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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nach ist noch ein zweiter Gegenstand. Unter 8 ist bestimmt, daß alle Strafgelder, welche in den Gesetzen ausdrücklich zum Besten der Armen oder zu milden Zwecken geordnet sind, inglei chen der Erlös der polizeilich weggenommenen und consiscirten Naturalien an die Armenkasse gelangen solle. Nun, in gewis sen Polizei - und Verwaltungssachen ist es gesetzliche Vorschrift, daß der Richter die Strafgelder entweder der Armenkaste oder andern milden Stiftungen zuwenden kann. In Bezug auf das Volksschulgesetz von 1834 und nach §. 67 ist ausdrücklich vorgeschrieben, daß die Strafgelder an die Schulkasse abgegeben werden sollen. Nun hat es nach dem Gesetzentwürfe das An sehen, als ob alle Strafgelder, mögen sie zu milden Stiftungen oder zu andern Zwecken bestimmt sein, nur an die Armenkasse abgegeben werden sollen. Ich wünsche von der Regierung zu erfahren, ob ihre Meinrrng dahin gehe, daß, wenn die Richter willkührlich oder nach einer bestehenden gesetzlichen Vorschrift andern Stiftungen sie zuwenden wolle, dieses in dem Ermes sen des Richters stehe. König!. Commissar V. Merbach: Es ist keineswegs die Absicht der unter 8 enthaltenen Bestimmung, daß alle sä pios usus überwiesenen Strafgelder an die Armenkasse kommen sol len, und der Entscheidung des Richters dadurch vorgegriffen werde. Es wird in der Hand des Richters liegen, in dem Be scheide auszudrücken, ob die Strafe an die Kirche, an die Schule oder an die Armenkasse kommen soll. Ist aber einer der ersten zwei Fälle nicht ausgedrückt, so wird sich von selbst verstehen,' daß dann die Armenkasse die Strafgelder einzicht- Abg. Wieland: Ich bin zufrieden gestellt. Präsident v. Haase: Ich werde jetzt die beiden Anträge des Abg. Braun zur Unterstützung bringen. Der erste Antrag bezieht sich auf den mit 4 bezeichneten Punkt des Abschnitts wo es heißt: „Die Abgaben, welche zu entrichten sind," (s.Nr. 108 S.2271 Sp. 1.) Nach demBraunschenAntrag soll nach den Worten: „wobei es" eingeschaltet werden: „insofern sie nicht die rechtliche Natur des Abschosses haben," und ich frage: ob die Kammer den Antrag unterstützt? — Wird sehrzahlrcich unterstützt.— Präsident v. Haase: Der zweite Antrag ist dieser, daß zudem Anträge der Deputation nach dem Worte: „Special- Jnnungsartikel" hinzugefügt werde: „oder den Ortsstatuten." Ich frage: ob die Kammer diesen Antrag unterstütze? — Wird abermals sehr zahlreich unterstützt. — Abg. Müller (aus Laura): Ich habe nur sehr wenig noch zu bemerken, da mir dasselbe beigegangen ist, welches der Abg. Wieland geäußert. Bei 1 wollte ich mir die Anfrage erlauben, ob das hierin bestehende Herkommen nicht abzuän dern sei? So besteht auf den Dörfern bei Hochzeiten, Kind taufen, bei Bauheben und Einzügen die Gewohnheit, daß eine solche freiwillige Einsammlung stattsindet. Das wird wohl auch nicht aufgehoben werden? Dann habe ich noch zu 5 eine Bemerkung. Da scheint mir allerdings die Abgabe der Jn- nungsverwandten bei Gewinnung des Meisterrechts, bei Los sprechen und Aufdingen dunkel zu sein. Von den In nungen haben wir bisher das zurückbekommen für die Orts armenkasse, wenn einer Meister, losgefprochen oder aufge dingt wurde. Das haben wir bisher immer in die Ortsar menkasse bekommen, aber ich finde es nicht deutlich genug aus gedrückt. Ich würde mir deshalb die Anfrage erlauben, ob man Seiten der hohen Staatsregierung gemeint sei, den Ortsar menkassen, wo das betreffende Individuum her ist, auch ferner diesen Zuschuß zu gewähren? König!. Commissar v. Merbach: Es wird dem Herrn Abgeordneten nicht entgehen, daß die bisherigen Ortsarmen kassen sich durchaus in Heimathsbezirksarmenkassen ver wandelt haben, und wo es nicht schon geschehen ist, sich noch verwandeln müssen. Daß die Heimathsarmenkasse da und dort mit der Ortsarmenkasse identisch bleibt, ist zufällig und beruht darauf, daß ein Ort für sich allein einen Heimathsbe- zirk bildet. Aber in diesem Gesetze kann nicht mehr von Orts armenkassen, sondern nur von der gemeinschaftlichen Armen kasse des Heimathsbezirkes die Rede sein, wie das aus 10 hervorgcht. Secretair v. Schröder: Ich glaube, der Abg. Müller, hatte einen andern Fall im Auge. So viel ich ihn verstanden habe, erwähnte er, daß, wenn Leute, welche vom Dorfe ge bürtig gewesen, in der Stadt aufgsdingt worden oder das Mei sterrecht erlangt hätten, die betreffenden Landgemeinden die ge zahlten Armenkassenbeiträge aus der Stadt zurückerhalten hätten. Abg, Müller (aus Laura): Ganz recht. Ich glaubte, dies erwähnen zu müssen, weil unter dem Ausdruck: „Orts armenkassen," die Armenkasse zu verstehen fein könnte, wo die Innung bestanden hat oder besteht. König!. Commissar v. Merbach: Der Beitrag gebührt der Stadt, in welcher die Innung ihren Sitz har, wo das Meisterrecht gewonnen wird. Besteht darüber ein Abkommen, daß der Beitrag, den der Landmeister oder der in einer andern Stadt sich niederlassende Meister giebt, dahin abgeliefert werde, so ist das wieder ein spcciclles Übereinkommen, über welches das Gesetz nichts zu disponiren nöthig hat. Der allgemeine Grundsatz bleibt aber, für den die Präsumtion streiten muß, daß die Beiträge der Armenkasse des Orts oder dem Heimaths- bezirke gehören, in welchem die Innung ihren Sitz hat; denn das Meisterrecht wird bei der Innung in dem Orts ihres Sitzes gewonnen, und der Beitrag selbst ist eine Innungs abgabe. Abg. Müller (aus Laura): Ich weiß ein Beispiel an- zuführcn, daß die Armenkassenbeürage wiederzurückgegeben worden sind, und man hat sich dabei nach der Armenordnung von 1772 gerichtet, woraus abzunchmen war, als müßten die Armenkaffenbeitrage dem Orte zurückgegeben werden, wo die
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