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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die königl. Aemter bei solchen Angelegenheiten, die das allge meine Landeswohl betreffen, auf die Weise dafür zu sorgen Här ten, nach welcher alle Staatsbürger am meisten gemein schaftlich betroffen werden. Ich muß noch.bemerken, daß wenn Frohnfuhren adhibirt werden, daß es auch von keinem Einflüsse ist, ob es für diese oder jene Fuhre geschieht, wenn sonst der Vorschlag auszuführen möglich ist, würde die hohe Staatsregierung schon dafür sorgen, wie die Ausführung ge schehen soll. Abg. Sachße: Es würde dies eine große Belastung der Staatskasse nach sich ziehen, denn weder die königl. Gerichteund Aemter, noch die Patrimonialgerichte sind mit den Gefängnissen eingerichtet, solche Kranke aufzunehmen, und die Städte möch ten vielleicht in den Fall kommen, besondere Häuser für solche Durchreisende zu bauen. Eine Gemeinde, die vielleicht 10, 12 Meilen einen Kranken zu schaffen hat, würde das mit weit we niger Kosten bewerkstelligen können, als wenn es von Seiten eines königl. Justizamtes geschieht, es würde da wahrscheinlich ein Drittheil mehr ausmachen, und ich wäre begierig, zu wis sen, mit welcher Summe man hierbei die Staatskasse zur Schmerzensträgerin machen würde. Eine Gemeinde, wel che dabei betheiligt ist, wird das Mögliche thun, um so wohlfeil wie möglich davon zu kommen; übrigens wird sel ten eine Gemeinde in den Fall kommen, solchen Aufwand zu machen. Es wird Manchem von Ihnen erinnerlich sein, wie hoch die Kosten sich beliefen, wenn sie einen Verbrecher haben transportiren lassen. Mir ist bekannt, daß die Kosten unge fähr auf 10 bis 20 und einige Lhaler bei schon sehr beveuten- der Entfernung von 6 bis 12 und mehr Meilen angestiegen sind. Es wird daher besser sein, wenn solche einzelne Unglücks fälle von einer einzelnen Gemeinde getragen werden, die gewiß so viel wie möglich dabei zu ersparen sucht, als daß man die Staatskasse mit etwas belästigt, was sich am Ende unter den verschiedenen Orten im Zeitverlauf völlig ausgleicht. Wenn ein Zeitraum von 10, 20,30 bis 40 Jahren verflossen ist, wird sich wahrscheinlich zeigen, daß kaum jede Gemeinde einmal solche Kosten getragen hat. Durch den Vorschlag des Gesetzent wurfs wird am besten der Sache abgeholfen, sowohl für den Kranken als für das öffentliche Interesse. Abg. v. Leipzig er: Ich kann unmöglich glauben, daß, wenn ein Kranker in das benachbarte Amt geschafft wird, er da in das Gefangniß einquartiert werden muß-, wie eben er wähnt worden ist. Ich denke mir es so, daß, wenn keine an dere Locasität da ist, man dann ein Wehältniß im Gasthofe für ihn nimmt. Wenn man der Meinung ist, daß dadurch eine große Staatslast hervorgerufen werden würde, so kann ich diese Meinung nicht theilen; ich glaube, daß jährlich für das ganze Land kaum ein paar hundert Thaler erforderlich sein werden, und man wird mir daher zugeben, daß diese Ausgabe für die Landeskassen kein großes Object ist, wohl aber wäre.es ein be deutender Gegenstand, wenn eine Gemeinde 30, 40, 50 Thlr- für einen solchen Transport ausgeben müßte. Königl. Cvmmifsar I). Merb ach: Es ist gerade derselbe Zweifel, den der Abg. Hauswald aufstellt, welcher die Negie rung bei Abfassung der Armenordnung beschäftigte, und man stellte sich die Frage, was man zur Erleichterung der Communen für den in §. 45 gedachten Fall thun könnte, wenn ein fremder Armer bei ihnen erkrankte, und die Fortschaffung desselben nach ärztlichem Gutachten statthaft wird? Dabei ist man aber doch zu der Ueberzeugung gekommen, daß es nicht gut sei, an der Bestimmung etwas zu andern, wenn man sich auch solche Falle denken kann, wie der Abg. Hauswald angeführt hat, wo der Kranke an einem Ende des Landes sich befindet, und auf dem entgegengesetzten Ende in der entferntesten Richtung zu Hause und dahin zu schaffen ist. Solche Fälle lassen sich zwar denken, aber ich kann Ihnen versichern , in diesem Extrem kommen sie sehr selten vor. Wenn ein Kranker nach dem Gutachten des Arztes transportfähig ist, und die Gemeinde hätte ihn auf den Transport zu setzen, sie wollte ihn aber nicht bis an den Ort seiner Bestimmung schaffen, so lassen sich nur zwei Modalitäten den-- ken, welche dabei anzuwenden sein möchten. Entweder die alte Barbarei träte wieder ein, welche die Verordnung vom Jahd 1832 zur Ehre der Menschheit abgeschafft hat, daß nämlich solche Kranke von Dorf zu Dorf geschafft werden, und an diese wird man wohl nicht denken, oder man nimmt den mildern Weg an, daß jede Gemeinde ihn wenigstens bis in das nächste Nacht quartier zu führen und ihn dort zu lassen hatte, dieser Gemeinde aber nun die Verbindlichkeit obläge, ihn wieder fortzuschaffen. Dann tritt die Schwierigkeit ein, welche der Hr. Secretär v. Schröder ganz aus dem Leben gegriffen, vorhin geschildert hat. Dann entsteht in der Gemeinde Abends ein Zank zwischen dem Wagenführer und dem Orte, wo er Nachtquartier haben will; denn es wird ihm entgegengesetzt werden: Du kannst den Kranken noch bis auf das nächste Dorf fahren. Das kann zu Excessen führen, und wer dabei am schlimmsten fahren wird, ist der Kranke. Darauf könnte nun also die Sache auch nicht hinaUs- laufen. Auf das, was der Hr. Abg. v. Lhielau bemerkt hat, ist man nicht gefallen. Ich will die Frage ganz bei Seite setzen, warum man so schnell wieder eine neue Staatslast Hervorrufen wolle? Abgesehen davon erscheint dieser Vorschlag schon aus dem Grunde unausführbar, weil man Krankenfuhren nicht nach Stationsorten bestimmen kann. Vagabonden kann man wohl von einem bestimmten Orte zu einem andern ebenfalls fest bestimmten führen, aber einen Kranken muß man wohl mit Rücksicht auf seinen Zustand behandeln. Nun giebt es aber Entfernungen der Amtssitze im Lande, die vielleicht für Ge sunde mehr als eine Tagreise ausmachen, geschweige denn für Kranke; was sollte daher werden, wenn der Führer ver Kran kenfuhre das nächste Amt nicht erreichen kann? Er muß im ersten besten Dorfe oder in der nächsten Stadt bleiben, und da kann.es geschehen, daß der Kranke von Neuem wieder so krank wird,, daß er nicht weiter transportirt werden kann. Wer über nimmt nun die Verpflegungskosten? Doch wohl nicht die Ge meinde, wo er zufällig Abends angelangt ist. Also würde wahrscheinlich die Folge sein, daß die ganze Verpflegungslast
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