Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MLtth erlung ev über die Verhandlungen des Landtags. N. Kammer. 114. Dresden, den 16. Juli. 184Ä. Hundert und siebente öffentliche Sitzung am 18. Juni 1840. (M o r g e n s i tz u n g.) (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung über den Entwurf einer Armen ordnung. (Besondere Berathung §§.138—145. — Ein Separatvotum der Rittergutsbesitzer betreffend. — Schlußabstimmung.) — Referent Todt: Ich habe zu bemerken, daß allerdings das Recht der brauberechtigten Hauser noch in der Weise fort besteht, wie es vor der Aufhebung des Bierzwanges bestand. Der Bierzwang ist nur in Bezug auf das Ausschrotungsrecht aufgehoben, aber im Innern besteht er noch fort. Nun gebe ich zu, daß es kein großes Unglück ist, wenn die Branntwein schänken eingezogen werden. Ich muß gestehen, daß es mir selbst sonderbar vorkommt, wenn ich hier der Vertheidiger wer den M, da ich in meinem Wirkungskreise selbst dagegen ge- wirkt.habe; aber ich kann nicht zugeben,, daß man die örtlichen Verhältnisse ganz unberücksichtigt lasse. Die Ortsbehörde wird bemessen, was das Beste ist. Ich weiß, daß Reglements bestehen, wie die Deputation auch angedeutet hat, und ich sehe kein Unglück, wenn man Dispensation nachläßt Und zwar, daß sie nur von der Regierungsbehörde erthcklt werden kann. Einen Nachtheil sehe ich darin nicht, da die Regierung es immer in Händen hat, ob sie Dispensation ertheilen will. König!. Commiffar v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich allerdings bestätigen muß, was der ge ehrte Referent sagte, und nicht außer Augen lassen darf, daß nach der städtischen Brauverfassung die Reiheschänken keinen Branntwein schenken dürfen. Nun sind außer den Reiheschän ken nur wenige Gasthöfe in solchen Städten, die von den Orts einwohnern wenig oder gar nicht besucht werden, und es wird also an solchen Orten gerade an der Möglichkeit fehlen, ein Glas Branntwein zu trinken, wenn diese Schänken nicht ge stattet werden. Es ist hierin ein Unterschied zwischen Stadt und Land. Auf dem Lande darf jeder Bierschänke auch Brannt wein schenken. Abg. v. Thielau: Ich kann mich trotz dem nicht über zeugen. Dann ist es Sache der brauberechtigten Bürger, daß solches Local eingerichtet werde, wo Bier und Branntwein zu II. 114, haben ist. Blos aus speciellen Verhältnissen etwas nicht aus führen wollen, was allgemein als sittlich und moralisch betrach tet wird, ist nicht praktisch. Das einzige Hinderniß ist, daß es brauberechtigte Häuser giebt. Das existirt aber in den Erb- landen und in derLberlausitz. Wenn es an Schänkstätten man gelt, so ist es Sache der brauberechtigten Bürger, dafür zu sorgen, daß sie hergestellt werden, und wenn diese Brannt weinschänken nicht concessionirt werden, wird das Verhaltniß sich besser gestalten. Man führt an, daß die Aermern nicht in Gasthöfe gehen können, wo Bier und Branntwein geschenkt werde. Das ist ein großer Fehler; es muß für solche Orte ge sorgt werden. Je mehr man davon abweicht und.zugiebt, daß solche Branntweinkneipen existiren, desto mehr begünstigt man das Laster des Trunkes. Entweder die Maßregel ist nichts nütze, oder sie ist so viel werth wie auf dem Lande. Wenn man in Städten Branntweinkneipen gestattet, so wird das Laster des Trunkes nicht abgestellt werden. Wenn es keine Branntwein kneipen giebt, so können sie keinen Branntwein bekommen, und wie wird das Bier in dem Reiheschank erhalten? Gewöhn lich sind keine Stuben dazu da, sondern es wird nur auf dem Vorplatze verabreicht. Secretair v. Schröder: Ich stimme damit überein, was der Abg. v. Thielau sagte. Ich glaube, daß es Sache der po lizeilichen Behörde ist, eine dergleichen Ordnung zu treffen. Es sind mir auch dergleichen Anordnungen bekannt geworden, und ich habe selbst eine solche mit einrichten helfen, wo diebrauberech- tkgte Bürgerschaft mit der Obrigkeit dahin gewirkt hat, daß nicht Branntweinschänken, sondern Schänken, die alle andern Sorten von Getränken zu verkaufen haben, existiren. Das ist Sache der Communen unter sich. Dagegen muß ich dabei bleiben, daß der Branntweinschank allein nicht soviel Rücksicht verdient, daß man ihn in dem Gesetze ausnehmen sollte. Abg. Miehle: Soviel ich es kenne, ist in Löbau nicht ein einziger Branntweinbrenner, der Bier schenken dürfte. Sie haben blos Concession auf den Branntwein. Also müßte ihnen gestattet werden, daß sie Bier führen dürfen. Abg. v. v. Mayer: Die Deputation hat allerdings ge- glaubt, daß die Bestimmung der 138. §. eine Beschränkung, eine Modifikation nothwendig mache, um einerseits den doch hin und wieder bestehenden Rechten wenigstens nicht auf einmal zu nahe zu treten, und andererseits Manchem nicht die völlige Nah rung zu entziehen, der anders sich nicht zu ernähren vermag. 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder