Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
den Localarmenordnungen zu bestimmen und bleibt übrigens ein Mehres der freien Mildlhätt'gkeit der Betheiligten über lassen. Diese Beitrage sind voy der Grichlsstclle, wo die In sinuation und Bestätigung erfolgt, zu erheben und an die Ar menkasse desjenigen Heimathsbezirks, in dessen Fluren das be treffende Grundstück liegt, abzügeben. Die in den Heimaths- hezirk gehörenden Rittergüter haben sich bei diesen Gelegenheiten eines freiwilligen Beitrags nicht zu entbrechen. Bei gerichtlich insinuirten Contracten über bewegliche Gegenstände gebührt der Beitrag demjenigen Hekmathsbezirke, zu welchem das Ge richt gehört, wo die Insinuation erfolgt; 3) Vermächtnisse und Schenkungen zum Besten der Armenkassen, zu deren Aus setzung vermögende Personen in geeigneten Fällen mit Beschei denheit aufgefordert werden können; 4) die Abgaben, welche nach den Ortsstatuten oder Herkommen von Erbschaften, Ver mächtnissen, Schenkungen'und andern Erwerbungen auf den Todesfall, von den Erwerbern, Empfängern oder Nachfolgern an die Armenkasse zu entrichten sind, wobei es allenthalben, so wie es hergebracht ist, noch ferner bewendet; 5) die Abgaben der Jnnungsverwandten, welche mindestens H bei Gewinnung des Meisterrechts, an) von Meistern, die sich in einer Stadt nicherlassen, mit 8 Gr. bb) von Landmeistern, mit 4 Gr. b) Lei dem Lossprechen, mit 2 Gr. c) bei dem Aufdingen, mit I Gr. von Kaufleuten und den zu den Künstlern sich rechnenden Jn- nüngsverwandten aber nach dem doppelten Satze, wenn sie sticht freiwillig ein Mehres geben, zu entrichten und von den Jnnungsvorstehern vierteljährlich an den Armenkasseneinneh mer zu verrechnen sind ; 6) die von Ressenden durch Aufstellung von ^Vtjchsen in den Post- und Gasthäusern oder auf sonst ge eignete Weift einzusammelnden Beitrage; 7) die Abgaben von öffentlichen Kunstvorstellungen, Schaustellungen und Belusti gungen aller Art, von Concerten, Bällen und andern Tanz vergnügungen, wozu es polizeilicher Erlaubnis bedarf, sowie von andern zu Erhebung eines Beitrags geeigneten polizeilichen Vergünstigungen, in Fällen, wo es der letztem gesetzlich bedarf; 8) alle Strafgelder, welche in den Gesetzen ausdrücklich zum Besten der Armen oder zu milden Zwecken geordnet sind, in gleichen der Erlös der polizeilich weggenommenen und confiscir- ten Naturalien; 9) die nach den Localstatuten in dm Städten (Allgemeine Städteordnung §. M) bei Gewinnung des Bür gerrechts, oder auf dem Lande bei Aufnahme in die Gemeinde (Landgemeindeordnung tz. 2 und 26) an die Armenkasse zu ent- r ehrenden Beiträge. V) inbestimm 1 en Einnahmen. Hier her gehören: 1) die von den Kircheninspectionen mit Geneh migung der vorgesetzten Behörde zu bestimmenden jährlichen Beitrage aus dem Kirchenvermögen an denjenigen Orten, wo dessen Zustand es verstattet. Wo es hergebracht ist, daß das völlige Einkommen des sogenannten Gotteskastens oder der Er trag des Klingelbeutels ganz oder zum Lheil, bei gewissen Ge legenheiten, oder an einzelnen Festtagen an die Armenkasse ab- zugeben ist, hat es dabei zu bewenden ; 2) die Beitrage, welche aus dm Commnnaleinkünften mit Zustimmung der Gemeinde vertreter den Armenkassen gewidmet werden ; 3) der Ertrag der bei sammtlichen beitragsfähigen Angehörigen des Hssmaths? bezirks zu veranstaltenden Unterzeichnung fortlaufender freiwil liger Beitrage; 4) die jährlichen Bewilligungen fortdauernd bestehender geselliger Privqtverekne, welche hierzu auf geeignete Weise aufzufordern sind. 6) in Einnahmen aus der eigenen Verwaltung. Hierher gehören z. B. r 1) die Zinsen und Ein künfte von den der Armenkasse zustehenden Kapitalien und nutz baren Grundstücken; 2) der Arbeitsverdienst der für Rechnung der Armenkasse beschäftigten Armen, inwieweit derselbe ihnen nicht selbst zu überlassen ist; 3) das von Almosenempfängern, die zu bessern Vermögensnmständen gelangen, wieder zu erstat tende Almosen; 4) das, was aus den Nachlässen der in Ar men- und Krankenhäusern'Verstorbenen oder von der Armen kasse sonst Versorgten wieder erlangt wird." Das Deputationsgutachten lautet: 1) zu L. 2) Die erste Kammer hat in'Zeile 4 des ersten Satzes die Worte: „von den Betheilkgten" gestrichen, weil dem Herkommen gemäß die bei gerichtlichen In sinuationen und Bestätigungen von Contracten vorkommenden Armenkaffenbeiträge nur von den Arquixenten gegeben ^u wer den pflegten, an diesem Herkommen aber festzuhatten sei. Die Deputation stimmt zwar damit überein, daß an dem bestehenden Herkommen in der vorliegenden Beziehung etwas nicht zu ändern und namentlich da , wo die bezeichneten Beitrygenur von den Argumenten geleistet werden, den Veräu ßernden eine Beitragspflicht nicht anzusinnen sei. Sie kann jedoch nicht zugeben, daß das gedachte Herkommen ein so allgemeines sei, da ihr vielmehr bekannt ist, daß an manchen Orten aller dings schon dermalen beide Contrahent.en einen solchen Bei trag geben, oder in' einzelnen Fällen.denselben wohl auch der Veräußernde allein entrichtet. Es würde demnach der Gesetzentwurf in Beziehung auf die obängedeuteterr Worte wicderherzustellen sein, womit auch der Herr könrgl. Commissar sich einverstanden er klärt hat. Diese Wiederherstellung Hst jedoch, wie schon angedeutet, keineswegs den Zweck und Sinn, an Orten, wo nur der Acqui- rent eines Grundstückes oder überhaupt nur der eine conrrahi- rende Theil zeither einen Beitrag zur Armenkasse zu entrichten, hatte, um auch den anderen (veräußernden) beitragspflichtig zu machen. 2) Hiernachst kam in der ersten Kammer in Bezug auf die im dritten Satze sul>2 erwähnten Beiträge der Ritter- oder vielmehr aller derjenigen Güter, welche bei einer der L hnscurien zu Lehn gehen, zur Sprache, in welker W ise cs zeither mit deren Abentrichtung gehalten worden rst. In der Lausitz ist ein bestimmter Beitrag in dergleichen Lebnsfällen gar nicht ge wöhnlich, vielmehr die Frage: ob und wie viel der Argument eines Rittergutes dem Armenfonds zufließen,lassen wollte, des sen eigenem Ermessen überlassen gewesen. Da an die Lelms curie in Budisnn auch Rittergüter der Erblande gewiesen sind, so haben natürlich auch diese einen Armenkassenbeikr g der vier fraglichen Art zeither nicht zu ftistm gehabt. Anders hat sich das Herkommen bei denjenigen Grundstücke gestaltet, welche bei der Lehnscurie in Dresden zu Lehn gehen. Hier wuroe, und zwar vom Lehnshofesollst, bei Confirmatton von Veräu- ßerungsvettragemvon jedem Tausend Thalcr der Erwerbungs-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder