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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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betreffende Person her ist. Uebrigens will ich mich beru higen. Abg. Kling kr: Die Bemerkungen, welche ich mir zu machen erlauben wollte, beziehen sich auf den zweiten und vier ten Punkt; doch die zum vierten Punkte hat sich erledigt. Bei dem zweiten Punkte aber ist angeführt, daß bei Erbtheilungen, wenn eine Uebertragung des Eigenthums dabei stattsindet, ein Beitrag an die Armenkaffe geleistet werden soll. Ich bin zwar im Allgemeinen damit einverstanden, allein nicht in speciellen Fallen, nämlich dann nicht, wenn der Nachlaß außerordentlich gering, und wenn ein Vater seinen Kindern, die noch nicht versorgt sind, verstorben ist. Da' solche Kinder selbst als Ca- lamitose zu betrachten sind, so kann man ihnen keinen Armen beitrag zumuthen. Ich halte es für gerathener, daß das Wort: „Erbtheiluügen" hierausgeschieden und nach dem Worte: „Bei träge" hinzugefügt werde: „Von Erbtheilungen sind nur dann Beiträge zu leisten, wenn der Nachlaß nicht an Witwen, As- cendenten oder Descendenten fallt-" Präsident v. Haase: Es betrifft also dieser Antrag den ersten Satz im Punkt 2 des Abschnittes es soll nämlich das Wort „Erbtheilungen" daselbst ausfallen, nach dem Worte „Beiträge," aber gesetzt werden: „von Erbtheilungen sind nur dann Beiträge zu leisten, dafern der Nachlaß nicht an Witwen, Descendenten oder Ascendenten fällt." Wird der Antrag unter stützt? — Wird ausreichend unterstützt. Abg. Puschel: Ich wollte nm an die hohe Staatsregie rung blos eine Anfrage erlauben, nämlich die: ob die Zuschuß quellen für zufällige Einnahmen auf die neuen, welche der Ge setzentwurf enthält, beschrankt werden sollen, oder ob auch außerdem andere noch zulässig sind. In Localanvrdnungen, welche allerhöchste Approbation erhalten haben, finden sich deren, so viel ich weiß, auch noch andre solche Einnahmequellen, und es könnte darüber ein Zweifel entstehen, ob diese ferner noch zu lässig waren oder nicht. Ich wollte daher um Auskunftser- theilung bstten. 'Köüigl.Commissar v. Merbach: Die geehrten Herren werden bei der Vergleichung der Gesetzvorlage mir dem Mandate von 1772 bereits entnommen haben, daß die 14. aus der 4'., 5. und 6. tz. jenes älteren Gesetzes der Sache nach entlehnt ist; da sind die Zugänge ziemlich in derselben Maße, wie hier in . der Vorlage, einzeln aufgeführt. Es hat sich aber schon bisher von selbst verstanden, daß, wenn an einigen Orten durch Ge brauch noch mehr dergleichen zufällige Einnahmen fundirt ge wesen sind, dagegen durchaus nichts hat eingewendet weroen können, sondern es hat dabei sein Bewenden gehabt, und so ist es auch mit dem, was in §. 14 einzeln verzeichnet ist. Die' ganze Armenordnung sst in Bezug auf diese Parth'ie nur als eine subsidiarische Vorschrift zu betrachten, die theils ausdrück lich, theils,wie bei allen dergleichen Gesetzen, stillschweigend das Locale auf sich beruhen lässt, und nicht ausschließt, daß an einzelnen Orten nach Conoenienz und örtlichen Verhältnissen Modisicationen eintreten können. Was daher den von dem Herrn Abgeordneten berührten Gegenstand anlangt, ob nämlich noch manches Andere herbeigezvgen werden und einer Armen kaffe als zufällige Einnahme zufließen könne? so kann ich diese Frage nur bejahend beantworten, daß dergleichen mehre Ein nahmen nicht ausgeschlossen sind. Abg. Püschel: Unter diesen Umständen kann ich unter lassen, einen Antrag zu stellen, den ich beabsichtigte. Abg. v. Friesen: Ich setze zuvörderst voraus, daß der Antrag im Berichte, nämlich: „daß die Einrichtung, wonach in vielen Fällen Almvsenbeiträge von den Besitzern der bei der Lehnscurie zu Dresden zu Lehn gehenden Grundstücke erhoben werden, abgestellt, der Stadt Dresden aber der Rechtsanspruch Vorbehalten werde," in die Schrift kommt, wie es mir scheint. Und ferner setze ich voraus, daß dieser Antrag von der hohen Staatsregierung angenommen wird, und daß die Stadt Dresden im Rechtswege nicht obtinirt. Unter dieser Voraus setzung erkläre ich mich mit dem Vorschläge der Minorität und der Fassung, die sie im Berichte vorgeschlagen hat, einverstan den. Ich finde nämlich ganz billig und natürlich, daß, wenn einmal bei Käufen und andern Besitzveränderungen vom Werthe der übertragenen Grundstücke Beiträge zur Armenkasse gegeben werden, daß dann auch die Beiträge von Lehensgrundstücken entrichtet werden. Mein es ist natürlich, daß dieser Beitrag nur einmal entrichtet werden kann, und zwar zur Armen kasse des Heimathsbezirkes, und nicht noch einmal an den Ort, wo die Lehenscurie sich befindet. Mithin könnte diese Fassung, wenn sie angenommen würde, nur eventuell angenommen wer den. Im Voraus erkläre ich mich nur für den Antrag vom Abg. v. Lhielau, daß alle Beiträge bei Besitzveränderungen gleich im Gesetze festgestellt und ausgesprochen würden, damit nicht nöthig sei, durch örtliche Besti nmungen etwas Neues zu begründen, und damit kein Zweifel obwalte, und allgemeine Gleichheit und Billigkeit stattsinde. Ich erwarte den Antrag, den er rn dieser Beziehung stellen wird. Ferner erlaube ich mir eine Anfrage an die Staatsregierung, und bitte sie, einen Zwei fel zu erledigen, der mir nicht durch das Heimathsgesetz erle digt worden ist, sondern durch Entscheidungen der Behörde, die in einzelnen Fallen vorgekommen sind. Ist es denn nämlich nach dem Heimathsgesetze unbedingt nothwendig und gesetzlich, daß ein Rittergut, welches nicht zur Gemeinde gehört, mir den Grundstücken, mit welchen es nicht zur Gemeinde ge hört, demungeachret unbedingt dem Heimathsbezirke beitreren müsse? Oder ist einem Rittergute, welches die Armen auf seinem Grund undBoden selbst erhalten kann, nicht verstatcet, einen eige- mnHeimathsbezirk zu bilden,und dieArmen selbst zu unterstützen? Ich bitte erst um diese Erläuterung, dann habe ich zu derselben ß. noch etwas zu erinnern. Königl. Commissar v. M erbach: Es kann den Ritter-
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