Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
len Fällen nicht ausmitteln können, welches eigentlich der ver pflichtete Heimathsbezirkware, ünd es würden nutr erst unzwei felhaft Differenzen mit denjenigen Gemeinden entstehen, welche einen Kranken der Art verpflegten. Ich glaube, es ist am besten, es bleibt bei dem Gesetzentwurf, und das Amendement des Abg. Klinger wird nicht angenommen. Abg. Klinger: Ich habe das Amendement aus dem Grunde gestellt, weil in tz. 49 auf den Heimäthsbezirk Bezug genommen wird; denn es heißt darin: „ vorbehaltlich des Er satzanspruchs zu welchem dasselbe gehört." Hat man also in §. 49 dieß für zweckmäßig gehalten, so glaube ich, daß in §. 41 es der Consequenz wegen ebenfalls angeführt werden müsse. Referent Todt: Allerdings ist bei §. 49 etwas Aehnliches bestimmt; allein da, wo es bei §. 49 bestimmt wird, sind die Gemeinden im Stande, dergleichen Ansprüche zu berücksichtigen, sie wissen, was für Gesinde in den nächsten Orten sich inDienft befindet, aber keine Gemeinde weiß, wie viel Kranke aus dersel ben sich auf der Reise befinden, und eben das ist der Gruttd bon einer Bestimmung der Art abzusehen, weil sich dergleichen An sprüche nicht übersehen lassen. König!. Commissar v. Merb ach: In dieser Allgemeinheit möchte das Amendement sich wohl schwerlich zur Annahme eig nen; es ist der bisherigen Gesetzgebung ganz fremd. Es hat allerdings den Anschein für sich, daß derjenige Ort, wo ein Ar mer als Reisender erkrankt, zwar die Verbindlichkeit auf sich habe, demselben die erforderliche Naturalverpflegung zu gewähren; daß aber in Bezug auf die Uebertragung der dadurch verursach ten Kosten etwas anderes anzunehmen, und vielmehr der Hei- mathsbezirk verbunden sei, ihn eben so, wie wenn ein öffentlicher Armer zu Haus erkrankt wäre, zu unterhalten. Allein dies kann in dieser unbedingten Allgemeinheit in dem Falle, von wel chem hier die Rede ist, nicht in Ausübung kommen, denn es ist nicht zu präsumiren, daß derjenige, der auf der Reise erkrankt, auch zu Hause erkrankt sein würde; es müßte also allemal der Beweis geführt werden, daß diese Krankheit nicht eine Folge der Reise sei, sondern daß sie auch eingetreten sein würde, wenn der Kranke zu Hause geblieben wäre. Nun stelle ich anheim, zu welchen Streitigkeiten das führen würde, am Ende würden die Kosten, welche daraus entstehen, den Vortheil des Wiederersatzes der Verpflegungskosten aufwiegen, und im Ganzen würde sich wahrscheinlich die Sache ausgleichen, mithin ist es wohl bedenk lich, damit einen Zankapfel für die Gemeinden hr'nzuwerfen und es dürfte auf jeden Fall am besten sein, dies mit Stillschweigen zu übergehen. Abg. Klinger: Es ist mir zwar in diesem Augenblick die frühere Gesetzgebung nicht erinnerlich, irre ich aber nicht, so ist in dem Mandat von 1832 angeführt, daß in solchen Fällen der Heimathsbezirk allemal die Kosten zu erstatten habe. König!. Commissar v. Merbach: Dann würden die Worte lauten, wie sie in §.41 stehen, denn sie sind wörtlich aus der Verordnung vom Jahr 1832 übertragen worden, und ich habe im Allgemeinen nur zu bemerken, wie sehr es zu wünschen sei, es möchte an dieser Paragraph?, welche nur ein Uebertrag aus der Verordnung vom Jahr 1832 ist, nichts geändert wer den. Der Satz hat sich so erprobt, daß man wünschen muß, es möchte nichts daran verändert werden. Nur um des Zu sammenhanges willen und weil es Sache der Armenpolizei ist, hat man ihn in die Armenordnung eingcwebt,ohne dasGeringste daran zu ändern, und das läßt wünschen, daß es dabei verblei ben möge. Königl. Commissar v. Wietersheim: In dem hiesigen Stadtkrankenhause werden mindestens 500, ja vielleicht bis 1000 Personen unentgeltich verpflegt, welche fremde Heimathsbezirke haben; es würden also wenigstens 500 Proceffe mit den zur Erstattung dieser Aufwandverpflichteten verschiedenen Hei- mathsbezirken entstehen. Präsident v. Haase: Die Deputation hat vorgeschlagen, mit dem Beschlüsse der ersten Kammer sich dahin zu vereinigen, daß am Schluffe der Paragraphe die Worte beigefügt werden: „vorbehältlich des Ersatzanspruchs gegen die privatrechtlich ver pflichteten Angehörigen des Kranken." Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja.— Präsident v. Haase: Sodann frage ich die Kammer: ob sie das Klingersche Amendement, wonach nach dem Worte „An gehörigen" gesetzt werden soll „oder gegen die Heimathsbezirke" annehmcn wolle? — Wird mit 39 Stimmen verneint. — Präsident v. Haase: .Nimmt die Kammer'die §. 41 mit dem beschlossenen Zusatz an? — Allgemein Ja. — . Referent Tod t: Zu §. 42 (s. Nr. 45 der Verhandlungen der ersten Kammer, Seite 908) sagt das Deputationsgutachtcn: Zu Vermeidung von Weitläufigkeiten und unnöthigem Aufenthalt, den in vielen Fällen die schriftliche Ab fassung des ärztlichen Gutachtens verursachen könnte, soll der zweite Satz der §. („der Arzt" rc.) ausfallen, statt dessen aber dann am Schlüsse des ersten noch hinzugefügt werden: „und ist darüber die nöthige Nachricht zu den Acten zu bringen." Auch zu diesem Beschlüsse empfiehlt die Deputation den Beitritt. Da jedoch nach Wegfall des zweiten Satzes der dritte, der auf den zweiten Beziehung nimmt, nicht mehr paßt, so dürfte derselbe also abzuändern sein: „Ist das Urtheil dahin ausgefallen, daß die Weiterreise zu gestatten, so ist dasselbe entweder u. s. w." Der Herr Regierungscommissar hat dagegen nichts er innert. Abg. Sachße: So sehr ich zu vermeiden suche, Weitläu figkeit herbeizuführen, so kann ich doch hier eineBemerkung nicht unterdrücken. Mir scheint es, als ob der Deputation nicht der Fall bei den Patrimoniakgerichten vorgelegen hätte, wenn der Richter nicht an Ort und Stelle sich befindet,- dann würde das
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder