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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Abg. Winkler: Ich würde wünschen, daß die ganze h. 31 weggelassen würde. Nach dem, was die Abgg. v. Thielau und v. Friesen sehr praktisch über die §. gesprochen haben, so müßte ich selbst den Vorbehalt, den die Regierung gemacht hat, sehr fürchten. Es sind bei Gelegenheit über das Schulgesetz und Heimathsgesetz auch dergleichen Vorbehalte gemacht worden, und zwar soll auf bloße Vereinigung der Gemeinden Seiten der Regierung dies thunlichst befördert werden. Es sind mir aber Fälle bekannt, wo Gemeinden keiner angeschloffen werden konnten, wo sie hingeschult werden sollten. Nichtsdestoweniger haben aber die Schulgemeinden Diejenigen nicht haben wollen. So auch mit dem Heimathsgesetze. Es sind mir Fälle bekannt, ich will sagen Nikritz, Zschertnitz, die in einen Heimathsbezirk vereinigt worden, trotzdem, daß man sie nicht wollte. Es ist jetzt ein Fall vorgekommen bei einer Heimathsbehörde, wo eine von drei Gemeinden die Versorgung der Armen zu übertragen hat. Waren sie nicht vereinigt gewesen, so wären nunmehr die Kosten, die über lOOLHlr. betragen, mit dem vierten Lheile aufgewendet worden; denn jede einzelne Gemeinde hatte für sich ihren Vortheil im Auge gehabt, und hatte dafür gesorgt, daß diese Calamität vermieden worden wäre; denn bei derVer- einigung vergeht viel Zeit, und ich würde daher wünschen, daß ß. 31 ausfalle. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Der vierten Deputation haben an diesem Landtage mehre Beschwerden vorgelegen in Bezug auf die höhern Orts beförderte Ausführung des Schul gesetzes unddes Heimathsgesetzes. Diese Beschwerden bezogen sich allerdings darauf, daß eine oder die andere Gemeinde gegen ihren Willen von den Mittelbehörden genöthigt worden war, mit einer andern Gemeinde gemeinschaftlich eine Schule zu unterhalten, oder einem Heimathsbezirke beizutreten', den man nicht beliebig fand. Es hat sich aber in allen diesen Fällen die Deputation überzeugen.müssen, daß das Verfahren der höheren Behörden zum allgemeinen Besten gereichte , und man^hat die Petenten abzuweisen für angemessen erachtet. Die Deputation har er kennen müssen, daß zur Beförderung der Zwecke, welche auf dem Lande die Gesetzgebung nur durch Bildung von größeren Heimathsbezirken erreichen konnte, daß zur Beförderung der allgemeinen Wohlfahrt in dieser Hinsicht, wie zum Besten des Elementarunterrichts, die Art und Weise frommte, mit welcher die Behörden gedachte Gesetze handhaben ließen.' Wenn Seiten eines geehrten bäuerlichen Abgeordneten, gegen §. 31 Abneigung ausgesprochen worden ist; gegen die Verbindung mehrer Hei mathsbezirke zu einem größern Armenbezirke Bedenken erhoben worden sind, so kann ich nicht umhin, denselben daran zu erin nern, daß die Vorlage, welche jetzt die zweite Kammer beschäf tigt, zunächst veranlaßt worden ist durch die Petitionen, welche auf dem Landtage 1833 und 1834 Seiten der Bewohner des platten Landes, Seiten der Besitzer bäuerlicher Grundstücke gegen das Bettelwesen, also die ungeregelte, ungesetzliche Ver sorgung der Armen, vorgelegen haben. Es wurde in diesen Petitionen dargethan, daß die Bettelei zur Unerträglichkeit ge stiegen sei, und die Veranlassung dazu zum Theil in der Verar mung mancher kleineren Städte gefunden. Wenn nun solche Städte in derLhat kaum im Stande sein werden, für sich allein demZwecke, der so wohlthätigdurch dieArmenordnung uns vor gehalten wird', zu genügen: so glaube ich, muß der Regierung Gelegenheit gegeben werden, zur Verhütung aller Uebelstände, welche bisher die Landbewohner durch die Nachbarschaft armer Städte drücken, auch das hier vorgeschlagene Mittel geltend zu machen. Zwang soll jedoch dabei nicht angewendet werden, und so könnte, sollte ich meinen, Jeder für die Heilsamkeit dieser Modalität sich unbedenklich aussprechen. König!. Commissar v. Wietersheim: Wenn der vor letzte Sprecher auf das Heimathsgesetz und Schulgesetz Bezug nahm, so war er sehr im Jrrthum. Beide Gesetze geben den Behörden das Recht der Vereinigung, wenn es nothwendig ist, sie wider Willen der Interessenten vorzunehmen. Allerdings sollen die Gemeinden gehört werden, aber Entscheidung steht ihnen nicht zu? Bei den Schulbezirken war es unvermeidlich, sonst hätte man sie in vielen Fällen gar nicht ordnen können; bei den Heimathsbezirken aber hat man nur in einigen Fällen Gebrauch gemacht, und in sehr vielen Fällen den Gemeinden nach gegeben. Ich erlaube mir, da der Vorschlag, der in §. 31 enthalten ist, sehr alt ist und mir zufälligerweise dessen Entstehung bekannt ist, darüber der Kammer eine nähere Mittheilung zu geben. Der Vorschlag ist ganz .praktisch und gerade aus dem Bedürfnisse des platten Landes hervorgegangen. Derselbe ist hervorgerufen worden durch specielle Verhältnisse, wie sie hinsichtlich derjeni gen Städte stattfinden, welche, wie Oschatz, Döbeln, Leisnig, einerseits in der Mitte einer wohlhabenden Landschaft gelegen sind, andererseits sehr viel Nahrungslose und Bettler in ihren Mauern zählen. In neuerer Zeit ist dieser Bettlerunfug mög lichst beschränkt worden, gleichwohl hat er nicht ganz unter drückt zu werden vermocht, und die aus den Städtenauslau fenden Bettler schreiben eine wahre Contribution auf die Be wohner des platten Landes aus. Nun hat man sich den Fall gedacht, daß man das Ukbel mit der Wurzel abschneiden, daß man Einrichtungen treffen wolle, in der Stadt die Leute zu be schäftigen, und sonstige Einrichtungen, wodurch ein Auslaufen der Bettler verhindert wird. Wenn nun aber die Städte nicht die Mittel haben, so würde ich glauben, daß es im Interesse der Dörfer liege, statt daß sie bisher 100 Lhaler ausgeben, lieber künftig freiwillig 25 oder 50 Thaler beizutragen, um dem Bet teln ein Ende zu machen; da der Herr königl. Cvmmissar er klärt hat, daß es nicht die Ansicht der Regierung ist, Zwang aus zuüben, so sollte ich glauben, könnten die Bewohner des platten Landes, soweit sie sich in der gedachten Lage befinden, sehr zu friedensein, wenn das Gesetz eine zweckmäßige Abhülfe darbie tet. Im Uebrigen mache ich darauf aufmerksam , daß eine an regende Einwendung der Oberbehörden schlechterdings nicht ausgeschlossen sein kann. Damit ist auch der Abg. v. Thielau einverstanden und ich habe es lediglich der geehrten Kammer anheimzugeben, ob es nicht das Gerathenste fein würde, der ersten Kammer beizutreten, welche vorgeschlagen hat, man möchte das Wort „einzuleiten" wählen; daß dann jeder Zwang aus-
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