die Initiative der gegen seitigen Vernehmung zwischen der öffentlichen Armenversor gungsbehörde und den Privatwohlrhätigkeirsvereinen von Letz teren auf Erstere übergetragen, d. h. vorgeschlagen hat, daß die öffentliche Behörde den Anfang machen solle, „ein überein stimmendes Zusammenwirken" herbeizuführen. In Gemäßheit dieses Vorschlags ist daher der gegenwärtigen §. folgende Fas sung: „Die öffentliche Armenversorqungsbehorde hat sich, so weit nöthig, mit Privatwohlthatigkeitsvereinen und Anstalten mein dergestaltiges Vernehmen zu setzen, daß dadurch ein übereinstimmendes Zusammenwirken für einen und denselben Zweck befördert und unterhalten werde;" gegeben, in dieser Fassung auch die §. von der ersten Kammer angenommen worden. Die Deputation ist indeß der Meinung, daß die bloße Abänderung in der Ergreifung der Initiative, wenn man daneben das „übereinstimmende Zusammenwirken" als Bedingung aufstellt, noch keineswegs ausreiche, um das Wirken der Privatwohlthatigkeitsvereine frei zu erhalten, da die Einschaltung „soweit nöthig," schon an sich zu unbestimmt ist, auch von der öffentlichen Behörde zu leicht nur in ihrem Sinne zur Anwendung gebracht werden könnte, als daß darin die Privatvereine eine Gewähr gegen Uebergriffe zu finden ver möchten. Die Deputation glaubt vielmehr die Fälle, wo ein gegenseitiges Vernehmen Platz ergreifen dürfe, genau be zeichnen zu müssen, ist aber übrigens damit einverstanden, daß die Verbindlichkeit, sich „zu vernehmen," lediglich in Ansehung der öffentlichen Armenversorgungsbehörde ausgesprochen werde. Demnach würde nun §. 12 also zu fassen sein: „Die öffentliche Armenversorgungsbehörde kann von Privatwohlthätigkeitsvereinen und Anstalten darüber Aus kunft verlangen, ob Personen, welche von der Ersteren Un terstützung erhalten, oder in Anspruch nehmen, bereits von denPrivatwohlthätigkeitsanftalten unterstützt werden und in welcher Weise dieß geschieht? Diese Auskunft zu ertheilen, können sich die Privatwohlthätigkeitsvereine und Anstalten nicht entbrechen." Wird H. 12 in dieser Weise abgeändert, so ist die Privat wohlthätigkeit in der Gebahrung mit ihren pecuniären Mitteln, wie es nach der Ansicht der Deputation sein muß, nicht be hindert, dagegen wird der öffentlichen Armenversorgungsbehörde zugleich Gelegenheit geboten, bei der Vertheilung der Unter stützung aus öffentlichen Kaffen diejenigen Personen, welche bereits von Privatvereinen bedacht werden, auszuschließen oder sonstdemZwecke der öffentlichen Armenversorgung entsprechende Maßregeln zu ergreifen. Das Letztere ist allerdings wünschens- werth, erfüllt aber zugleich die Absicht des Gesetzentwurfs inso weit, als es ohne Beeinträchtigung der Privatwohlthätigkeit möglich und zuläßig ist. Stimmt die Kammer mit den vorstehend entwickelten An sichten überein, so ist: §. 12in dervon der Deputation vorgeschlagenen Fassung anzunehmen, dagegen sowohl der Gesetzentwurf, wie der Be schluß der ersten Kammer abzulehnen. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand über §. 12 zu sprechen? — Wenn das nicht der Fall ist, so würde ich fragen: will die Kammer tz. 12 unter Ablehnung der ihr von der ersten Kammer und von der hohen Staatsregierung gegebenen Fas sung in derjenigen Fassung annehmen, welche ihr von unsrer Deputation gegeben und in deren Berichte zu lesen ist? — Ein- stimmigJa.— Referent Todt: Zu. 13 (s. Nr. 44 der Verhandlungen der ersten Kammer, S. 872) bemerkt die Deputation: Von der jenseitigen Deputation war zu ß. 14 8. 3 angerathen worden, es der Armenbehörde zu überlassen, ob sie erst die Unterzeichnung und Einsammlung freiwilliger Beiträge versuchen, oder sogleich zu Ausschreibung einer Armenanlage
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder