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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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MittheiluNgen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. 112. Dresden, den 11. Juli. I84E). Hundert und sechste öffentliche Sitzung am 17. Juni 1840. (Abendsitzun g.) (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Entwurf einer Armenord nung (Besondere Berathung §. 56 — 75.)— Ferner zu §. 57 sagtdieDepuration: Dafern der Deputationsvorschlag zu §. 56 der Geneh migung der Kammer sich zu erfreuen hat, müßte der Ein gang von §. 57 jedenfalls eine andere Fassung erlangen, da dann der Neihezug nicht mehr allein als Ausnahme eintreten würde. Diese Fassung könnte folgende sein: „So lange in einem Heimathsbezirke ein Armen- oder Ge meindehaus nicht vorhanden, oder dasselbe überfüllt ist, und für die unterzubringenden Armen die erforderlichen Wohnun gen nicht zu ermiethen sind, tritt der Reihezug ein. Es sind jedoch bei dessen Anwendung folgende Bestimmungen zu beobachten." H'iernächst hat die erste Kammer unter Zustimmung der Herten königl. Commisiarien diese unter 1) 2) und 3) enthalte nen Bestimmungen in folgende beide Sätze zusammengefaßr: 1) „Die Frist, in welcher die Umziehenden mit der Wohnung zu wechseln haben, ist von der Obrigkeit nach den 'Local verhältnissen zu bestimmen, jedoch hierbei eine kürzere Frist, als vierzehn Tage, nicht festzusetzen; 2) die Ausschließung einzeln gelegener, zu einem Heimaths- bezirke gehöriger Häuser vom Reihezuge kann Obrigkeits wegen angeordnet werden, wenn polizeiliche Bedenken solches nöthig machen, oder den im Reihezuge begriffenen Personen durch den Aufenthalt daselbst ihr täglicher Erwerb benommen oder erschwert werden würde; es haben aber solchenfalls die Besitzer dieser Häuser, so oft die Reihe an ü'e kommt, stattdessen einen obrigkeitlichen zu bestimmenden Geldbeitrag an die Armenkasse zu entrichten." Motivirt wird diese Abänderung, ohne Berücksichtigung der sub 1 erwähnten Frist, damit, daß die Relativität des Begriffs „nahe" sub 2 zu vielen Zweifeln Veranlassung geben könne, auch überdem zwischen den einzelnen Orten eines Hei- mathsbezirkes keine so große Entfernung stattsinde, um nicht den Umziehenden von einem Orte zum anderen weisen zu können, endlich die Befreiung einzeln gelegener Häuser von der Last des Umzugs zu unverhältnißmäßiger Beiziehung der übrigen füh ren würde. Ist nun auch die Deputation damit durchgängig ein verstanden, so ist ihr doch das Minimum der Aufenthaltszeit eines Neihezüglers für den durch den Umzug Belästigten auch nach dem Beschlüsse der ersten Kammer noch zu lang. Daß der j II. 112. Reihezug eine Last sei, und zwar mehr für den die Wohnung Gewährenden, als für den dieselbe Suchenden, wird auch jen seits anerkannt, da der Letztere gewöhnlich nicht so viel Mobiliar hat, um durch dessen Transport sonderlich beschwertzu werden. Glaubt man, eine längere Frist sei besser, weil dervom Reihezug betroffene Hausbesitzer die Last auf einmal trage, also durch dieGe- wöhnung erleichtert werde, dafür aber auch desto länger befreit bleibe: so steht eine Abänderung deßfalls beider Gemeinde, die nach den örtlichen Verhältnissen ja über das Minimum hinaus gehen kann. Andererseits wird aber durch Bestimmung einer kürzeren Frist als Minimum die Möglichkeit gegeben, die Last eher unter alle Mitglieder des Heimathsbezirkes zu vertheilen, da der Reihezug nicht immer, und gewöhnlich nur auf keine lange Zeitdauer, vorzukommen pflegt. LieDeputation kann da her nur anrathen, „die Zahl „vierzehn" in dem Satze sub. I.mit der Zahl„acht" zu vertauschen, also eine achttägige Frist als Minimum fest zusetzen, im Uebrigen der ersten Kammer beizutreten, dm Eingang der §. aber in der oben vorgeschlagenen Weise zu genehmigen. Präsident 6. H a ase: Es würde nunmehr.die Berathung über beide §§. 56 und 57 zugleich stattsinden. Abg. v. Thielau: Zuvörderst habe ich mir ein Frage an, die geehrte Deputation za erlauben. Ist nämlich nach dem Be schlüsse der ersten Kammer der Satz unter 2 bei §. 57 in Weg fall gekommen oder nicht? §. 57 unter 2 wird gesagt: „sind mehre Ortschaften bei einander liegen"; (s. Nr. 111 S. 2346) bleibt diese Bestimmung stehen oder fällt sie weg? Referent Todt: Die Bestimmungen unter 1, 2 und 3 §. 57 des Gesetzentwurfs sind'hier im Bericht unter 1 und 2 zu sammengefaßt worden. Königl. Eommiffar I). Merbach: Zuvörderst erkläre ich mich Seilen der Negierung unbedenklich damit einverstanden, daß §. 56 als solche angesehen werde, welche legislativer Na tur sei. Was aber die Sache selbst anlangt, so ist es, wenn ich mich eines Gleichnisses bedienen darf, ein schöner Traum ge wesen, in dem sich die Regierung befunden hat, daß es ihr ge lingen möchte, eine Sache aus dem Lande zu verdrängen, die' für ein culrivirtes Volk wirklich eine Art Scandal ist, und das ist der Reihezug. Wer Gelegenheit gehabt hat, diese Reihe- zugswirthschaft in der Nahe zu beobachten, der wird mir bei pflichten , daß sie zu den schauderhaftesten Dingen gehört. Ab gesehen von den Unzuträglichkeiten und Beschwernissen, welche sie nicht allein dem Reiheziehenden, sondern auch den Wirthen, I welche den Reihezug erleiden müssen, verursacht, so ist es eine 1
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