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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Bekannte Sache, daß der Reitzeug gar leicht Veranlassung zp -ganz andern, weit wichtigem, für die öffentliche Sicherheit und Moralität höchst nachtheilige-n Folgen fein müsse. Es ist daher ein gewiß längst, nicht nur von den Behörden, sondern auch unstreitig von dem größern Theile des Volkes gehegter Wunsch, daß der Reihezug aus der Zahl unserer bürgerlichen Einrichtun gen entfernt werden möchte. Daß dies vielleicht nicht ganz möglich ist, weil einzelne Fälle Vorkommen können, wo man einem Subjecte, welches schnell ausgenommen werben muß, ein anderes Unterkommen nicht sofort zu verschaffen im Stande ist, das will ich gern zugeben; allein der Reihezug, als statio näre Einrichtung, ist in einem csvilisirten Staate ein stebelstand, Pen man sich nicht größer denken kann; er wäre nur dann als §in unentbehrliches Mittel zu billigen, wenn bei dem Vorhan densein von Gemeinde- oder Armenhäusern in einem Orre der Fall, Baß obdachlose Personen unter Dach und Fach gebracht werden müssen, in dem Umfange vorkäme, daß jene überfüllt wären, Mein die über das Vorhandensein von Gemeinde- und Armenhäusern und deren Beschaffenheit angestellten Re cherchen haben, so weit die Berichte eingegangen sind, zu er freulichen Beobachtungen nicht geführt, und man würde aller dings aus dem Gesichtspunkte des dringendsten Bedürfnis ses sich in die Nothwendigkeit versetzt sehen, hierunter ab- Hülfliche Maße treffen zu lassen. Wie jedoch nunmehr die ge ehrte Deputation dieser Kammer die Z. 56 verschnitten hat, da muß ich das Bedauern aussprechen, daß mit dieser Sache sehr wenig werde zu thun sein, und es am Ende so ziemlich dasselbe fein werde, als ob wir die beiden HZ. 56 und 57 in eine zu sammenzögen, die kurz so lautet: „wegen der Armen- und Ge meindehäuser so wie des Reihezugs, soll es beim Alten bleiben." Die geehrte Deputation glaubt, es sei die Meinung der Regie rung gewesen, daß überall ohne Ausnahme'Armen-und Ge meindehäuser binnen 5 Jahren gebaut werden sollen, ohne Rück- - sicht darauf, ob die Communen dergleichen bedürfen oder nicht. Das ist der Regierung nicht im Mindesten beigegangen. Es wäre doch in der That ein sonderbares Ansinnen an eine Ge meinde, ein Armenhaus bauen zu sollen, das sie nicht braucht, Md das also unbenutzt da stehen müßte. Man hat dabei bloß das Bedürfniß vorausgesetzt, was schon aus der Fassung der Z,56 hervorgeht, wo es heißt, es solle.in jedem Heimaths- bezirke ein, dem muthmaßlichen Bedürfnisse entsprechendes Ar men- oder Gemeindehaus errichtet werden. Man hat also da bei angenommen, es werde ein Bedürfniß da sein; dieses hat wiederum seine Quantität; wo aber gar kein Bedürfniß da ist, da wird es keiner Behörde einfallen, die Erbauung eines Ar men- oder Gemeindehauses zu veranlassen, und wohl den Ge meinden, die sich in dem Falle befinden, daß sie nie hierzu ver- schreiten müssen. Es ist eben so natürlich, daß, wenn die Ge meinden dem Bedürfnisse auf andere Weise abhelfen können, z. B. durch Ermiethung oder nach Befinden durch Erkaufung eines angemessenen Locals, es der Erbauung eines Gemeinde oder Armenhauses nicht bedarf. Was die 'Requisiten betrifft, welche hier ausgezeichnet sind, so wäre es allerdings wünschens werth, wenn die Armenhäuser mit diesen mäßigen Erfordernis sen ausgestattet würden; wenn man indessen die Sache nur auf das äußerste Bedürfniß stellen will, so will ich über die Beschränkung, welche in der ersten Kammer in dieser Beziehung beschlossen worden ist', hier weiter nicht sprechen. Soll aber die ganze Sache nur auf den Fuß gesetzt werden, wie hier vor geschlagen ist: „die Armenbehörden haben.-thunlichst dahin zu wirken, daß in jedem Heimathsbezirke, wo sich das Bedürf- niß dazu zeigt, ein demselben möglichst entsprechendes Armen oder Gemeindehaus vorhanden sei," so ist dex Sache in der That der Hals gebrochen; denn man wird dann, man mag nun in 5 oder 10 Jahren anfragen, warum ist noch kein Ar menhaus errichtet, da doch das Bedürfniß da ist? jedesmal antworten: es ist noch nicht thunlich gewesen. Ich stelle zwar der geehrten Kammer anheim/ welchen Beschluß sie in die ser Sache fassen will, aber das muß ich offenherzig bekennen, daß mit dieser Beschränkung die Sache allen Werth verliert, und daß die Klagen, welche aus einem großen Theile des Lan des über den schlechten Zustand der Armenhäuser und den gänz lichen Mangel derselben schon ofsiciell eingegangen sind, zu nichts Anderm dienen werden, als daß sie vielleicht unter Has alte Papier geworfen werden können. So viel ist gewiß, d,qß in der Sache, wie sie steht, dayn nicht viel zu thun sein werde. .Staatsminister Nostitz und Jäncke Udorf: Ich er laube mir nur hinzuzufügen, daß die Schilderungen über die Beschaffenheit vieler Armenhäuser, wie sie dem Ministers vor liegen, in der That wahrhaft kläglich sind. Nach diesen Schil derungen sind es zum Theil wahre Asyle des Elends. . Ich muß es daher der geehrten Kammer dringend empfehlen, zu erwägen, ob sie wünschen könne, daß dieser Zustand ein perma nenter sei. Abg. v. v. Mayer: Ich verkenne gar nicht, daß in der wie sie der Gesetzentwurf enthält, etwas sehr Wichtiges liegt, und bei deren Ausführung etwas sehr Wünschenswertes erstrebt wird. Wollte Gott, wir wären überall im Lande im Stande, diesen Anforderungen so zu entsprechen, wie es gewünscht wird; allein, meine Herren, es ist in der That nothwendig, daran zu erinnern, daß das Organisiren und Re- organisiren im Lande, besonders auch in den Landgemeinden, seit 6 bis 10 Jahren gewaltig überhand genommen hat. Wollen wir, daß die Gemeinden unter ihrer Last nicht erliegen und aus Unmuth und Ueberlastung selbst das Nothwendigste nicht mehr bewirken, so müssen wir uns endlich auf das beschränken, was zu erreichen steht. Ich weiß recht gut, daß es Gemeinden geben wird und geben kann, die ein Gemeinde- oder Armenhaus Herstellen werden, ganz in der Maße, wie tz. 56 vorschreibt; ich weiß aber auch, daß es Gemeinden und sogar ganze Bezirke giebt, wo wir, wenn diese Maßregel zwangsweise durchgeführt werden soll, in Gefahr kommen, die Mehrzahl der Einwohner des Ortes selbst in das Armenhaus zu bringen. Wir dürfen nicht verkennen, daß Alles seine Grenzen hat und haben muß. -Kaum sind die Gemeinden mit der neuen Einrichtung ihrer
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